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Das jüdische Echo · 1925-03-27 · 13 (27.3.1925) · p. Seite 213

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
13 (27.3.1925)
Date
1925-03-27
Page
Seite 213 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 13 Das Jüdische Echo 213 Um die Sabbathruhe Z 11 r b rage der Kalen de rrefor m. — Z \v a n g s s o n n t a g s r u h e. ln Genf fand eine Tagung der Kalender- R e t o r m k o in m i s s i o n des Volke r b unde s statt. Das Komitee hörte auch die Vertreter der jüdischen Gemeinschaft an, welche gegen die geplante Kalenderreform religiöse Bedenken vorbrachten. Es handelt sich dabei um die Verschiebung des S ahbathtages. Wie Dr. Hertz, der Oberrabbiner des Britischen Reiches, als Sprecher der jüdischen Delegation ausführte, ist die Judenheit prinzipiell durchaus nicht gegen eine Kalenderreform, insofern die Institution der bisherigen S i e b e n t a g e - W o c h e nicht angetastet wird. „Die Vorschläge betr. die Länge des Jahres, die Zahl der Monate, das Datum des Jahresbeginns, die Festsetzung des Passahfestes“, so sagte er, „berühren in keiner Weise die jüdische Lehre. Aber wir sind gegen jede Maßnahme, die die Stabilität unseres Sabbat h beeinträchtigt oder einen fortwährend wechselnden Ruhetag brächte, der in unserem religiösen Leben nur Konfusion anrichten würde. Eine solche Reform würde die Beobachtung des Sabbath für die überwältigende Mehrheit der gesetzestreuen Juden ungeheuer erschweren und den Sabbathgedanken unter unseren Volksmassen unterminieren. Die vorgeschlagene Reform über die Dauer der Woche erfüllt alle gläubigen Juden mit Sorge und Angst. Würde dieser Plan praktische Gestalt annehmen und von verschiedenen Staaten verwirklicht werden. so würde dies die Gleichmäßigkeit der Zeitrechnung, die als Hauptargument für die Kalenderreform ins Treffen geführt wird, erst recht zerschlagen. Das jüdische Volk wird den alten historischen Sabbathtag weiter feiern.“ Lucien Wolf führte aus: „Im Namen des Joint Foreign Committee, des Board of Deputies, dessen Delegierter ich bin, erkläre ich mich mit den Darlegungen der jüdischen religiösen Führer einverstanden. Dieses Komitee ist eine w e 111 i c h e Körperschaft, die seit mehr als 100 Jahren besteht und jede geistige und soziale Richtung im jüdischen Leben vertritt. Es kann darum Zeugnis ablegen über die moralische und materielle Verwirrung. welche die Einführung der „j o u r s blanc s“ — das Jahr wird in 52 Wochen geteilt und der 565. Tag als „Weißer Tag“ gefeiert, der aber den regelmäßigen Lauf der siebentägigen Woche stört, sodaß der Sonnabend ständig wechseln würde — in den Kalender bringen würde, ganz besonders in Osteuropa, wo eine starke jüdische Orthodoxie eine führende Stellung im Handels- und Industrieleben hat. Im Hinblick auf die jetzigen chaotischen Zustände in Osteuropa wird kein denkender Mensch ohne Sorge eine Maßnahme betrachten, welche das moralische Leben eines starken Bevölkerungsteils unterminieren und die wirtschaftlichen Bedingungen derjenigen erschweren würde, die ihrer Überzeugung treu bleiben wollen. Ich bin beauftragt, die Hoffnung auszusprechen, daß die Kalenderreform von der Kommission im Einklang mit der Wahrung des jüdischen Sabbath gemäß den uralten Bräuchen des jüdischen Volkes behandelt werden möge.“ Man darf darauf begierig sein, wie das schwierige Problem der Kalenderreform gelöst wird. Die Darlegungen der jüdischen Delegierten sollen ihren Eindruck nicht verfehlt haben. * Am Sonntag, den 15. März, fand nach einer Meldung der J.T.A. in London eine Sitzung des J e w i s h Board of Deputies (Deputiertenral der englischen Juden) statt. Der Generalsekretär Herr Lucien Wolf erstattete den Bericht des Komitees für auswärtige jüdische Angelegenheiten (Joint Foreign Committee). Er schilderte den Verlauf der Verhandlungen mit dem litauischen Gesandten in London in der Frage des Zwangs- Sonntagsruhegesetzes für die litauischen Juden. Die Haltung der litauischen Regierung, die anfangs entgegenkommend zu sein schien, ist jetzt alles andere als liebenswürdig; das Komitee sah keinen anderen Ausweg, als nun die Korrespondenz zu veröffentlichen. Der litauische Gesandte argumentierte, das Zwangssonntagsruhegesetz sei eine „logische Erfüllung“ jenes Artikels der Konstitution, der einen Tag der Andacht und der Ruhe vorschreibt. Die Verordnung sei für alle gültig und trage sonach keinen die jüdischen Rechte einschränkenden Charakter. Das Parlament, welches das Gesetz angenommen hat, ist aus demokratischen Wahlen hervorgegangen, die jüdische Gemeinschaft ist in diesem Parlament proportional vertreten. Übrigens sind in Litauen verschiedene jüdische Organisationen, die vollkommen kompetent sind, die rechtlichen Interessen der Juden wahrzunehmen. Endlich ist der eigentliche Ort für Klagen der Minderheiten in den Nachkriegsstaaten der Völkerbund. Dem Joint Foreign Committee fehle aber die Kompetenz, sich in die rein häuslichen Angelegenheiten der litauischen Republik einzumischen. Es wurde dann der Bericht des Joint Foreign Committee über die Genfer Verhandlungen in bezug auf die Kalenderreform vorgelegt. Herr Lucien Wolf ist der Ansicht, daß diejenigen Reformvorschläge, die der jüdischen Religion ge- Durchführung aller mit der Reichsmark- Umstellung verknüpften Arbeiten Byjavag! Hereinnahme von Geldern mit und ohne Kündigungsfrist zu günstigsten Zinssätzen

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