Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- 1-14 (4.4.1924)
- Date
- 1924-04-04
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1-14 Das Jüdische Echo 5 Verbände beteiligt gewesen. Eine rühmliche Ausnahme machte Justizrat Luetgebrune; er blieb imr mer Rechtsanwalt, immer sachlich; aber er ist ja auch nicht aus München. Festgehalten zu werden verdient auch die erfrischend deutliche Art, in der Pöhner sich über jene unter seinen Kollegen vom Beamtenstand äußerte,, die sich mit großer Behendigkeit auf den jeweiligen Boden der Tatsachen zu stellen verstanden und sofort nach dem Sturz der vorher so anhänglich verehrten Dynastie sich als Stellenjäger an die neuen Minister heranmachten. In völkischen Kreisen nährt man doch sonst gern die Legende, daß nur die Juden die politische Konjunktur auszubeuten und als Nutznießer der Revolution aufzutreten verstanden hätten. Da wir Pöhners genaue Kenntnis der Bürokratie nicht bezweifeln, scheinen doch auch manche Arier, die durch besondere Amtspflichten ihrem König verbunden waren, rasch umgelernt zu haben. Das verdient vielleicht mehr Tadel, als wenn langjährige Anhänger der zur Herrschaft gekommenen Sozialdemokratie oder auch ein paar junge Literaten in etwas wirrem, aber ehrlichem Tatendrang sich um Stellen im neuen Staatswesen bewarben. Den Angeklagten wurde ja die Reinheit ihrer Absichten, ihr Idealismus und ihre vaterländische Gesinnung von allen Seiten, auch von der Anklage, unaufhörlich bestätigt. Wir wollen dagegen gar nichts sagen; nur finden wir. daß diese Erklärungen der Anklagevertreter, die man in anderen politischen Prozessen nicht gehört hatte, doch sehr als Verbeugung vor den Angeklagten wirken und Zweifel an der Energie, mit der die Ankage durchgeführt wurde, wecken mußten. Es wurde schon erwähnt, daß alles, was mit dem „Geldkomplex“ zusammenhängt, in der Verhandlung nur oberflächlich gestreift wurde. Die Geldquellen, aus denen die Bewegung gespeist und die Angehörigen der Sturmtrupps besoldet wurden, sind, in öffentlicher Sitzung wenigstens, nicht enthüllt worden, obwohl bei der Schließung der Parteibüros der Behörde doch wohl Schriftstücke in die Hände gefallen sind, die darüber Aufschluß geben können. Umso auffälliger ist es, daß der Bayer. Kurier, — leider erst nach Schluß der Verhandlung — in die Lage kommt, ein Aktenstück zu veröffentlichen, wonach Oberstleutnant Kriebel und andere Angestellte des Kampfbundes Gehälter in Schweizer Franken bezogen haben, deren Höhe die gleichzeitig an Reichsbeamte gewährten Gehälter beträchtlich überstieg. Das würde doch Zweifel rechtfertigen, ob bei einem Teil der Angeklagten diie besondere Betonung ihres reinen Idealismus begründet war. Wir deutschen Juden empfinden genau so, wie unsere Mitbürger anderen Stammes und Glaubens die Not des Vaterlandes; auch wir halten es für einen auf die Dauer unerträglichen Zustand, daß Frankreich innerhalb unserer Grenzen als Eroberer schaltet und die Wiederaufrichtung unserer Wirtschaft hindert, die allein uns befähigen würde, Reparationsleistungen zu betätigen. Aber in nüchternem Tatsachensinn werden die meisten von uns nicht dem Gedanken an eine zur Zeit sicher aussichtslose bewaffnete Erhebung nachihängen, sondern auf andere Methoden sinnen, der Vergewaltigung ein Ende zu bereiten und den friedlichen Wiederaufstieg zu ermöglichen. Von ihm allein ist auch ein Ausgleich der inneren Zwistigkeiten und Nöte zu erwarten, für die Ludendorff und seine Freunde als einziges Heilmittel den Marsch nach