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Das jüdische Echo · 1924-11-21 · 47 (21.11.1924) · p. Seite 404

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
11 (1924)
Issue
47 (21.11.1924)
Date
1924-11-21
Page
Seite 404 (sequence 8)
Language
German
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404 Das Jüdische Echo Nr. 47 laut der Verfassung widerspräche. Der Antrag wurde mit allen gegen die Stimmen der Völkischen abgelehnt. Alfred Kerr und das Jiddisch Berlin (J.T.A.). Im Rahmen einer Diskussion in Briefen an die „Vossische Zeitung“ über das Eindringen jiddischer Worte in die deutsche Bühnensprache nimmt auch Sanitätsrat Dr. Alfred Peyser, der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes nationaldeutscher Juden, das Wort und greift den bekannten deutschen Kritiker Alfred Kerr scharf an: „Alfred Kerr rühmt sich bereits des Jargonhaften seiner Sprache, wie er wörtlich schreibt: „Weü meine Schriften, die singend-gedrungensten in deutscher Sprache seit ihrem Bestand — weil meine Schriften selber mauscheln in, sozusagen, steingeschnittenem Tonfall“... Dr. Peyser knüpft daran folgenden Satz: Welche Aussichten, wenn bei der zahlreichen Gefolgschaft dieses Tagesschriftstellers „der Tonfall des Alten Testaments, den er verpreußt hat“, Mode werden sollte, dann wehe dir, du schöne deutsche Sprache“. Dieser Angriff auf den bekannten Kritiker von nationaldeutscher jüdischer Seite erregt in der Öffentlichkeit Aufsehen. Dinter und der Talmud. — „Antisemitismus als Geschäftsobiekt.“ Berlin. (J.T.A.) Vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte beginnt am Donnerstag, den 13. November ein Beleidigungsprozeß von öffentlichem Interesse, der in seinen weiterne Phasen sehr interessant zu werden verspricht. Kläger ist der bekannte antisemitische Apostel und „Dichter“ Dr. Artur Dinter, der Verfasser der „Sünde wider das Blut“. Beklagter ist der Redakteur der Wochenausgabe des Berliner Tageblatts, Dr. Birnbaum. In der Wochenausgabe des Berliner Tageblatts erschien ein Artikel „Antisemitismus als Geschäftsobjekt“ von Julius v. Barasch, in welchem Dinters talmudische Zitate als Fälschungen bezeichnet worden sind. Dinter fühlte sich durch diesen Aufsatz beleidigt, insbesondere durch die Bezeichnung: Schmutzwerk, Fälschungen, Verfälschungen usw. Der Beklagte Dr. Birnbaum übernimmt die pressegesetzliche Verantwortung für den Aufsatz, der nur Wahres enthält. Der Vorwurf des Geschäfts-Antisemitismus wird auch aus dem Grunde für berechtigt erklärt, weil für die Dinterschen Schriften eine Reklame entfaltet werde, wie sie sonst auf dem Büchermarkt völlig ungebräuchlich sei. Die deutsch-völkischen Blätter in Hamburg haben schon am 26. Februar 1920 die folgende Aeußerung Wilhelms II. über das Buch kolportiert: „Dinter hat Recht, nicht das deutsche Volk, sondern die Juden und Judengenossen haben mich verraten.“ Es wird behauptet, daß der Kaiser diese Aeußerung nie getan hat. Bezeichnenderweise wird diese aber zwecks Reklame kolportiert mit dem Hinzufügen: „Von Dinters Roman ist bereits das 90. Tausend erschienen.“ Die Vertretung des angeklagten Redakteurs haben neben dem Syndikus des Berliner Tageblatts, Dr. Fritz Cohn, die Rechtsanwälte Dr. Klee und iBmiiiiiitiiiininiütiiniiüiiHnninniininiiiiiiiifnnimnminiiflmmHiifmnirnnininmi Tejdilhandelsgesellschaft zum „Weberhaus" R.G. München / Frankfurt „ / Leipzig __Filialen In allen Stadtteilen iiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiuiiiiiiiiwiiiiiiiiiiiii Gronomann übernommen. Zu dem Dinterschen Buch äußerte sich Geheimrat Strack, der bekannte Berliner evangelische Theologe und Talmudkenner: „Ich als evangelischer Christ würde mich nicht wundern, wenn jemand, der gegen die christliche Religion so reden wollte, als böswilliger Verleumder bezeichnet würde.