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Das jüdische Echo · 1925-03-13 · 11 (13.3.1925) · p. Seite 170

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
11 (13.3.1925)
Date
1925-03-13
Page
Seite 170 (sequence 6)
Language
German
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170 Das Jüdische Echo Nr. 11 möchte. Dazu scheint Herr Dr. Türk, der Sprecher der Liberalen, jedoch nicht geneigt zu sein. Zwar, auch er kann das famose Plakat nicht verteidigen, die Denunziation will auch er nicht in Schutz nehmen, aber mit einem dialektischen Kunststück sucht er die Aufmerksamkeit von Herrn Naumann abzulenken, indem er behauptet, daß Herr Naumann nichts anderes als ein gelehriger Schüler der Zionisten sei. Den Beweis für seine Behauptung hält Herr Türk für erbracht, indem er darauf hinweist, daß auch die Zionisten jüdische Angelegenheiten in Versammlungen erörtern. Herr Kareski tritt dem Versuch des Herrn Türk, die Naumann-Debatte in eine Diskussion gegen die Zionisten umzudrehen, scharf entgegen. Die Antwort, die Herr Wolff namens des Gemeindevorstandes vorgelesen habe, bezeichnet Herr Kareski als Kompromiß-Antwort. Im Gemeindevorstand liegen seit einiger Zeit die Dinge so, daß das Kollegium nicht mehr eine überparteiliche Instanz bildet, die alle Anträge sachlich prüft. Der Vorstand ist in den letzten Monaten eine Abstimmungsmaschine geworden, die ihren Antrieb von außen erhält. Die Zionisten im Vorstand haben den Eindruck, daß die liberale Mehrheit alle von zionistischer Seite kommenden Anträge nicht sachlich prüft, .sondern auf Befehl von außen niederstimmt. Aus dieser feindseligen Einstellung der liberalen Mehrheit müssen die Zionisten die Konsequenz ziehen, ihre abweichende Auffassung vor der Öffentlichkeit zu vertreten. Herr Regierungsrat Goslar tadelt das Vorbeigleiten der Vorstandsresolution über den Kern der Dinge. Es wäre Pflicht des Gemeindevorstandes gewesen, sofort nach Erscheinen der Plakate eindeutig gegen den Inhalt Stellung zu nehmen. Herr Naumann hat sich nicht damit begnügt, seine Angriffe an die Säulen anzuschlagen, er hat das Plakat als Flugblatt an die Mitglieder des Reichstages versandt. Wie weit muß man in der jüdischen Geschichte zurückgehen, um. einen solchen Mangel an menschlichem und jüdischem Anstand zu finden. In dem letzten Halbjahrtausend ist ein solcher schmählicher Angriff gegen die Einheit des Judentums nicht erfolgt. Der nächste Redner der Liberalen, Herr Sonnenfeld, verurteilt scharf das Vorgehen Naumanns und schließt sich ausdrücklich dem Urteil von Klee und Goslar an. Herr Sonnenfeld unterstreicht die von Herrn Stern gegen den Verband nationaldeutscher Juden abgegebene Erklärung und verteidigt sich selbst gegen den Vorwurf, gegen die Ostjuden eingestellt zu sein. Herr Sonnenfeld wünscht jedoch nicht, daß die zionistischen Mitglieder des Gemeindevorstandes ihre von der Vorstandsmehrheit abweichende Auffassung öffentlich vortragen. Dr. Klee wendet sich noch einmal dem Naumann-Plakat zu. Die Phrase von dem zionistischen Kinderfang in diesem Plakat ist deutlich auf die Antisemiten abgestellt. Ein Mensch mit einer Spur von Verantwortlichkeitsgefühl würde niemals ejnen solchen Te^tilhandelsgeselLchaft zum „Weberhaus"n.'G. München /Frankfurt^’ / Leipzig Zentrale München, Hesstrasse 74/76 RauptqeschäftD <chauerstr.9. Illustr. Kata loa g -ab * u. franko Satz hingeschrieben haben. Wa$ soll man ferner zu dem Passus des Plakats über Oskar Cohn, den jeder Deutsche kennt, sagen. Ein Mann von der reinen und unantastbaren Gesinnung, von einem Idealismus wie Oskar Cohn ist gegen solche Angriffe geschützt. Ich weiß mich, so sagt Dr. Klee, mit der deutschen Kultur, mit der Treue gegen ihre Institutionen genau so verbunden, wie jeder andere gute Deutsche. Hier ist von einem Redner ferner gesagt worden, daß das offizielle Organ des Zionisten, die „Jüdische Rundschau“, von einem Kampf mit vergifteten Waffen geschrieben hat. Nun, es ist wahr, es ist gegen uns mit vergifteten Waffen gekämpft worden und am schlimmsten im Naumann-Plakat. Ich kann ihnen aus leitenden englischen, französischen und auch deutschen politischen Kreisen prominente Männer nennen, die für die zionistische Ideenwelt tieferes Verständnis haben, als manche jüdische Gemeindepolitiker. Herr Dr. Sandler kennzeichnet den Versuch, den zionistischen Vorstandsmitgliedern einen Maulkorb anzulegen, deutlich als ein Ablenkungsmanöver, um die Aufmerksamkeit von dem Naumann-Skandal abzuleiten. So wie die Dinge sich entwickelt haben, ist es überflüssig, im Gemeindevorstand eine Ansicht sachlich vorzutragen. Die Abstimmung der liberalen Vorstandsmitglieder erfolgt nicht mehr nach sachlichen Gesichtspunkten, sondern auf Grund eines Befehls der liberalen Parteiorganisation. Dem Versuch der liberalen Juristen Sonnenfeld und Wolff, aus dem Statut eine Pflicht zur Verschwiegenheit über die Vorstandsberatungen herauszulesen, macht Herr Justizrat Köllen scher unter Hinweis auf das Statut und das Gesetz energisch und deutlich ein Ende. Die Beratungen sind damit zu Ende. Eine Resolution, die das Plakat des Verbandes nationaldeutscher Juden energisch mißbilligt und zurückweist, wird einstimmig angenommen. Der Antrag der Liberalen Partei, die zionistischen Mitglieder des Gemeindevorstandes zu hindern, ihre von der liberalen Mehrheit im Vorstande abweichende Auffassung öffentlich zu vertreten, wird abgelehnt. Für diese Resolution haben, wie öffentlich festgestellt werden mag, alle liberalen Repräsentanten gestimmt. Daß die Liberalen den Versuch gemacht haben, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von dem beschämenden Naumann-Plakat durch Entfesselung einer Zionisten-Debatte abzulenken, ist eine überaus merkwürdige Erscheinung. Daß, dieser Versuch glatt zusammengebrochen ist. ist der entschiedenen Stellungnahme der Volksparteiler im Gemeindevorstand und in der Repräsentantenversammlung zuzuschreiben. K. Breslau (J.T.A.) Wie der J.T.A.-Vertreter erfährt, hat der Vorsitzende des Verbandes nationaldeutscher Juden Dr. Max Naumann gegen den Breslauer Syndikus des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Rechtsanwalt Dr. Foerder, wegen einer von diesem in der „Jüdischen Zeitung für Ostdeutschland“ im Dezember 1924 veröffentlichten Notiz Klage wegen Beleidigung erhoben. Inkriminiert ist insbesondere die Bemerkung in der Notiz, daß die „Anwürfe“ des Herrn Dr. Naumann „auch diesesmal jeder Grundlage entbehren.“ Hierin sieht der Kläger eine Beleidigung, weil ihm vorgeworfen wird, daß er unwahre Behauptungen, die die Ehre anderer verletzen, ausgesprochen habe.

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