Berlin kennen, der notwendig zum schrecklichsten Bürgerkrieg führen müßte. Uns und alle, die solches glauben, stellt man als schlechte Deutsche, als Feinde des Vaterlandes hin, weil wir nicht wie die Völkischen, an einer bloß ersehnten und erträumten, aber zur Zeit leider nicht vorhandenen Macht und Größe Deutschlands uns berauschen können. Wenn wir nicht, wie die Völkischen, ständig und stündlich vom Vaterland reden und singen, so besagt das nicht, daß uns das Vaterland weniger teuer und heilig wäre. Vielleicht wirkt dabei nur unsere Ehrfurcht vor dien zehn Geboten nach: wie sie uns verbieten den Namen Gottes zu mißbrauchen, so widerstrebt es uns auch, aus dem Patriotismus eine Alltagsbeschäftigung zu machen und den geheiligten Namen des Vaterlandes eitel zu nennen. Statt dessen wollen wir die Pflicht üben, den berufenen Führern der Nation ihr dornenvolles Amt nicht zu erschweren, sondern in schweigender Unterordnung unter Verfassung nnd Gesetz zum Besten des Landes zu arbeiten. Epilog J. Kopp. Das Spiel ist aus, geht ruhig heim. Mehr als ein Spiel ist die ganze Geschichte nicht gewesen. Während der ganzen Verhandlung konnte man sich dieses Eindruckes nicht erwehren und das Urteil mit der durch Ludendorffs Auftreten verstärkten Theatralik in der Schlußsitzung hat diesen Eindruck erhöht. Dieses Urteil reiht sich würdig den „Rechtsprechungen der Bayerischen Volksgerichte an und zeigt mit verschärfter Deutlichkeit, daß das Recht in Bayern im wesentlichen gegen die Republik und gegen die Reichsverfassung gilt. Man läßt die Demagogie der Republikfeinde gelten, daß die Reichsverfassung auf Hochverrat beruhe, als ob der Beschluß der Volksmehrheit durch seine gewählten Abgeordneten belanglos wäre. Der Hochverrat vom 8. November 23 und die vielen Verbrechen in seinem Gefolge (Banknotendiebstahl, Freiheitsberaubungen, Einbrüche) bleiben im wesentlichen ungesühnt. Judenhetzer und Demokratenfeinde brauchen Rechtsfolgen ihrer Taten nicht zu fürchten!. Besonders reizvoli ist bei dieser Gelegenheit wieder der Eiertanz des Marxistentöters in den Münchner Neuesten Nachrichten. Er schließt seine Betrachtung zum Urteil folgendermaßen: Die Männer vom November 1923 haben für sich nicht den tatsächlichen Erfolg — ja, wir können nicht umhin zu sagen, was sie erstrebten, war unzeitgemäß, war vorzeitig, und mußte deswegen scheitern. Ob in München oder an der Nordgrenze Bayerns — ihr Versuch wäre immer totgelaufen, weil er weder die außenpolitische noch die innenpolitische Lage richtig in Rechnung stellte. Sie verkannten die nationalen Notwendigkeiten und trotz ihres achtenswerten Wollens mußte das Gesetz über sie Herr werden ... Es ist besonders interessant damit zu vergleichen, wie die Urteile gegen die Räteleute im Jahre 1920 im gleichen Blatte kommentiert wurden. Da war gerade die Aussichtslosigkeit des Unternehmens das schwerste Verbrechen und unterschied es prinziell von dem Umsturz — der nach einem bekannten Ausspruch in Wirklichkeit ein Einsturz gewesen ist — 1918, ja geradezu die Ehrenlosigkeit wurde so begründet und diesmal ist der unerhörte Leichtsinn, mit dem das Geschick des deutschen Volkes gefährdet wurde, sozusagen eine liebenswürdige Schwäche. „Die größte Zeitung Süddeutschlands“, läßt sich eine Wiener Stimme melden, die das Urteil billigt. Es wird die einzige im ganzen Ausland gewesen sein, die aufzutreiiben war. Wir entnehmen der „Wiener Morgenzeitung“: Die Fragen sind müßig. Das Recht geht in Beyern seine eigenen unerforschlichen Wege. Das