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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1924-11-07 · 15 (7.11.1924) · p. Seite 40

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1924
Issue
15 (7.11.1924)
Date
1924-11-07
Page
Seite 40 (sequence 2)
Language
German
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40 Mitteilungen des Israel Lehrervereins für Bayern Nr. 15 Forderung, zu deren Verwirklichung auch der Verband beitragen kann. L Das Verlangen nach Verbesserung der sozialen Stellung des Lehrers bleibt das dominierende auch schon deshalb, weil die Art und Weise der Besoldung (worunter weiterhin immer nur die sogenannten „Nebeneinnahmen" zu verstehen sind) zumeist eine Minderung des Ansehens der Beamten herbeiführt. Aus den weiteren Darlegungen wird dies, auch ohne fortwährende Hinweise darauf, deutlich hervorgehen. Da sind vor allem die Mischeberach-Gelder (— M.G.), die in der Art und Weise ihrer Darreichung und der Bewertung der an sie geknüpften Dienstleistung ihren unsozialen Charakter offenbaren. Auch religiösen Gemeindemitgliedern ist die Gebühr von 1—x Mark für einen Mischeberach („für die paar Worte") oftmals zu hoch. Weniger Religiöse, die dem ausgesprochenen Segen nicht die hohe Bedeutung beilegen, sind oft froh, beim Aufrufen übersehen zu werden oder kommen aus solchen Gründen erst nach Beginn der Thoravorlesung zur Synagoge. Alle vergessen dabei, daß diese M.G. einen Teil des Gehalts vorstellen und daß dem Lehrer in Gemeinden, welche diese Nebengefälle nur teilweise oder gar nicht in das Fixum einbeziehen, eben dieser Teilgehalt gar nicht oder oft recht widerwillig gereicht wird. Noch unangenehmer hat es aber unter solchen Umständen jener Beamte, dem die M.G. voll zum Fixum angerechnet werden. Dazu kommt noch, daß kleinliche, boshafte Mitglieder — wie sie in Stadt und Land vorkommen —, indem sie absichtlich keinen M. machen lassen, an dem Lehrer ihr Mütchen kühlen, weil dieser ihnen gegenüber sich irgendwann einmal hat etwas zuschulden kommen lassen. Damit schädigen sie ihn bewußt und — beschämen ihn öffentlich. Wie wenig es sich eingegraben hat, daß M.G. Pflichtabgaben sind, erhellt der Umstand, daß der Beamte, zumeist aus Schamhaftigkeit, es unterläßt, die von einem Mitglied aus Vergeßlichkeit nicht abgeführte Gebühr einzufordern. Deutlicher kann nicht nachgewiesen werden, daß die M.G. eben doch als M a t o n o s gelten! Ohne jede Einschränkung trifft diese Bezeichnung aber jene Gelder, die in vielen Gemeinden am Purim und in manchen auch noch vor Rosch- Haschonoh dem Beamten zugeschickt werden. Am Purim, wo man nur Armen Geld spendet (Freunden schickt man bekanntlich eßbare Dinge), tritt de» Charakter dieser „Nebeneinnahmen" deutlichst zutage. Doch lassen auch die Abgaben vor Rosch-Haschonoh — wo man aus Absichten der Buße die Wohltätigkeit besonders übt — keinen Zweifel, daß ihnen das Odium der Zedok o h anhaftet. Und die Gedanken, welche die Leute an solche Abgaben knüpfen, sind eben das Bedeutsame. Ohne weitere Beweise kann deshalb gesagt werden, daß diese „Einnahmen" die Stellung des Lehrers immer noch auf der Stufe festhalten, die in dem bekannten Liedchen vom „armen Dorfschulmeisterlein" drastisch genug umrissen ist. Die Ansicht der Gemeindemitglieder über diese „Gebühren" drückt sich philologisch zwar schlecht, aber