Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 8 (20.2.1925)
- Date
- 1925-02-20
- Page
- Seite 121 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 8 Das Jüdische Echo 121 zutreten.“ — An diese „klare Willensäußerung“ jüdischer Mitglieder, den Zutritt neuer Juden zu mindern, knüpft der Vorstand nunmehr an, und erklärt es als eine Pflicht der Selbsterhaltung der Sektion, eine Steigerung jüdischer Neuanmeldungen einzudämmen. Die Sektion Berlin dürfte nicht länger tatenlos zuschauen, wie mehr und mehr christliche Mitglieder ihr den Rücken kehren und Neuanmeldungen solcher zurückgehen. Dieses offen antisemitische W a li 1 p r o - g r a m m des Vorstandes der Sektion Berlin des Alpenvereins hat unter den zahlreichen jüdischen und freiheitlich gesinnten Mitgliedern der Sektion eine scharfe Proteststimmung hervorgerufen. Man weist darauf hin, daß in dem Wahlaufruf unzweideutig ein Numerus clausus bei der Aufnahme von Juden als Mitglieder angestrebt wird. Bekanntlich hat die Sektion Berlin des Alpenvereins am 27. November 1924 mit einer großen Mehrheit der anwesenden Mitglieder einen Entschluß angenommen, der klar und unzweideutig das Hineintragen politischer Tendenzen in den Alpenverein ablehnt. Seither hat der Vorstand andauernd versucht, diesen Entschluß umzufälschen; durch den jetzigen Wahlaufruf hat der Vorstand den Entschluß der Generalversammlung in sein Gegenteil umgewandelt. Da zu erwarten ist, daß unter den jüdischen Mitgliedern der Sektion Berlin nach dem Münchner Beispiel eine Bewegung für den Massenaustritt von Juden aus der Sektion entstehen könnte, richten führende Mitglieder der Sektion einen Aufruf an alle Sektionsmitglieder, denen die Erhaltung der alten alpinen Ziele der Sektion Berlin am Herzen liegt, jetzt nicht aus der Sektion auszutreten, sondern den Kampf aufzunehmen und zur Jahresversammlung am 13. März zu kommen, und durch Stimmabgabe dafür zu sorgen, daß dieser Vorstand nicht wiedergewählt wird. In jüdischen Kreisen wird die Frage aufgeworfen, wer die Juden sind, die angeblich an den Vorstand wegen einer Einschränkung jüdischer Meldungen herangetreten sind. Tn dem Aufruf werden keine Namen genannt. Der Steigerprozeß in Polen Seit einigen Monaten hält die polnische Öffentlichkeit eine Affäre in Atem, die geeignet ist, zu allen Drangsalen, denen das polnische Judentum gerade in letzter Zeit durch gewisse in ihrer Wirkung vor allem die Juden schädigende wirtschaftliche Maßnahmen der Regierung ausgesetzt ist, noch eine hinzuzufügen, die die ohnehin schlimme Lage des polnischen Judentums noch unerträglicher machen wird. Die Berliner „Jüdische Rundschau“ läßt sich über die Entwicklung der „Affäre Steige r“, die vermutlich noch viel Staub aufwirbeln wird, von ihrem Mo. Wa.-Mitarbeiter folgendes berichten: Im Herbst 1924 besuchte der polnische Staatspräsident Wojciechowski anläßlich der Eröffnung der Ostmesse die Stadt Lemberg. Als er in das Rathaus fuhr, wurde gegen seinen Wagen eine Petarde geschleudert, die keinerlei Schaden anrichtete. Es entstand ein Tumult, das Publikum stob auseinander und die Polizei verhaftete auf Grund der Angabe einer „Artistin“ Pasternak den jüdischen Studenten Stanislaus Steiger, der gerade auf dem Wege in sein Büro war und mit einem Bekannten die Frage eines Geburtstagsgeschenkes für seinen Bürochef besprach. Das erste polizeiliche Communique stellte fest, daß die geschleuderte Petarde eigentlich harmloser Natur war und keinen besonderen Schaden anrichten konnte. Als sich doch herausstellte, daß der verhaftete