Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- 1-14 (4.4.1924)
- Date
- 1924-04-04
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Das Jüdische Echo Nr. 1 — 14 geschossen worden und die sind in Hitlers Augen keine Volksgenossen, sind vogelfrei. Dieses kaltherzige Abtun des politischen Gegners muß jeden wahren Freund des Vaterlandes — und trotz Hitler nehmen wir deutschen Juden das Recht in Anspruch, uns auch dazu zu rechnen, — bitter schmerzen. Diese Leute sprachen während des Prozesses immer von der Einigung aller Deutschen durch den völkischen Gedanken und! von der Zersetzung Deutschlands durch den jüdischen Geist und boten doch dem Zuhörer das kläglichste Schauspiel der Zwietracht und Zerrissenheit. Einig sind diese zahllosen völkischen und vaterländischen Verbände nur im Haß gegen die Juden>. Sonst mißtraut einer dem anderen, befehdet jeder alle übrigen, der Kamfpbund die vaterländischen Verbände des Prof. Bauer, aber ebenso den Bund Bayern und Reich des Sanitätsrats Pittinger. Ludendorff läßt erklären, daß Kapitän Ehrhardt als völkischer Führer nicht mehr in Betracht kommt und das Eingreifen des Herrn Class vom Alldeutschen Verband erklärt ihm den Umfall Lossows und Kahrs. Ehrenwortbruch und Verrat wirft einer dieser germanischen Helden dem andern vor, nicht erst in der Nacht vom 8. auf 9. November begangen, sondern schon im Mai. Jahrelang haben Pöhner und Hemmeter Herrn von Kahr als den Deutschesten der Deutschen, als den gottbegnadeten Staatsmann, als neuen Bismarck im Süd und Nord angepriesen, wollten ihn zum Reichspräsidenten, zum Diktator bestellen und jetzt erklären sie, ihn von jeher als schwankenden, haltlosen Mann erkannt zu haben, der zum Diktator nur tauglich war. wenn man ihm einen fähigen Gehilfen wie Pöhner an die Seite stellte. Wir Juden können bei diesem Streit der Helden und der Verbände eine gewisse Objektivität für uns in Anspruch nehmen, werden wir doch von allen mit gleicher Abneigung bedacht; kraft dieser Unparteilichkeit müssen wir sagen, daß sie allesamt uns nicht die berufenen Retter Deutschlands zu sein scheinen. Freilich teilen wir die Abneigung Hitlers und Ludendorffs noch mit gar vielen Deutschen; getragen vom Vollgefühl eigener Vortrefflichkeit und Unfehlbarkeit sitzen sie über ihre Mitmenschen zu Gericht und entscheiden, wer und was alles „Deutschland abträglich“ sei. Alle Marxisten, alle Republikaner, von den Monarchisten alle, die den Wittelsbacher Kronprinzen höher schätzen, als die Hohenzollern, alle Anhänger der Weimarer und Bamberger Verfassung — man hat sie zwar nie gelesen, aber man bekämpft sie — die Ultramontanen, das sind alle Katholiken, die nicht den Nationalismus bedingungslos über die Religion stellen; zwar hat Ludendorff schließlich erkannt, welchen politischen Fehler er mit seinem Vorstoß gegen den Papst und den Kardinal Faulhaber begangen hatte. Aber mit jedem Wort, mit dem er und Justizrat von Zezschwitz diesen Fehler gutmachen wollten, verstrickten sie sich mehr darein. Denn sie stehen ihren katholischen Mitbürgern ebenso wenig frei und unbefangen gegenüber, wie den Juden, beurteilen beide nicht nach ihren Taten und Leistungen, sondern nach einseitigen, vorurteilsvollen Darstellungen;; wie ihn die Lektüre der „Weisen von Zion“ in eine sinnlose Angst vorder jüdischen Weltherrschaft versetzt hat, so hat er sich aus Schriften ähnlichen Kalibers einen förmlichen Jesuiten-Wahn angelesen. Wenn aber Sozialisten und Katholiken, Republikaner und Juden verworfen werden, wie viel Deutsche bleiben dann noch übrig, mit denen Ludendorff sein Werk der Befreiung Deutschlands durchführen will? Nur der engste Kreis seiner völkischen Anhänger. Der