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Das jüdische Echo · 1925-02-13 · 7 (13.2.1925) · p. Seite 103

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
7 (13.2.1925)
Date
1925-02-13
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 7 Das jüdische Echo 103 «europäischen Jugendbewegung fehlt die lebendige unmittelbare Verbindung mit dem jüdischen Volke infolge des Fehlens eines jüdischen Volkslebens in Westeuropa und des abstrakten Verhältnisses zum Judentum und zum Zionismus. An Stelle eines jüdischen Volkslebens findet sie dort nur geistige Abstraktion, theoretisches Judentum, auf das sie sich notwendigerweise stützen muß. Ihre erste Aufgabe ist es also, den Weg zum Volksleben in seiner Ursprünglichkeit zurückzufinden und den Geist der Assimilation zu überwinden. Die Rückkehr zu den Quellen der jüdischen Kultur durch Bibelsludium, Erlernung der hebräischen Sprache und der übrigen Quellen unserer Kultur und zusammen damit die Verknüpfung mit dem jüdischen Osten sind die einzige Möglichkeit, aus diesem körperlosen Willen eine reale Wirklichkeit zu machen. Diese Verknüpfung aber hat eine Wechselwirkung, indem sie in gewissen Hinsichten auch zu einer Neubelebung in den Kreisen der osteuropäischen Jugend, ihrer Arbeit und ihres Lebens führt. Diese Wechselwirkung dient als schöner Anfang zur völligen Einheit dieser zwei Teile der Jugendbewegung. Nicht weniger nötig ist die Stärkung der Verbindung zwischen der Galuth-Jugend und der palästinensischen, die in letzter Zeit sehr nachgelassen hat. Die Galuth-Jugend muß erkennen, daß ihr eigentliches Ziel in Palästina liegt, und in Palästina muß man die große Bedeutung der Haehschara-Arbeit der jungen Generation im Galuth erkennen. Aus Palästina müssen Erzieher nach dem Galuth kommen, um dort die Erziehungsarbeit anzuführen. Die Schaffung eines gemeinsamen Erziehungsprogrammes, die Gründung gemeinsamer Siedlungen und Kolonien, die Stärkung der bestehenden Organisationen, die Gründung neuer Organisationen in denjenigen Ländern, in denen der Zionismus die Jugend noch nicht durchdrungen hat, die Herausgabe von Zeitschriften in verschiedenen Formen — dies und vieles ähnliche sind die Details des großen Programms von ,,Brith-Hanoar“, in dessen Mittelpunkt wir die Chaluziuth als Erziehungsziel finden. Die ganze erzieherische Arbeit, die im Programm des „Brith-Hanoar“ gründlich und im einzelnen erklärt wird, geschieht im Rahmen der Weltorganisation „Hechaluz“ und im Einvernehmen mit ihr. Auch in Palästina hat „Brith-Hanoar“ bereits mit seiner Arbeit begonnen. Am 15. November behandelte eine Konferenz verschiedener Kwuzot in Beth-Alfa die sich aus der Danziger Konferenz in bezug auf Palästina ergebenden Folgerungen und wählte ein Sekretariat, das die Basis für eine einheitliehe und gemeinsame Arbeit in der Zukunft schaffen soll. So können wir unserer Zukunft mit machtvollen Schritten entgegengehen und mit der sicheren Hoffnung auf die Kraft einer Jugend, die die Garantie für das Gelingen unserer Aufbauarbeit gewährt. * Erwin Vogel. Gemeindewahlen und Ostjuden Zur Ersatzwahl der Nürnberger Kultusgemeinde Die bevorstehende Ersatzwahl zur Vertretung der israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg gibt erneut Anlaß, die Frage zu diskutieren, oh den Ostjuden das passive Wahlrecht gebührt oder nicht. Die Frage hat seit der Revolution in fast ganz Deutschland ihre Lösung damit gefunden, daß den Ostjuden das Recht zugestanden wurde, in die Gemeindeverwaltung gewählt zu werden. Das ist so wenig bekannt und beachtet worden, weil die Ostjuden ihr neu erworbenes Recht meist nicht ausüben. Sie bilden