Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- 23 (6.6.1924)
- Date
- 1924-06-06
- Page
- Seite 105 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 23 Dm Jüdisch* Echo 105 sitland mindestens zwei Jahre (statt früher ein Jahr) aufhalten müssen, bevor sie in Amerika einreisen können. Die Annahme der Bill durch den Kongreß geschah auf Grund eines Kompromisses zwischen den betreffenden Kommissionen des Repräsentantenhauses und des Senats, laut welchem die abweichenden Bestimmungen in den von beiden Häusern getrennt angenommenen Vorlagen beseitigt worden sind. — Damit ist die ostjüdische Einwanderung in Amerika faktisch gesperrt und die Lage der jüdischen Massen im Osten Europas neuerlich ungeheuer. 20 000 Fremde in Amerika vor der Gefahr der Ausweisung Washington (J.T.A.). Große Bestürzung erregte hier die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in dem Fall des Rabbiners Gottlieb, der nach dem Gesetz zugelassen ist, dessen Frau und Sohn aber auf Grund des Quotengesetzes von 1921 ausgewiesen werden sollen. Sollte diese Ausweisung zu Recht bestehen, so werden mehr als 20 000 Fremde, die sich in der gleichen gesetzlichen Lage befinden, die Vereinigten Staaten verlassen müssen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtes steht in Widerspruch zu dem Beschluß des Kongresses, der die Entscheidung des Repräsentantenhauses über die vom jüdischen Kongreßman Sabbath eingebrachte, auf den Fall Gottlieb sich beziehende Bill, gutgeheißen hat. Laut dieser Bill wird den zeitweilig zugelassenen Fremden erlaubt, in den Vereinigten Staaten zu bleiben. Der Sekretär des Arbeitsamtes steht auf dem Standpunkt der Sabbath-Bill und drängt darauf hin, daß der Kongreß, noch bevor er sich am 7. Juni vertagt, eine Entscheidung treffen soll, da sonst die Regierung auf Grund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Ausweisungen in größerem Maßstabe verfügen müßte. Deutschland Der 50. Geburtstag Ludwig Franks Berlin (J.T.A.). Am Freitag, den 23. Mai, waren es fünfzig Jahre, seit der sozialdemokratische Führer, Abgeordneter Ludwig Frank, geboren wurde. Ludwig Frank, der Jude war, meldete sich bekanntlich bei Ausbruch des Krieges freiwillig ins Feld und fiel am 5. September auf dem westlichen Kriegsschauplatz. Sein Tod hatte seinerzeit in der Welt ungeheueren Eindruck gemacht. Das sozialdemokratische Hauptorgan „Vorwärts“ widmet Frank einen Gedenkartikel, in dem es u. a. heißt: „Von dem Tod Ludwig Franks meldet im Reichstag, dessen glänzendster Redner neben Bebel er gewesen war, auch nicht die einfachste Gedenktafel! Handelte es sich an seiner Statt um einen deutschnationalen Führer, wieviel „Deutsche Tage“ wären schon zu seinen Ehren abgehalten worden! Aber daß es von den Abgeordneten des Reichstages nur ein „jüdischer Marxist“ und ein Welfe, Herr v. Medun, waren, die für Deutschland ihr Leben ließen — das ist eine Tatsache, an die man nicht gern erinnert sein will.“ Ein demokratischer Abgeordneter über die antisemitischen Ziele der Völkischen im Parlament Berlin (J.T.A.). Der demokratische Reichstagsabgeordnete Dr. Ludwig Haas, der bekanntlich Jude ist, hielt am 28. Mai einen Vortrag über: „Reichstag, Völkische und wir deutsche Juden“. Der Saal war überfüllt, mehrere Hunderte konnten keinen Einlaß mehr finden. Der Redner führte aus: Kindlicher Antisemitismus versucht, für die letzten Tumulte der Kommunisten im Parlament das deutsche Judentum verantwortlich zu machen. Das deutsche Judentum in seiner erdrückenden Mehrheit