Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 16 (17.4.1925)
- Date
- 1925-04-17
- Page
- Seite 276 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9072829-9103075-9153805--06648-9079363- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
276 Das Jüdische Echo Nr. 16 söulich innerhalb der geschilderten Meinungsverschiedenheiten einnimmt, wird z. B. aus den folgenden Sätzen klar, die wir seiner Broschüre ,,Nationalheim“, Seite 40, entnehmen: „An die Spitze dieses „Mißrad Harabanuth“ (Oberrabbinat) trat eine Persönlichkeit, die, aus eigenartigem Mystizismus und hochgesteigertem Selbstgefühl, von der Vorsehung sich berufen glaubte, alle schreienden Dissonanzen in sanfte Harmonien aufzulösen, und sich die gigantische Kraft zuschrieb, Gott gleich, auch die Gesetzübertreter in ihren Dienst zu stellen, und damit zu rechtfertigen.“ Diese Sätze treffen den Kern dessen, worum es Dr. Breuer geht: er möchte das Prinzip der Trennung auch in Jerusalem zur Geltung bringen und die Anhänger der Einheit vor aller Welt verächtlich machen. Hier ist nicht der Ort, mit ihm und seinen Anhängern über die Methoden dieses Kampfes zu rechten; dem unbefangenen Leser wird nunmehr die Feststellung einleuchten, daß es sich bei der ganzen Frage nicht um einen Kampf zwischen Zionismus und Orthodoxie handelt, sondern lediglich um die Auseinandersetzung zweier gesetzestreuer Gruppen. Die eine, die Gruppe der Einheit, an deren Spitze der allgemein verehrte und selbstverständlich streng gesetzestreue Oberrabbiner K o o k steht, besitzt unter den Juden Palästinas naturgemäß einen viel größeren Anhang als die abweichende Minorität. Das Kräfteverhältnis dürfte ähnlich sein wie in Deutschland. Aus diesem Grunde haben sich die zionistische Organisation, der Hohe Kommissar und die überwiegende Mehrzahl der palästinensischen Bevölkerung darauf geeinigt, Rabbiner Kook gemeinsam mit einem Vertreter der sephardischen Judenheit, Rabbi Jacob M e i r, das Oberrabbinat für Palästina anzuvertrauen. Die „Entrechtung“ der Gesetzestreuen in Palästina besteht also darin, daß man ein streng gesetzestreues Oberrabbinat einsetzte, es mit weitgehenden Vollmachten versah und daß man ihm jetzt die Möglichkeit geben will, in einer von Rabbi Kook geplanten Weltjeschiwa, das heißt einer zentralen talmudischen Hochschule, der neugegründeten Universität eine religiöse und spezifisch-jüdische Bildungsstätte an die Seite zu setzen, etwa so, wie sie in den Schlußsätzen des hier angegriffenen Artikels gefordert wird. Von dieser Einstellung her sind die Klagen des Herrn Dr. Breuer über Gewissensbeschränkung, Rechtlosigkeit und „Finsterstes Mittelalter“ zu beurteilen. Der zionistische Verfassungsentwurf geht, wie er muß, vom Gesichtspunkt der Einheit der jüdischen Gemeinschaft aus und versucht, wie jede Verfassung auf der ganzen Welt, auf Grundlage dieser rein politischen Einheit organisatorische Formen aufzubauen. Die Juden, die sich diesem Entwurf nicht anschließen wollen, werden selbstverständlich ihre Toten begraben können, ebenso selbstverständlich werden sie ihre Osterbrote völlig einwandfrei, ganz wie bis- TEINACKER HIRSCHQUELLE rein natürliches Minpralwasser von Weltruf, ärztl. sehr empfohlen bei BLASEN-, NIEREN- und HALSLEIDEN 6enera!depot: EDUARD KUHLES # MÜNCHEN LEDERERSTRASSE 