Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 7 (13.2.1925)
- Date
- 1925-02-13
- Page
- Seite 104 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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104 Das Jüdische Echo Nr 7 Wahlkampf entbrannte, während bei den Gemeindewählen, wo es sich nur um kleine Ergänzungen handelte, der Burgfrieden gewahrt blieb. Auch bei den bevorstehenden Wahlen scheint man einem Wahlkampf aus dem Wege gehen zu wollen. Nun gehören wohl die Ostjuden zu denen, die den Burgfrieden mit Freuden begrüßen. Sie können aber nicht umhin, zu fragen, warum sie in ihren Rechten konsequent geschmälert werden. Sie hätten wohl auch dann keine Kandidaten aufgestellt, wenn sie das Recht dazu gehabt hätten. Aber sie können sich nicht der Verwunderung erwehren und geben ihr bei dieser Gelegenheit öffentlich Ausdruck, daß bei den demokratisch gesinnten und empfindenden Juden (und demokratisch denkt die überwiegende Mehrheit der Juden) eine bestimmte Gruppe von Glaubensgenossen von einem wichtigen Teil der allgemeinen Rechte statutarisch ausgeschlossen wird, obwohl man sie voll und ganz zur Leistung und Erfüllung ihrer Pflichten heranzieht. Es geht doch wohl heutzutage nicht mehr an, den Zufall, der sie das Licht der Welt hat im Osten erblicken lassen, zu ihrem Nachteil auszubeuten. Dazu kommt, daß die Ostjuden Nürnbergs ein wohlberechtigtes Interesse haben, an den Kultur- und Wohlfahrtseinrichtungen der Kultusgemeinde mitbestimmend teilzunehmen. Sie haben Interesse an einer jüdischen Schule, an einem jüdischen Krankenhaus, an der Belebung des allgemeinen jüdischen Lebens in Nürnberg. Es ist daher wohl angebracht, wenn die ostjüdischen Wähler die neu zu wählenden Kandidaten fragen: Wie haltet Ihr es mit dem passiven Wahlrecht der Ostjuden? Hermann M e s s i n g e r. Aus der Jüdischen Welt Deutschland Die Judenentrechtungsanträge auf der „Völkischen Tagung“ der deutschnationalen Volkspartei Berlin. (J.T.A.) Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages der „Völkischen Tagung“ der Deutschnationalen Volkspartei, die, wie gemeldet, vom deutschnationalen Parteioberhaupt, Landrat Winkler, offiziell begrüßt worden ist, begann mit einem Referat des Landgerichtsrats Dr. Jenne (Berlin) über „Deutsches Recht“. Er führte aus: Das aus der Verfallszeit Roms stammende römische Recht kennt keinen ethischen Faktor und das von dort überkommene heutige Recht ist überdies in seinen Auswirkungen vorwiegend in jüdischen Händen. Er geht sodann auf die Gesetzesanträge des Völkischen Blocks in Bayern ein, und weist darauf hin, daß die völkischen Kreise zum ersten Mal Gesetzesinitiative ergiffen haben. Die Anträge lauten: 1. die Namensänderung soll den Juden nicht mehr erlaubt sein; die bisherigen Änderungen, auch der Vornamen, sollen rückgängig gemacht werden. 2. Es wird eine Übersicht über den Bestand jüdischer Beamter und Abbau derselben gefordert. 3. Forderung einer nur prozentualen Zulassung der Juden zu den Universitäten und zur Lehrtätigkeit. 4. Enteignung des deutschen Grund und Bodens aus volksfremden Händen. 5. Beschlagnahme unrechtmäßig erworbenen Vermögens eingewanderter Juden zum Besten der Kriegsverletzten. Der Redner betonte, daß diese Anträge durchaus mit der Verfassung in Einklang zu bringen sind. Aufhebung der Gefängnisstrafe für Pogromisten München. (J.T.A.) Während der Tage des Hitlerputsches kam es in dem antisemitisch durchseuchten Marktflecken Suggenheim zu antisemitischen Exzessen. Eine erregte Volksmenge wollte dabei gegen das umfriedete Wohnhaus des jüdischen Kaufmanns Schloß Vorgehen. Es wurden mit faustgroßen Steinen die Fensterscheiben eingeworfen. Als der Schwiegersohn des Schloß, der Kaufmann Stern, zwei Schreckschüsse zum Fenster hinaus abgegeben hatte, drangen der Vorsitzende der dortigen nationalsozialistischen Ortsgruppe Dr. M o 1 i n a a r nebst zwei Begleitern in das Haus ein und mißhandelten Stern. Molinaar und seine Begleiter wurden in erster Instanz wegen Land- und Hausfriedensbruch zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer Fürth als Berufungsgericht änderte dieses Urteil um und sprach gegen Molinaar nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 500 Mark aus. Seine beiden Begleiter wurden zu je 50 Mark verurteilt. Ex-Staatspr äsident Loeb an die jüdischen Arbeiter Berlin. (J.T.A.) Der von der thüringischen Rechtsregierung unter dem Druck der extremantisemitischen Kreise abgesetzte frühere Präsident der thüringischen Staatsbank, Walter Loeb, sprach am 29. Januar zum ersten Male in Berlin in einer Wahlversammlung der Poale-Zion. Herr Loeb, der schon bisher sozialdemokratisch tätig war, aber jeder jüdischen Bewegting fernstand, wurde durch die rücksichtslosen Verfolgungen, denen er als Jude und Sozialdemokrat ausgesetzt war, in die Reihen der jüdischen Arbeiterschaft geführt. Das ging aus seiner Rede, die als ein Bekenntnis zum jüdischen Volkstum \G3Wi PORZEL L AN-Nl EDERLAGE MtKCHEN THEATINERSTRASSE 23 gegenüber der Feldherrnhalle GRÖSSTE AUSWAHL GEBRAUCHSPORZELLAJf TÄGLICHELAGERERGÄNZUAG