hat aber mit diesen Vorfällen nichts gemein. Das Ansehen des deutschen Volkes werde durch die antisemitische und nationalistische Hetze im Auslande schwer geschädigt. Wenn wie in München ein alter jüdischer Mann, der niemandem etwas zuleide getan habe, von 17 jungen Burschen überfallen und niedergeschlagen wird, oder wenn Mord und Hochverrat nicht die gehörige Sühne fänden, so werde es nur zu leicht verständlich, daß die Welt die aus diesen Taten und Urteilen sprechende Gesinnung zum Maßstabe des deutschen Kulturniveaus nehme. Dr. Haas ging sodann auf die Anträge ein, welche die Deutschvölkischen im Reichstag gestellt haben. Der Antrag, die „Angehörigen der jüdischen Rasse“ unter Fremdenrecht zu stellen, stellt der deutschvölkischen Unwissenschaftlichkeit und Ungeistigkeit ein beredtes Zeugnis aus. Wo gäbe es eine „jüdische Rasse?“ Und wieviel ungermanisches Blut fließe in den Adern der reinsten Arier? Das Judentum, schloß der Redner, werde auch diese antisemitische Welle überdauern, es habe schon stärkere Stürme überstanden. Eine ernste Gefahr aber bedeute die Judenhetze für den Aufbau und die gesunde Entwicklung des deutschen Vaterlandes und seiner Kultur. Der Redakteur des „Völkischen Beobachters“ wegen Verleumdung Dr. Eliasbergs verurteilt Am 26. Mai wurde der Schriftleiter des Hitler- Organs: „Völkischer Beobachter“ wegen Beleidigung des jüdischen Schriftstellers Dr. Alexander Eliasberg zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt. Dieser Prozeß hat folgende Vorgeschichte: Im Herbst vorigen Jahres wurde in München die Gattin Eliasbergs, eine zum Judentum übergetretene Russin, zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie auf antisemitische Anrempelungen eines halbwüchsigen Mädchens mit dem Schimpfwort „Boche“ geantwortet und dem Vater des Mädchens einen beleidigenden Brief geschrieben hatte. Sie sowohl als ihr Mann wurden in Schutzhaft genommen. Dr. Eliasberg, der schwer herzleidend ist. wurde zwar aus der Schutzhaft entlassen, aber sofort aus Bayern ausgewiesen. Der „Völkische Beobachter“ hatte damals die Wohnung Eliasbergs als bolschewistisches Hauptquartier bezeichnet, worauf Eliasberg die Beleidigungsklage erhob, die eben erst verhandelt wurde. Die Völkischen und die „Deutsche Judenordnung“ Berlin (J.T.A.). Bekanntlich hat die 31 Mann starke völkisch-national-sozialistische Fraktion beschlossen, im Reichstag den Antrag auf Schaffung eines Judenrechtes zu stellen. Dieser Beschluß stützt sich auf ein von den Völkischen bereits festgelegtes Programm, die „Deutsche Judenordnung“, die 65 Paragraphen enthält, und von denen die nachstehenden charakteristisch sind: Die erste Bestimmung der Judenordnung geht dahin, die landsässigen Juden unter Fremdenrecht zu stellen. In allen amtlichen Schriftstücken soll die Bezeichnung „Jude“ und bei getauften „Judenchrist“ dem Namen beigefügt und auf den Standesämtern nachgetragen werden. Als Juden gelten alle Personen, deren Vorfahren bis zum 11. März 1822 einer mosaischen Glaubensgemeinschaft angehörten. Ausländische Juden dürfen das deutsche Reich nicht mehr betreten. Jene, die sich im Reich aufhalten, müssen es innerhalb vier Wochen verlassen; ihr Vermögen verfällt der Reichskasse. Wenn deutsche Juden auswandern, so verfällt ihr Vermögen, wenn es unter hunderttausend Mark beträgt, zur Hälfte, bis zu fünfhunderttausend Mark zu zwei Dritteln, über eine Million zu vier Fünfteln dem Bundesstaat, wo sie zuletzt ansässig waren. Von allen öffentlichen Ämtern, sowie von