12 TELEPHON 20542 her, backen können und rituelles Fleisch zur Verfügung haben. Nur die Aufsicht über diese Betriebe soll dem, wie schon gesagt, völlig gesetzestreuen Oberrabbiner Kook übertragen werden, der aber, da er nicht nur eine überragende Persönlichkeit, sondern auch eine außerordentlich friedliebende Natur ist, aus freien Stücken dem Vertreter der Trennungsgruppe, Rabbi Sonnenfeld, ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufsicht angeboten hat, wie wir aus völlig sicherer privater Quelle mitteilen können. Dies ist alles. Wer das mit den Religionsverfolgungen zur Zeit der Kreuzzüge vergleichen kann, wie Dr. Breuer es tut, der muß von den Zeiten des Mittelalters einen sehr angenehmen Begriff haben. Wir wollen mit ihm nicht rechten, sondern zum Schlüsse noch, mit einem Wort, auf die tieferen Unterscheidungsmerkmale eingehen, die den zionistischen Verfassungsentwurf von dem Gegenentwurf der Separatorthodoxie, der gleichfalls von Dr. Breuer stammt, trennen. Der zionistische Entwurf wird von Dr. Breuer ein „beispielloser Kulturskandal“ genannt, weil er nichts über die tragende Idee der Verfassung aussagt. Der breuersche dagegen beginnt mit einem Tendenzparagraphen, der den „Schulchan Aruch“ als von Gott offenbarte Grundlage der jüdischen Volksgemeinschaft feststellt („Nationalheim“, Seite 106 ff.). Mir liegen die Fahnen eines Aufsatzes vor, der in einer der nächsten Nummern des streng gesetzestreuen „Jüdischen Wochenblattes“ erscheinen soll und der aus der Feder des streng gesetzestreuen und überdies nicht zionistischen Rabbiners Dr. S. K a a t z aus Hindenburg stammt. Der Verfasser protestiert in den schärfsten Worten gegen den breuerschen Entwurf: „Den Zwang zu diesem seinen Glauben und diesem seinen Bekenntnis der Gesamtheit aufzuerlegen und von. der Zustimmung zu diesem Glauben und der Ablehnung dieses Bekenntnisses die Zugehörigkeit zur jüdischen Volksgemeinschaft abhängig zu machen, wie es § 1 vorschreibt, ist etwas Ungeheuerliches. Nach dem Entwurf würde z. B. ein Mann, wie Theodor Herzl, wenn er lebte, ehrlicher Weise wohl kaum Mitglied der jüdischen Volksgemeinschaft in Palästina werden können.“ Im Namen der Gewissensfreiheit tritt hier also ein orthodoxer Rabbiner gegen den Entwurf auf, der die Gewissensfreiheit der Orthodoxie schützen zu müssen glaubt. Und andererseits — gerade das, was an dem zionistischen Entwurf als ein „Kulturskandal“ getadelt wird, macht ihn zu einem Kulturdokument: daß er nämlich die Angelegenheiten der Gesinnung aus dem Netz der Paragraphen herausläßt, daß er nicht glaubt, es sei hier, wie bei einer Aktiengesellschaft, möglich und notwendig, im ersten Paragraphen des Gesellschaftsstatuts den Zweck des Unternehmens anzugeben, sondern daß er weiß, wie unmöglich es ist, die tiefen Grundlagen des nationalen Seins in juristischen Bestimmungen auszudrücken. Darin offenbart sich mehr Respekt vor diesen Grundlagen als in dem gegenteiligen Verhalten, das, sehr westeuropäisch, die armseligen Maschen der Ideologie über die Wasser des lebendigen Geistes wirft. Jener große Teil des gesetzestreuen Judentums, der innerhalb des Zionismus für die Thora kämpft, sieht gleichfalls viele der Gefahren, die in dem erwähnten Artikel gestreift werden. Auch er fürchtet den Rausch der Normalität,