dürfte aber bei allem Heldenmut nicht ausreichen, um Frankreich siegreich zu schlagen. Nach dieser Betrachtung der Gesainteinstenung der Angeklagten wollen wir uns ein paar bezeichnenden Einzelheiten zuwenden. Welche Auffassung von Beamten pflicht wurde da bekundet: Oberamtmann Frick bekannte, daß er immer die schützende Hand über die Nationalsozialisten gehalten und aus seiner Abneigung gegen die Juden kein Hehl gemacht habe, auch hierin der treue Diener seines Herrn, des Polizeipräsidenten Pöhner. Und an diese Träger der Polizeigewalt mußten die Münchener Juden jahrelang sich wenden, um Schutz vor Übergriffen und Gewalttaten der gleichen Nationalsozialisten zu suchen, die sie in ihrer Presse, in ihren Versammlungen oder auf den Straßen verübten. Daß die Weimarer Verfassung den Schutz aller Staatsbürger in gleicher Weise gewährleistete, bekümmerte diese Beamten nicht; denn nach ihrer Meinung galt sie in Bayern nicht; die völkischen Verteidiger haben das ja mit einer Findigkeit, die sie in anderen Fällen wohl talmudisch nennen würden „nach ge wiesen“. Aber die gleichen Grundsätze stehen in der bayerischen Verfassung und in der Reichs Verfassung von 1871. Tut nichts; völkische Ziele stehen über Verfassung und Gesetz. Im übrigen haben ja Polizeibeamte, die nicht zu den angeklagten Hochverrätern gehören, sich in ähnlicher Weise über die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der Juden hinweggesetzt, nicht nur jener Wachtmeister, der sich etwas übereilig rühmte, er habe den Verfassungseid verweigert, sondern auch ein Polizeioberst, bei dem die Nachricht vom gelungenen Putsch, vor allem anderen Ausrufe der Befriedigung darüber auslöste, daß man jetzt die Börsen schließen und alle Juden davonjagen könne. Gegen die Juden allein richteten sich ja auch, abgesehen von der im Prozeß auffällig kurz behandelten Banknotenbeschlagnahme, fast alle „Regierungshandlungen“, die die „nationale Regierung“ während ihres erfreulich kurzen Bestandes vornahm: Die Besetzung des Bahnhofes, die nach Webers Angabe verhindern sollte, daß das Judengesindel mit devisengespickten Brieftaschen das Weite suche, die Plünderungsversuche im Bavariaviertel, die sog. Geiselverhaftungen. Man kann daraus folgern, was den Juden bevorgestanden wäre, wenn es Hitler und seinen Leuten beschieden gewesen wäre, noch länger „Regierungshandlungen“ vorzunehmen. Man sieht daraus aber auch die vollständige Ideenlosigkeit und geistige Unfruchtbarkeit der völkischen Staatslenker, die zur Finanzierung ihres Unternehmens und zur Heilung wirtschaftlicher Notstände keine anderen Maßnahmen kannten, als Konfiskationen, genau, wie ihre sonst so verachteten Vorläufer von der Räteregierung. Der einzige Jude, der im Prozeß, wenn auch nur in der bescheidenen Rolle des Zeugen, auftrat, war der Stadtrat Nußbaum. Natürlich wurde er i!m Sitzungssaal als lästiger Eindringling behandelt. Man ist sich doch zu gut dazu, sich von einem Juden irgend etwas sagen zu lassen. Und so vertieften sich bei seinem Erscheinen vor dem Richtertisch wie auf Verabredung sämtliche Angeklagte in ihre völkischen Zeitungen, so daß sogar der höchst rücksichtsvolle Vorsitzende diese Ungehörigkeit rügen mußte. Doch nicht nur die Angeklagten, auch die Verteidiger, bekundeten dem jüdischen Zeugen — noch dazu ihrem Berufsgenossen — auf gleiche Weise ihre Nichtachtung. Dieser an sich belanglose Vorgang kennzeichnet die Stellung der Verteidiger in diesem Prozeß; sie fühlten sich nicht als unabhängige Organe der Rechtspflege, sondern als Parteigänger der Angeklagten; waren sie doch auch überwiegend schon an den Vorgängen und Beratungen, die der Tat vorhergingen, als führende Männer völkischer