Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- 34 (22.8.1924)
- Date
- 1924-08-22
- Page
- Seite 233 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 33 Das Jüdische Echo 235 mehr vom Schöffengericht Augsburg wegen Grabschändung und Sachbeschädigung zu 4 Monaten und 1 Woche Gefängnis verurteilt. Nacfh der Urteilsbegründung wurde als strafmildernd erkannt, daß die als gefühlsroh und gemein anzusprechende Tat zwar vorsätzlich, nicht aber mit Überlegung begangen wurde und die jungen Leute durch die in der Schlageter-Gruppe gepflegte Judenfeindlichkeit zu ihrem Tun verleitet worden seien. Eine Bewährungfrist wurde versagt. Jüdische Einbürgerungsgesuche vor dem Reichsrat Die bayerische Regierung erhebt Einspruch gegen die Einbürgerung von Juden Berlin. (J.T.A.) Unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Dr. Jarres fand am 14. August nachmittags eine Sitzung des Reichsrats statt, in welcher u. a. über Einbürgerungsgesuche zweier ausländischer Juden verhandelt worden ist. Gegen die Einbürgerung des ungarischen Chemikers Dr. Gyemant und des holländischen Arztes Jules Samuels, die bei der preußischen Regierung beantragt und von dieser genehmigt worden war, hat Bayern auf Grund des § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Einspruch erhoben, so daß die beiden Fälle zur Entscheidung des Reichsrats gebracht worden sind. Die Ausschüsse des Reichsrats haben den Einspruch Bayerns für begründet erklärt. Namens der preußischen Regierung ersuchte Staatssekrtär Meister um eine namentliche Abstimmung. Die preußische Regierung legte in beiden Fällen besonderen Wert auf die Einbürgerung wegen der kulturellen Stellung der Einzubürgernden. Vor der Abstimmung beantragte der Vertreter von Braunschweig die Vertagung, damit die Vertreter der Einzelländer noch „genauere Informationen“ einziehen könnten. Die „Vertagung“ wurde angenommen. Ein bayerischer Landtagsabgeordneter mißhandelt einen Juden Die „Fränkische Tagespost“ meldet, daß der völkische Landtagsabgeordnete Wiesenbacher dieser Tage führend an dem Überfall und der Mißhandlung eines jüdischen Mitbürgers beteiligt war und dieserhalb wegen schwerer Körperverletzung zur Anzeige gebracht worden ist. Deutschland Zwei Palästina-Exkursionen aus Berlin im September Berlin. (J.T.A.) Die vor kurzem in Tel-Aviv registrierte neue Palästina-Verkehrs-Gesellschaft „Palestine Lloyd“ arrangiert für die kommenden jüdischen Feiertage Palästina-Exkursionen, die am 14. und am 17. September von Berlin ihren Abgangspunkt nehmen werden. Die Rosch- Haschono-Tage werden die Touristen in Jerusalem verbringen, Jom Kippur und Succoth in Tel- Aviv, die restliche Zeit wird für den Besuch der historischen Stätten in Palästina und Ägypten und der palästinensischen jüdischen Siedlungen verwendet werden. Die Fahrten werden auf erstklassigen Dampfern unternommen werden. In Palästina wird eine Autofahrt über das Land arrangiert werden. Die Gesellschaft „Palestine Lloyd“ ist von dem Russisch-Baltischen Lloyd und einer Reihe bekannter zionistischer Persönlichkeiten gegründet worden. Einschreiten gegen einen antisemitischen Staatsanwalt Berlin. (J.T.A.) Der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Speer in Breslau hatte sich, wie schon einmal mitgeteilt, in einer Verhandlung wegen Verbreitung verleumderischer Flugblätter in ausgesprochen antisemitischer Weise statt zum Ankläger zum Verteidiger der Angeklagten gemacht. Während der Vernehmung der Angeklagten unterstützte er sie durch Hinweise auf die antisemitische Literatur und sein Plaidoyer wurde dann vollends eine Verteidigungsrede für die Angeklagten. Er begnügte sich damit, trotz der schweren Beleidigung eine Strafe von 50 Goldmark zu beantragen; das Gericht ging im Urteil um das Achtfache über den Betrag hinaus. Auf eine Beschwerde, die im Dienstaufsichtswege gegen Dr. Speer eingereicht wurde, hat der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Breslau einen Bescheid ergehen lassen, der besagt: „Ich habe nach Prüfung des Sachverhalts des Staatsanwaltschaftsrats Dr. Speer meine scharfe Mißbilligung über seine dienstliche Betätigung im besagten Strafprozesse, seine Verkennung der Sach- und Prozeßlage, insbesondere seine unsachgemäße Antragstellung zum Strafmaße ausgesprochen. Wegen des politischen Verhaltens Dr. Speers in Oppeln ist bereits vom Herrn Oberstaatsanwalt in Oppeln seinerzeit das Erforderliche veranlaßt worden.“ Dp. Klee verhaftet Berlin. (J.T.A.) Am 16. August verbreitete eine Berliner Korrespondenz die Nachricht, daß der bekannte Berliner Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Klee am Abend vorher durch den Untersuchungsrichter des Bautzener Landgerichts verhaftet und auch sofort nach Bautzen überführt worden sei. Diese Nachricht hat in weiten gesellschaftlichen und juristischen Kreisen nicht allein wegen der Persönlichkeit des Verhafteten allgemeines Erstaunen und Verwunderung hervorgerufen, sondern vor allem haben die mitgeteilten Gründe, die diese außerordentliche Maßnahme rechtfertigen sollten, scharfe Ablehnung erfahren. Nach einer Mitteilung des Untersuchungsrichters liegt gegen Dr. Klee der Verdacht vor, die Flucht seines Klienten Heinrich Sklarz, gegen den ein Haftbefehl des Bautzener Landgerichtes vorlag, begünstigt zu haben. Diese Begünstigung soll darin bestehen, daß Dr. Klee mit Sklarz noch zu einer Zeit verhandelt hätte, als dieser für die Strafbehörde bereits „unauffindbar“ war. Ein Sachverständigenurteil „Ein grober Verstoß gegen das Gesetz“ In der Sonntagsnummer der „Vossischen Ztg.“ nimmt der bekannte Rechtsanwalt am Kammergericht Dr. Erich Eyck Stellung zum Fall Klee und führt u. a. aus: Die Verhaftung des Rechtsanwalts Klee wegen Verdachts der Begünstigung durch den Untersuchungsrichter des Landgerichts Bautzen wirft Fragen auf, die für die Anwaltschaft von der höchsten Bedeutung sind. . . . Wenn der Verteidiger, der in Erfüllung seines Amts sich den Strafverfolgungsbehörden in den Weg stellt, ohne weiteres in Gefahr geriete, als Begünstiger behandelt zu werden, so würden damit der Verteidigung die Grundlagen entzogen sein. . . . Insbesondere ist er (der Verteidiger) verpflichtet, nach § 300 des StGB., Privatgeheimnisse, die ihm von seinem Klienten kraft seines Amtes anvertraut sind, geheim zu halten. . . . Wenn also wirklich die Verhaftung damit begründet sein sollte, daß Rechtsanwalt Klee den ihm bekannten Aufenthaltsort des von der Anklagebehörde gesuchten Sklarz nicht mitgeteilt hat, so wäre das zweifellos ein grober Verstoß gegen das Gesetz und die Stellung des Verteidigers. Man hat z. B. noch nichts davon gehört, daß die Verteidiger des steckbrieflich verfolgten Kapitänleutnants Ehrhardt wegen Begünstigung in Untersuchungshaft genommen seien.“