Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- 36 (5.9.1924)
- Date
- 1924-09-05
- Page
- Seite 270 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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260 Das Jüdische Echo Nr. 36 Zahl der deutschen Juden stehe. Wenn erst jedes Jahr hunderte deutscher Zionisten Ernst machen und ihr Leben in Erez-Israel verankern werden, dann wird durch diese Einstellung jede Ortsgruppenarbeit Sinn und Inhalt bekommen. Dem deutschen Zionismus obliegt es, im Tempo der Arbeit vorbildlich zu wirken und entscheidenden Ernst mit dem Zionismus zu machen. Dr. Sally Hirsch (Halberstadt) spricht über die Verknüpfung mit Palästina und betont die Bedeutung des zionistischen Maximalprogramms, das sich für jeden einzelnen Zionisten in der Form seiner Steuerpflicht, seines Verhältnisses zur hebräischen Sprache und der nationalen Politik im Golus verwirklichen müsse. Dr. Landauer (Berlin) widerspricht der Auffassung, daß die Zionistische Organisation durch die neue Politik an Wesensinhalt, genügend für eine Weltorganisation, verlieren müsse und weist auf den Parallelismus mit einzelnen zionistischen Fraktionen hin, die auch weltumspannend sind und dennoch nur einen Teil der Zionistischen Organisation darstellen. Nach Schlußworten Dr. Goldmanns und Blumenfelds wurde die Diskussion um 9 Uhr abends abgebrochen. Aus der Jüdischen Welt Deutschland Das Urteil im Prozeß gegen die polizeilichen Pogromhelfer 3 Monate Gefängnis für Bunke, 200 Mark Geldstrafe für Domei, die übrigenAngeklagtenfreigesprochen Berlin (J.T.A.). Vor dem großen Schöffengericht Berlin-Mitte fand nach wiederholter Vertagung endlich am 28. August die Verhandlung gegen 5 Polizeibeamte statt, die während der Pogromausschreitungen in der Grenadierstraße und Umgebung am 5. November v. J„ statt den angegriffenen Juden beizustehen, mehrere Angehörige des Bundes jüdischer Frontsoldaten, die ihren Glaubensgenossen zu Hilfe eilten, verhafteten und im Gefängnishofe schwer mißhandelten. Wie bekannt, hatten sich kurz nach diesen Ereignissen, die einen so schweren und nachhaltigen Eindruck bei der jüdischen Bevölkerung in Berlin und Deutschland hinterließen, mehrere Mitglieder des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten unter der Anklage zu verantworten, bewaffnete Haufen gebildet und unrechtmäßig Waffen besessen zu haben. Sie wurden jedoch freigesprochen, da das Gericht Notwehr als vorliegend annahm. Diesmal erschienen als Angeklagte fünf Polizeibeamte vor Gericht. Die Anklage richtet sich gegen den Polizeiunterwachtmeister Leo Marcinkewitz, gegen den Polizeiunterwachtmeister Bunke, gegen den Oberwachtmeister Max Domei, gegen den Wachtmeister Hans Schreiber, der jedoch krankheitshalber nicht erschienen ist, und gegen den Polizeihauptmann Gotthard Dubbe. Als am 5. November der Sturm der aufgehetzten Menge gegen die jüdischen Geschäfte in der Grenadierstraße und Umgebung einsetzte, schickte der Frontbund eine Streife aus, um den Angegriffenen beizustehen. Der Janhagel folgte dieser Streife bald, und so kam es zu Zusammenstößen mit der Menge, in deren Verlauf von unbekannter Seite ein Schuß fiel, der ein Menschenleben kostete. Der Schuß veranlaßte die Polizei, einzugreifen, und Dr. Bernhard und seine Begleiter, die die Streife bildeten, festzunehmen. Sie wurden auf ein Auto geladen und nach der Alexander-Kaserne gebracht. Auf diesem Transport und bei der Festnahme, sowie bei der