nur eine kleine Minorität und wissen, daß sie, seihst wenn sie eigene Kandidaten aufstellen, keinen zahlenmäßigen Einfluß auf die Verwaltung gewinnen werden. Zum Teil mag auch die Ursache für diese Enthaltsamkeit darin zu suchen sein, daß die Kultusgemeinden es bisher nicht verstanden haben, das Interesse ihrer nicht reichsdeutschen Glaubensbrüder für ihre Einrichtungen zu wecken. Eine Ausnahme bildet Leipzig, wo die Ostjuden eine relativ so große Mehrheit bilden, daß sie auf entsprechenden Einfluß auf die Gemeindeverwaltung nicht verzichten können. Allerdings wurde ihnen nur ein Drittel der Mandate zuerkannt, obwohl sie auf einen weit größeren Anteil Anspruch hätten. Aber die Westjuden wollten sich von den Ostjuden nicht majorisieren lassen und man wird, mit Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse Leipzigs, dieses Vorgehen begreifen, auch wenn man sich im Prinzip nicht damit einverstanden erklären kann. Die Angst vor Majorisierung ist aber sonst nirgends am Platze. In B e r 1 i n haben die Ostjuden nicht einmal den Versuch gemacht, in die Gemeinderepräsentanz zu kommen. In Frankfurt sitzen 3 Ostjuden in der Verwaltung und da war es kein Geringerer als Justizrat Blau, der im Preußischen Gemeindebund diesen drei Ostjuden das Zeugnis ausstellte, daß sie sich als tüchtige Mitarbeiter erwiesen haben und daß Frankfurt sie nicht missen möchte. Der Preußische Gemeindebund hat dann auch den Ostjuden das passive und aktive Wahlrecht zuerkannt. Bayern allein darf sich rühmen, in dieser Frage eine Ausnahme zu bilden. Wir hatten hier vor 4 Jahren die Wahlen zum Landesverban d. Die bayerischen Juden teilten sich in drei Lager: in Nürnberg standen der liberalen Partei die Volkspartei (vereinigte Zionisten und Orthodoxe) und die Mittelstandspartei gegenüber. Beide letztgenannten Parteien setzten sich für das passive Wahlrecht der Ostjuden ein. Dieser Punkt wurde sogar zu einem wichtigen Diskussionsthema bei den verschiedenen Versammlungen. Er wurde agitatorisch ausgebeutet und ich wunderte mich damals, woher diese plötzliche Wandlung stamme, daß die Rechte der Ostjuden mit einem Male so im Vordergrund des Interesses standen. Allerdings behaupteten böse Zungen, daß es den Parteien an sich nicht so ernst wäre, daß es ihnen nur auf die Stimmen der Ostjuden angekommen sei. Wir haben aber keinen Anlaß gehabt, an dem guten Willen der Volkspartei zu zweifeln. Der Ausgang dieser Wahlen brachte die erwartete liberale Mehrheit und damit die Ablehnung des passiven Wahlrechtes für die Ostjuden. In der darauf folgenden G e m e i n d e w a h 1 in Nürnberg hatten sich liberale und Volkspartei über die Verteilung der Sitze geeinigt, ein Wahlkampf unterblieb. Es ist überhaupt bei jüdischen Gemeindewahlen stets üblich gewesen, Parteikämpfe zu vermeiden. Dabei mag mitspielen, daß hier sehr oft nicht die Tüchtigkeit, sondern die persönliche und gesellschaftliche Stellung des Kandidaten für seine Wahl entscheidet. Ein Blick in die Vergangenheit lehrt, daß die Vorsteherwürde in den jüdischen Gemeinden, man möchte fast sagen, erblich war. Es gilt als allgemein anerkannt, daß Männer, deren Väter schon Repräsentanten gewesen waren, das erste Anrecht darauf haben, in die Verwaltung gewählt zu werden. Die Folge davon ist natürlich, daß sich überall eine Anzahl Gemeindevorsteher finden, deren jüdisches Wissen und deren Teilnahme am jüdischen Leben nicht der von ihnen bekleideten Würde entsprechen. Die Lage der Dinge erklärt es vielleicht auch, daß bei den Wahlen zum bayerischen Landesverband, wo es um neue Amte r ging, ein

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