Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 16 (17.4.1925)
- Date
- 1925-04-17
- Page
- Seite 282 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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282 Das Jüdische Echo Nr. 16 Verständnisse für die alljüdische Bedeutung der Universitätseröffnung zeugte. Den zweiten Teil des Abends bildeten Rezitationen des zur Zeit am Stadttheater Regensburg tätigen Herrn Max Stern, die ohne jede Übertreibung als eine künstlerische Leistung allerersten Ranges bezeichnet werden können. An den hebräisch zum Vortrage gebrachten Psalm ,,B’- schuw adonai“ schloß sich die meisterhaft gesprochene Vision Jecheskels (Kap. 37), vielleicht die ergreifendste prophetische Schilderung des Bundes zwischen dem Volke Israel und seinem Gotte, an. Ein Gedicht Franz Werfel’s, Bubers „Zwei Tänze“, folgten, und der außerordentlich ergreifend vor getragene Psalm: „Al naharoth Babel“ bildete den Abschluß dieser mit sürmischem Beifall aufgenommenen Vorlesung, die einen würdigen Ausklang des Festaktes bedeutete. Am Tage der UniversitätserÖffnung veranstaltete auch die ostjüdische Sektion der Ortsgruppe einen internen Festakt. Nach einer hebräischen Ansprache des Herrn A. Percikowitsch hielt Herr Josef Holländer eine von dem freudigen Erleben des Festtages beschwingte Festrede. Herr Dr. R. Liebstädter sprach sodann im Namen des Ortsgruppenvorstandes. Ein gemütliches Beisammensein der Mitglieder, das durch gemeinsames Singen und durch einen Klaviervortrag des Herrn Jakob Schönber g-Fürth verschönert wurde, schloß sich an den offiziellen Teil an. Das britische Weißbuch über das Paläst na-Mandat*) Staatsbürgerschaft Frage: Welches ist der Text des Staatsbürgerschaftsgesetzes? Antwort: Eine Verordnung über die palästinensische Staatsbürgerschaft steht jetzt zur Beratung. Frage: Wurden besondere Verordnungen erlassen, die so gefaßt sind, daß sie den Juden die Erlangung der palästinensischen Staatsbürgerschaft erleichtern? Antwort: Eine Verordnung über die palästinensische Staatsbürgerschaft steht jetzt zur Beratung. Mitarbeit der Jewish Agency Frage: Hat man es für nötig befunden, sich mit der Jewish Agency bei der Inangriffnahme und Durchführung öffentlicher Arbeiten, Unternehmungen und Konzessionen oder bei der Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen des Landes ins Einvernehmen zu setzen und wenn, unter welchen Bedingungen? Antwort: Inangriffnahme und Durchführung von öffentlichen Arbeiten etc. in Verbindung mit der Jewish Agency: Es wurde in keinem Falle ein direktes Übereinkommen mit der Jewish Agency zur Durchführung öffentlicher Arbeiten oder zur Entwicklung einer der natürlichen Hilfsquellen des Landes getroffen. Es ist jedoch eine Bestimmung der geplanten Konzession an Herrn Rutenberg zur Erzeugung elektrischer Energien aus dem Jordan, daß die Konstituierung der Gesellschaft, welche die Konzession durchführen wird, der Zustimmung des High Commissioner im Einvernehmen mit der Jewish Agency bedarf. Die Zionistische Exekutive streckte der Regierung einen Betrag von 15 000 ägypt. Pfd. für den *) Vergl. Nr. 14 des „Jüd. Echo“. Bau einer Landstraße vor, welche von der Straße Jaffa-Jerusalem nach den jüdischen Dörfern Rischon-le-Zion und Rechoboth abzweigt. Die Regierung soll diesen Betrag innerhalb von drei Jahren oder nach ihrem Belieben früher zurückzahlen; die Dörfer werden der Regierung den Betrag von 5000 Pfd. in zehn Jahresraten zu 500 Pfd. zurückzahlen. Für dieses Darlehen werden von der Regierung keine Zinsen gezahlt Konzessionen Frage: Geben Sie eine vollständige Liste der Konzessionen sowie der Namen und Nationalität der Konzessionsinhaber. Antwort: Nachstehend die Einzelheiten über die verliehenen Konzessionen: 1. Konzessionen für die Schaffung und Lieferung elektrischer Kraft zu Beleuchtungs- und anderen Zwecken, und für die Wasserversorgung im Jaffaer Distrikt. Konzessionär: Die Jaffa Electric Company Limited, eine palästinensische Gesellschaft. 2. Im Jahre 1921 wurde mit Herrn Pinkas Rutenberg, einem russischen Staatsbürger, eine Vereinbarung getroffen, nach der er die Konzession zur Gewinnung von Elektrizität durch die Wasserkräfte der Flüsse Jordan und Jarmuk und zur Versorgung von Palästina mit elektrischer Kraft erhalten soll. Eine palästinensische Gesellschaft wurde gebildet, die Palestine Electric Corporation, die in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung die Konzession durchführen soll. Die Konzession dürfte in absehbarer Zeit verliehen werden. 3. Eine Vereinbarung wegen Verleihung einer Konzession zur Trockenlegung des Huleh-Sees und zur Ameliorierung und Bewässerung bestimmter Landstrecken am und in der Umgebung des Sees wurde mit der Syro-Ottoman Agricultural Company Limited getroffen. Diese Vereinbarung ersetzt eine von der türkischen Regierung im Jahre 1914 vergebene Konzession. 4. Eine Vereinbarung in der Art einer Konzession, die die Athlit Salt Company, eine palästinensische Gesellschaft, ermächtigt, durch Verdunstung des Seewassers bei Athlit Salz zu gewinnen. 5. Eine Konzession für die Erhaltung bestimmter Leuchttürme an der Seeküste von Palästina wurde im Jahre 1860 von der türkischen Regierung an die Societe de Pheres de l’Empire Ottoman, eine französische Gesellschaft, vergeben und ist noch in Geltung. 6. Eine Konzession wurde im Jahre 1921 der Jewish Colonisation Association zur Bewässerung, Kultivierung und Aufforstung der Regierungsländereien zwischen Athlit und Cäsarea verliehen. 7. Eine kleine Konzession für den Motorboot-Transport auf dem Toten Meer, die noch nicht in Geltung ist. Zölle, Besteuerung etc. Frage: Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um die wirtschaftliche Gleichberechtigung zu sichern in bezug auf: a) Konzessionen, b) Landbesitz, c) Bergrecht (insbesondere Regeln für das Schürfrecht), d) Finanzwirtschaft (direkte und indirekte Steuern), e) Zollregelung (Einfuhr, Ausfuhr, Handel)? Antwort: a) Es wurden noch keinerlei gesetzliche Bestimmungen getroffen, b) Landbesitz. Die Schwierigkeiten, die die türkische Regierung jedem Ausländer in den Weg legte, der in seinem eigenen Namen Land kaufte und das Verbot für jede ausländische Körperschaft, Land zu besitzen, wurden durch die von der Verwaltung erlassenen Verordnungen behoben. Nach diesen können alle Ausländer, Einzelpersonen, wie Gesellschaften, unter den gleichen Bedingungen Land besitzen