deutlich genug aus, wenn sie in Hinsicht auf das Vielerlei der Abgaben an die Beamten diese mit „Rabu-nemm" bezeichnen. Diese unzeitgemäße Besoldungsart mit den sich daraus ergebenden Unzuträglichkeiten ist in dem Augenblick restlos behoben, wo sich die Gemeinde entschließt, diese Nebeneinnahmen zu pauschalieren und mit dem festen Gehalt aus der Kultuskasse zu bezahlen. Die Pauschalierung, die der Gemeinde keinerlei finanzielle Bürde auflegt, dürfte nur bei jenen Mitgliedern einigen Widerstand erzeugen, die den Lehrer in der alten Abhängigkeit erhalten wollen. Die Lehrervereine haben wohl von Zeit zu Zeit für diese Pauschalierung plädiert. Es gelang ihnen aber nicht, die Gemeinden zu beeinflussen und mancher Lehrer scheute die dabei zu erwartenden Kämpfe. In dieser Hinsicht wieder „das Gewissen der Gemeinden zu sein" (wie sich der Vorsitzende des Verbandes einmal so treffend ausdrückte) dürfte eine schöne Aufgabe des Gemeinde- Verbandes werden. Und die könnte ihrem Ziele dadurch genähert werden, daß den in etwas regelmäßiger Folge erscheinenden „Mitteilungen" des Verbandes ein Anhang beigegeben würde, in welchem diese und dann überhaupt Fragen der Verwaltung, Leitung der Gemeinde, der Lehrerbildung, des Beamtennachwuchses u. a. m. ausführlich und gemein verständlich zur Besprechung kämen. Praktisch kann der Verband diese Sache fördern, indem er bei den Zuschuß bedürftigen Gemeinden bei Überprüfung ihres Etats immer wieder den Nebeneinnahmen, der Art ihres Einganges besondere Aufmerksamkeit widmet und jedes Mal zur Pauschalierung anrät. II. Was soll man dazu sagen, daß der Lehrer, der zufolge seiner Ämter Mittelpunkt einer jüdischen Gemeinde ist, in vielen Klein- und Mittelgemeinden nicht einmal als Gemeindemitglied zählt? Daß ihm weder das aktive noch passive Wahlrecht zugebilligt wird? Dabei ist er in solchen Gemeinden oft der Einzige, der in ständigem Zusammenhang mit dem jüdischen Leben steht, der als Gemeindeschreiber selbständig den gemeindlichen Betrieb aufrecht erhält! Und doch kann ihm in einer Generalversammlung jedes Mitglied die Rede verwehren. Wenn man bisher für solche Rechtsminderung den Grund anführte, daß der Lehrer keine Umlagen bezahle, so sei doch gerade heute auf die vielen verarmten Rentner hingewiesen, die auf Grund ihres Staatssteuersolls von jeglicher Umlagenpflicht frei sind. Und hat es nicht schon früher Gemeindemitglieder gegeben, die nichts oder nur ein paar Pfennige in die Kultuskasse bezahlten? Ja, es muß geradezu wie eine Anprangerung wirken, wenn bei Abstimmungen oder bei dem Abzählen der Stimmberechtigten der Lehrer übergangen wird. Auch hierbei könnte der Verband wirksam eingreifen. Eine Umfrage, wo solche, allen demokratischen Anschauungen Hohn sprechende Einrichtung noch bestehe, eine aufklärende Anschrift an jene Gemeinden, eine Aufforderung des (vorher unterrichteten) Lehrervereins an die betreffenden Beamten, sich als Gemeindemitglieder anzumelden — und dies alte Unrecht dürfte aus der Welt geschafft sein. Aber ich muß verlangen, daß in dieser Richtung noch einen Schritt weiter gegangen werde. Ist ein Kirchenrat ohne die Zugehörigkeit des Pfarrers — also der die Religionsgesellschaft nach der religiösen Seite hin vertretenden Persönlichkeit denkbar? Wir ahmen doch sonst so gerne nach!

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