Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 34 (24.8.1923)
- Date
- 1923-08-24
- Page
- Seite 396 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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408 Das Jfidische Echo Nr. 34 lieh zu neuem produktiven Leben erwacht, wird durch seine nationale Heimstätte in Palästina zur vollen Entfaltung seiner Kräfte im Dienste des Kulturaufstieges der Menschheit gelangen und ein Faktor sein, der den verwandten Völkern bei ihrer Neugestaltung aktiven Beistand leisten kann. Der Kongreß erwartet, daß auch das arabische Volk, das weite Territorien außerhalb Palästinas zur Verfügung hat, auf dem sich seine nationale Wiedergeburt vollzieht, mit wachsendem Verständnis die nationale Wiedergeburt des jüdischen Volkes begleiten wird, das mit den Arabern in Palästina in vollster Harmonie und Eintracht zu leben wünscht, und dieses als positiven und wertvollen Faktor des nahen Orientes anerkennen wird. Das jüdische Volk ist entschlossen, sich für die historische Aufgabe seiner Selbstbeteuerung voll einzusetzen und erwartet aber von der ganzen zivilisierten Welt Verständnis für die Größe und politische Notwendigkeit des Zionismus und tatkräftige Unterstützung in dem schweren Kampfe zur Überwindung der gewaltigen Schwierigkeiten, die der Ausführung dieses großen Werkes entgegenstehen. Die Exekutive wird aufgefordert, durch eine zielbewußte organisierte Arbeit auf eine ununterbrochene Aufklärung der öffentlichen Meinung aller Völker über die politischen und menschlichen Endziele unserer Bewegung hinzuwirken und insbesonders die Aufklärungsarbeit im nahen Orient und unter dem arabischen Volke systematisch und beharrlich fortzuführen. 2 a. Die zionistische Politik muß von dem leitenden Gedanken bestimmt werden, daß der Träger dieser Politik das gesamte jüdische Volk ist. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, gestützt auf diese Volkskraft für die volle Verwirklichung der im Mandat völkerrechtlich anerkannten Rechte des jüdischen Volkes beharrlich und planmäßig einzutreten. 2 b. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, die Aufmerksamkeit der Mandatarmacht mit allem Nachdruck auf die Tatsache hinzulenken, daß die Praxis der Administration in Palästina in vielen entscheidenden Punkten mit den von der Mandatarmacht übernommenen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen und in Palästina solche politische, ökonomische und administrative Bedingungen zu schaffen, welche die Einwicklung der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk sichern. Unter anderem ist darauf hinzuweisen, daß 1. die Palästina-Regierung außer acht gelassen hat, die in Artikel 6 des Mandats ausgesprochenen Verpflichtungen nach Verteilung der Staatsländereien zu fördern; 2. daß die Zahl der jüdischen Beamten in ungerechtfertigter und unrechtmäßiger Weise verringert wird; 3. daß die jüdische Einwanderung noch immer großen Einschränkungen unterliegt; 4. daß die Palästina- Regierung den Juden den ihnen zukommenden Anteil am öffentlichen Schulbudget verweigert; 5. daß das Recht der jüdischen Bevölkerung bei der Leitung der großen Munizipalitäten beeinträchtigt werde. 3. In der Erkenntnis, daß die Entwicklung des jüdischen Jischuw in Erez Israel zum jüdischen Nationalheim auch durch das Recht des Jischuw bedingt ist, seine inneren Angelegenheiten nach seinem Bedürfnis regeln zu können, in der Erkenntnis, daß die Voraussetzung eines selbständigen nationalen Lebens in Erez Israel die Anerkennung des Waad Leumi als juristische Person ist und daß den Gemeinden zur Befriedigung ihrer geistigen und materiellen Bedürfnisse das Recht gegeben wird, obligatorisch Steuern auszuschreiben, beauftragt der dreizehnte Zionistenkongreß die Exekutive, von der Mandatarmacht und der palästinensischen Regierung die rascheste Erfüllung der Forderungen des organisierten jüdischen Jischuw zu verlangen. 4. Der Kongreß gibt in Erkenntnis, daß Ost- und Westpalästina eine auf historischen geographischen und wirtschaftlichen Grundlagen beruhende Einheit ist, seiner Erwartung Ausdruck, daß die Gestaltung der Geschicke Transjordaniens im Einklang mit den legalen Forderungen des jüdischen Volkes erfolge. 5. Der 13. Zionistenkongreß begrüßt mit großer Genugtuung den unter Billigung und Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika einstimmig gefaßten Beschluß des Senates und des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten von Amerika, die Errichtung einer jüdischnationalen Heimstätte in Palästina zu befürworten. Der Kongreß spricht dem amerikanischen Volk und seiner Regierung für diesen Akt hochherziger und selbstloser Gesinnung seinen innigsten Dank aus. 6. Der Kongreß fordert im Einklang mit den diesbezüglichen Erklärungen des Präsidenten Weizmann die Exekutive auf, dem Gedanken der Errichtung eines politischen Ressorts in Amerika näher zu treten. Landwirtschaftliche Kolonisation Referat gehalten von Dr. Artur R u p p i n. Man hat im Laufe der Debatte unsere Palästinaarbeit kritisiert und sogar von einem Bankerott der Palästinaarbeit gesprochen. Ich behaupte dagegen, daß wir, was die Qualität unserer Arbeit in Palästina anbetrifft, niemals weiter vom Bankerott entfernt waren als gegenwärtig. Unsere neuen Ansiedlungen im Emek stellen in den Methoden der Ansiedlung und in der beruflichen Vorbildung der Ansiedler einen bedeutenden Fortschritt dar gegenüber allen früheren Ansfedlungen. Der Bericht des Herrn Ettinger in dem Jahresbericht der Exekutive an den Kongreß gibt Ihnen darüber Einzelheiten. Einer der besten landwirtschaftlichen Experten in Palästina hat kürzlich über unsere neue Siedlung in Nahalal gesagt: „Wenn irgendeine landwirtschaftliche Ansiedlung in Palästina Erfolg hat, so wird Nahalal die erste sein.“ Die landwirtschaftliche Kolonisation ist, in absoluten Ziffern genommen, nicht billig. Wenn wir im ungefähren Ziffern hiefür anführen wollen, so können wir sagen, daß uns ein landwirtschaftlicher Ansiedler etwa 800 Pfd., ein in Industrie und Handwerk angesiedelter etwa 200 Pfd. kostet und daß wir auf zwei solche Ansiedler zwei in anderen Berufen, z. B. Beamte, Händler, Lehrer, Ärzte usw. mit eigenen Mitteln rechnen können, so daß für je 1000 Pfd. die Ansiedlungsmöglichkeit für vier Familien mit zusammen zwanzig Seelen gegeben ist. Der Betrag von 800 Pfd. für einen landwirtschaftlichen Ansiedler ist nicht zu hoch veranschlagt, denn wenn wir den Boden mit 300 Pfd. rechnen, so bleiben uns für Gebäude und Inventar nur 500 Pfd. und wir wissen, daß z. B. in Benjamina dieser Betrag nicht genügte, sondern die ICA. etwa 1000 Pfd. für jeden Ansiedler (ohne den Boden) ausgab. England kolonisiert seine ausgedienten Soldaten in Australien sogar mit einem Betrag von 1500 Pfd. Sie wissen, daß unsere landwirtschaftlichen Arbeiter vornehmlich in Kwuzoth arbeiten. Wir \i ‘i