“ Der bekannte deutsche Schriftsteller Thomas Mann äußerte sich über das Buch: „Dinters „Sünde wider das Blut“ habe ich erhalten und — nicht ohne Widerstand — gelesen. Dichterisch völlig wertlos und wohl auch ohne Ehrgeiz in dieser Richtung, wird das Buch durch die Mischung von Halbwahrheit und hetzerischer Fälschung, die es darstellt, zur geistigen Gefahr. Bei der gewaltigen Verbreitung, die es, getragen von populären Strömungen, gefunden hat, scheinen die schärfsten Formen der Abwehr mir entschuldbar.“ Zu dem Termin hat sich Dinter als Sachverständiger auf Dr. Bischof in Leipzig berufen, der Beklagte hat auf das Gutachten des Talmudkenners Pastor Dr. Windfuhr Bezug genommen. Dem Prozeß wird mit Spannung entgegengesehen. Zum Prozeß Dinter gegen „Berliner Tageblatt“ Berlin. (J.T.A.) Zu den Behauptungen Dinters gehört bekanntlich auch die, daß jüdische Religionsgesetzbücher Geheimbücher seien. Die unwahre Behauptung, daß die jüdischen Regilionsgesetze Uebersetzungen der jüdischen Religionsbücher bei Todesstrafe verböten, hat er verschiedentlich aufgestellt. Zur Widerlegung dieser Behauptung haben, wie der J.T.A.-Vertreter erfährt, die Berliner Rechtsawälte Dr. Gronemann und Dr. Klee, die Verteidiger des angeklagten Redakteurs der Wochenausgabe des Berliner Tageblatts» Herrn Dr. Birnbaum, als Sachverständigen den Bibliothekar der Berliner Universitätsbibliothek. Prof. Dr. Heinrich Löwe, zum Hauptverhandlungstermin geladen, damit er über Zahl, Art und Umfang der in allen möglichen Kultursprachen vorhandenen Uebersetzungen der jüdischen Quellenschriften Auskunft erteilt. Von anderer Seite wird dem J.T.A.-Vertreter noch folgendes mitgeteilt: Dr. Dinter ist Elsäßer und Sohn eines elsäßischen Oberschulinspektors. Trotzdem hat er in einem Theaterstück „Die Schmuggler“ seine Tätigkeit als Oberlehrer in Rappoltsweiler im Elsaß dazu benutzt, die deutsche Beamtenschaft lächerlich zu machen und als minderwertige Wesen hinzustellen. Das Stück ist ins Französische übersetzt worden und hat dem Deutschtum unendlich viel geschadet. Es wird darauf hingewiesen, daß es bezeichnend für Dinter sei, daß er, der, selbst Elsäßer aus deutscher Familie, die deutschen Beamten im Elsaß maßlos lächerlich gemacht habe, sich jetzt als völkischer Schützer deutscher Art ausgebe. Erez Israel Die Arbeitslage in Palästina Keren Haiessod u. Arbeitsversorgung in Palästina Trotz der zunehmenden Einwanderung gibt es in Palästina keine Arbeitslosigkeit. In Tel Awiw bestehen gute Aussichten für den kommenden Winter, da man erwartet, daß der Aufschwung in der Bauindustrie, kräftig unterstützt durch die Investierungen des KH bei der Allgemeinen Hypothekenbank, während des Jalhres weiter anhalten wird. In Jerusalem ist unter den Sephardim eine geringe Arbeitslosigkeit zu bemerken, aber die Lage wird durch den KH sehr erleichtert, der sich an einigen öffentlichen Arbeiten, wie Wegebau etc. beteiligt. Das gleiche gilt für Haifa, wo die Achusah Sir Herbert Samuel auf dem Karmel aus KH- Geldern ein Darlehen von £ 2000 für Wegebau erhalten hat.

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