Steiger Jude und Mitglied der Zionistischen Organisation war, wurde ein Sachverständigen-Urteil über die geschleuderte „Bombe“ (die Petarde war avanciert!) von Artillerie-Offizieren eingefordert, die aussagten, die Brisanzkraft der Bombe sei so groß gewesen, daß im Umkreise von vielen Metern eine tödliche Wirkung hätte eintreten können. Auf Grund dieses Sachverständigen-Gutachlens und des in Ostgalizien geltenden Belagerungszustandes wurde Steiger vor ein Kriegsgericht gestellt, das in solchen Fällen nur zwei Arten von Urteilen fällen kann: Verurteilung zum Tode oder Freispruch. Im Prozeß vor dem Kriegsgericht trat als Kronzeugin die erwähnte Pasternak auf, die gesehen haben wollte, wie der verhaftete Steiger die Bombe geschleudert hatte. Während des Prozesses richtete das Komitee der revolutionären Ukrainer Briefe an die zionistische Zeitung „Chwila“ und an den Vorsitzenden des Kriegsgerichtes, in denen es erklärte, das Attentat gegen den Staatspräsidenten sei von seiner Kampforganisation ausgegangen. Das Kriegsgericht konnte die Schuld Steigers nicht feslstellen, traute sich aber unter dem Drucke der antisemitischen polnischen Öffentlichkeit nicht, den Beschuldigten freizusprechen. Es übergab den Fall dem ordentlichen Strafrichter. Man nahm in diesem Stadium der Angelegenheit an, daß Steiger nach kurzer Zeit freigelassen würde. Der Lemberger Untersuchungsrichter und die Lemberger Polizei hielten jedoch, von der judenhetzerischen Preßkampagne beeinflußt, an der Fiktion von Steigers Schuld fest. Eines Tages gab ein Ukrainer namens Mikietin, der sich später als Polizei-Konfident entpuppte, an, daß der Attentäter ein gewisser Panczyszyn sei, der sich in Warschau aufhalte. Panczyszyn wurde verhaftet und konnte sein Alibi lückenlos nachweisen. Mikietin wurde nun ins Kreuzverhör genommen und erklärte, offenbar unter dem Drucke des polizeilichen Verhörs, mehrere angesehene Juden hätten ihn veranlaßt, Panczyszyn als Attentäter zu bezeichnen, wofür ihm eine Belohnung von tausend Dollar versprochen worden sei. Der Lemberger Untersuchungsrichter Rutka ließ nun vier angesehene Juden, die Herren Jäger, Glasermann, Münz und Kornhaber, sowie den Besitzer eines Detektiv-Büros, den Polen Dwornilzki, wegen Anwerbung eines falschen Zeugen verhaften. Sofort nach der Verhaftung lief bei der Polizei eine Anzeige ein, daß sich im Hause Steigers weitere Bomben befinden, was ein Beweis dafür sei, daß Steiger einen umfassenden Attentatsplan vorbereitet hatte. Gleichzeitig meldete Steigers Vater, daß in seinem Hause Bomben vorhanden seien, die offenbar von antisemitischer Seite in sein Haus geschmuggelt wurden. Daraufhin sagte der bereits erwähnte Leutnant Regenstreif aus, daß er während des Krieges im Hause Steigers gewohnt und dort diese Bomben als Heeresgut untergebracht hatte. Erwähnenswert ist noch der Zwischenfall, daß die Kronzeugin Pasternak nach dem Kriegsgerichts- Prozeß auf der Straße überfallen wurde, was die antisemitische polnische Presse als einen von Juden unternommenen Versuch bezeichnete, die Kronzeugin beiseite zu schaffen. Im Zusammenhang der Affäre Steiger wurden der Reihe nach viele Personen, darunter die Familienangehörigen Steigers mehrmals verhaftet. Im Untersuchungsgefängnis befinden sich Steiger, die vier verhafteten Juden, der Detektiv Dwornitzki, der Ukrainer Mikietin und noch einige Nebenpersonen. Die Untersuchung gegen alle Angeklag- Derfudjen sic »^Stngrna-Flamtne“ zu 10Pfa. mit Strobmunbftück ln eleganter B/edipacfcung 5igarettenfabrik Dibolb, Illöndjen