Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 48 (30.11.1923)
- Date
- 1923-11-30
- Page
- Seite 495 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 48 Das Jüdische Echo 495 in München aufgewachesn und in die Schule gegangen, besitzt eines der größten Geschäfte seiner Art. J. L. 9 Jahre in München, verheiratet. 2 Kinder in München geboren. Gründe: L. erst nach 1914 nach München eingewandert, seine Anwesenheit ist weder in staatlichem noch in VolkswirtschaftlMiem Interesse notwendig.“ (Kommentar unnötig.) N. N. Seit mehr als 20 Jahren in München, verheiratet, 1 Kind in München geboren. Gründe: „Wurde 1920 aus Bayern weggewiesen. Gehört mit zu jenen Ausländern, deren sich auffallend bessernde Vermögensverhältnisse im krassen Widerspruch zu der fortschreitenden Verarmung der einheimischen Bevölkerung stehen. Seine Ausweisung mit seiner Familie erscheint daher veranlaßt.“ 1920 wurden die nach Kriegsbeginn zugezogenen Ausländer ausgewiesen. Da N. nicht zu diesen zählt, wurde die gegen ihn erlassene Ausweisung zurückgezogen. Diese zu Unrecht erfolgte Ausweisung ist heute der Hauptvorwurf gegen ihn. J. N. 13 Jahre in München, verheiratet, fünf Kinder. Gründe: „Polizeiliche Beanstandungen“. S. 0. 17 Jahre in München, verheiratet, fünf Kinder, davon 3 in München geboren. Gründe: „In ärmlichen Verhältnissen eingewandert. Vermögen zu ungewöhnlicher Höhe angewachsen, auch politisch nicht unbedingt zuverlässig.“ Als Hauptvorwurf zu Vermögen gekommen zu sein, dessen Grundlage 0. als langjähriger Werkstättenarbeiter erster Firmen legte. Politisch war 0. nie tätig. Irgend eine nicht nachprüfbare Denunziation über irgend eine unbekannte Äußerung genügt zum Vorwurf „politischer Unzuverlässigkeit“. S. 0. Seit über 20 Jahren in München, verheiratet, 3 Kinder in München geboren. Gründe: „Mehrfach beanstandet“. M. O. Seit 25 Jahren in München, verheiratet, 2 Kinder in München geboren. Gründe: In ärmlichen Verhältnissen eingewandert, zählt zu jenen Ausländern, deren Vermögensverhältnisse im Gegensatz zur allgemeinen Verarmung in der Kriegs- und Nachkriegszeit in auffallender Weise sich gebessert haben.“ Also ein Vorwurf, zu Vermögen gekommen zu sein, das übrigens recht bescheiden ist. A. Sch. 12 Jahre in München, verheiratet, drei Kinder in München geboren. Gründe: „Beanstandet, wegen Beihilfe zu unerlaubter Ausfuhr vorbestraft. In Wirklichkeit bestand diese „Beihilfe“ darin, daß ein Kunde, den Sch nicht kannte, ein Trikothemd kaufte und dieses über die Grenze bringen wollte. Irgend eine Kenntnis hiervon oder Einfluß darauf hatte Sch. natürlich nicht. Weil die verfügte Geldstrafe ganz geringfügig war, unterließ er eine Berufung dagegen. Diese geringfügige und in ihrer Geringfügigkeit unberechtigte Strafe wird ihm heute zum Verhängnis. * * * V e r m ö g e n s r e c h 11 i c h e Verfügung: „Es wird Ihnen eröffnet, daß es untersagt ist, aus Ihrem Betrieb Waren, Rohstoffe, Halbfabrikate, Maschinen, Maschinenteile oder andere Einrichtungsgegenstände fortbringen oder fortschaffen zu lassen. Ihr Betrieb muß in vollem Umfang weitergeführt werden und Sie werden aufgefordert, einen Betriebsleiter für Ihren Betrieb zu bestellen und den Namen des Betriebsleiters der Polizeidirektion sofort anzuzeigen. Im Falle der Weigerung wird der Betriebsleiter durch die Polizeidirektion aufgestellt. In diesem Falle erfolgt die Weiterführung des Geschäfts (oder Betriebs) und dessen Veräusserung — um beschadet der Rechte Dritter, die vor dieser Zustellung dieser Anordnung entstanden sind — zugunsten der bayer. Staatskasse. Im Falle der gegen die Ausweisung eingelegten Beschwerde stattgegeben wird, ist vorstehende Anordnung hinfällig. Es würde uns stark interessieren, zu erfahren, in welchen Gesetzen diese Verfügung ihre Unterlage findet. Die Wirkung auf das Äusland Eine amtliche polnische Darstellung Aus Warschau meldet J.T.A.: Gegenüber der Darstellung der Münchener Regierung, daß die Ausweisungsaktion sich nicht nach Staatszugehörigkeit oder Konfession richtet, sondern nur die wirtschaftliche Schädlichkeit in Betracht zieht, berichtet der polnische Generalkonsul in München seiner Regierung, daß es sich bei den Ausgewiesenen ausnahmslos um Juden handelt, die seit vielen Jahren in München leben, zum größten Teil überhaupt nicht vorbestraft sind oder vor Jahren eine geringfügige Polizeistrafe davongetragen haben. Der Generalkonsul "Rau^Ihallmaler München %ßOJänerfarAÖ. Qaso.r 0