Abführung zum Vernehmungszimmer ist es zu schweren Mißhandlungen gekommen, wobei dem Arzt Dr. Bernhard ein Mittelhandknochen entzwei geschlagen wurde. Weiter sind die Mitglieder des Frontbundes auf dem Kasernenhofe schwer beleidigt worden. Die Körperverletzung wird den Wachtmeistern Marcinkewitz, Bunke und Schreiber zur Last gelegt, während sich Hauptmann Dubbe und der Oberwachtmeister Domei der Beleidigung schuldig gemacht haben sollen. Dr. Bernhard und die anderen Zeugen, durchweg Mitglieder des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, bekunden sämtlich, daß sie selbst durch Faustschläge, Kolbenstoße und Fußtritte mißhandelt worden sind bezw. gesehen haben, wie ihre Kameraden von Schutzpolizeibeamten geschlagen und beschimpft wurden. Als aus dem Publikum gerufen wurde: „Schlagt die Juden tot!“ rief einer der Beamten vom Wagen zurück: „Haut zu!. Ich sehe nichts!“ Der Zeuge Wach schildert folgenden Vorgang: Als die Sistierten auf dem Kasernenhof aufgestellt worden waren, wurde auch er, der Zeuge, nach Waffen durchsucht. Dabei nahm ihm einer der Beamten die Brieftasche weg und eignete sich daraus einen Betrag von etwa einem Dollar an. In der Wachstube nahm ihm ein anderer Beamter die Uhr weg. Der Zeuge Braunhart bekundet, daß Hauptmann Dubbe auf dem Hofe sich an den Beschimpfungen beteiligt habe. Der Zeuge Müller behauptet, daß der Oberwachtmeister Domei mitgeschlagen und seine Leute zum Schlagen aufgefordert habe. Der Angeklagte Domei bestreitet dies. Müller bleibt jedoch bei seinen Angaben. Er hat von einem Offizier die Äußerung gehört, man müßte die Judenbande aufhängen. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Burchardi, erklärte, daß das Bild der Verhandlung beschämend und bedauerlich sei. Es stehe fest, daß die Angeklagten in schamlosester Weise von der Polizei mißhandelt worden seien. Bedauernswert sei auch das heutige Verhalten der Angeklagten, die keinen Mut gehabt hätten, das einzugestehen, was von ihnen gesündigt worden wäre. Die Angeklagten hätten aus Freude an roher Betätigung und aus ihrem antisemitischen Hang heraus ihren Gelüsten freien Lauf gelassen. Infolgedessen beantrage er 6 bezw. 8 Monate Gefängnis. Gegen den Angeklagten Domei beantragte der Staatsanwalt 1 Woche Gefängnis und gegen den Hauptmann Dubbe 100 Mark Geldstrafe. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Feldhahn, verkündete folgendes Urteil: „Bezüglich der allgemeinen Würdigung des Sachverhaltes ist das Gericht der gleichen Auffassung wie der Staatsanwalt, im übrigen ist das Gericht der Meinung, daß diejenigen Angeklagten, gegen die nur ein Belastungszeuge vorhanden ist, freigesprochen werden müssen, da bei der damaligen allgemeinen großen Erregung ein Irrtum in dem Bereich der Möglichkeit liege. Aus diesem Grunde wurden die Angeklagten Dubbe und Marcinkewitz freigesprochen. Anders liegt es bei den anderen Angeklagten, Domei und Bunke, die durch mehrere Zeugen belastet sind. Domei hat in hochgradiger Erregung gehandelt, und deshalb ist kein Anlaß gegeben, ihn zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Das Gericht hat 200 Mark Geldstrafe bei ihm als ausreichend angesehen. Anders liegt es dagegen bei dem Angeklagte# Bunke, der aufs schwerste die Festgenommenen mißhandelt hat. Bei ihm habe man auf 3 Monate Gefängnis erkannt, außerdem ist ihm die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, auf die Dauer von drei Jahren abgesprochen worden.“