Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 34 (24.8.1923)
- Date
- 1923-08-24
- Page
- Seite 394 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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406 Dis Jüdische Echo Nr. 34 Sokolow um ils5 Uhr morgens den XIII. Zionistenkongreß. Delegierte und Gäste singen stehend die Hatikwah. Die Frage der Jewish Agency Dr. Osias Thon referiert namens des Permanenzausschusses, dem auch die Behandlung der Frage der Jewish Agency oblag, in wenigen einleitenden Sätzen über nachfolgende mit überwiegender Majorität im Permanenzausschuß angenommene Resolutionen. Er verweist darauf, daß wir nie und nimmer gesonnen waren und gesonnen sind, ein I-Tüpfelchen unserer zionistischen Anschauungen und Überzeugungen aufzugeben. Die vorgelegten Resolutionen seien als einheitliches Ganzes zu betrachten und sollten en bloc angenommen werden. Der Antrag des Permanenzausschusses betreffend die Jewish Agency lautet: 1. Der Kongreß bestätigt den von früheren zionistischen Konferenzen gefaßten Beschluß bezüglich der Einberufung eines jüdischen Weltkongresses für den Aufbau Palästinas als jüdischnationale Heimstätte und erklärt, daß auf die von dem Weltkongreß, der möglichst im Laufe der nächsten drei Jahre einzuberufen ist, gewählte Jewish Agency die Rechte der Zionistischen Organisation als solcher gemäß Art. 4 des Palästina- Mandates übertragen werden sollen. 2. Um aber schon jetzt, bis zur Einberufung des jüdischen Weltkongresses, den breiten Schichten des jüdischen Volkes die Möglichkeit einer Teilnahme am Aufbau Erez Israels zu geben, soll die Jewish Agency durch die baldmöglichste Heranziehung von Vertretern derjenigen jüdischen Organisationen und Gesellschaften, die auf dem Boden des Palästina- Mandates stehen, erweitert werden. 3. Zu diesem Zwecke wird die Exekutive ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee einen aus Vertreter jüdischer Organisationen und Repräsentanten der Judenheit verschiedener Länder, sofern sie auf dem Boden der Balfour-Deklaration und des Palästina-Mandates stehen, zusammengesetzten Council zu bilden, der mit dem Zionistischen Aktionskomitee Zusammenarbeiten soll. Der Council soll für die Zusammenarbeit mit der Zionistischen Exekutive als der Leitung der Jewish Agency aus seiner Mitte einen Ausschuß bilden, dessen Kompetenzen im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee geregelt werden sollen. Meuhczusersfr. 15t gegenüber der alten Jlkademie 4. Die Zionistische Exekutive wird in Verbindung mit dem genannten Council die Vertreter der jüdischen Organisationen und Repräsentanzen der Judenheiten der verschiedenen Länder zu einer gemeinsamen Konferenz einberufen, in der die Modalitäten ihrer Beteiligung an der bis zum Zusammentritt des Weltkongresses fungierenden Jewish Agency vereinbart werden sollen. Es wird jedoch festgesetzt, daß die Zahl der außerzionistischen Mitglieder der so gebildeten Jewish Agency nicht mehr als die Hälfte der Gesamtzahl ihrer Mitglieder betragen darf. Die Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Jahreskonferenz. 5. Die Exekutive wird zusammen mit dem Aktionskomitee beauftragt, alle Schritte zu unternehmen, um den jüdischen Weltkongreß zum genannten Termin einzuberufen. Hierauf begründet mit wenigen Worten D r. Silberschein einen namens der Hitachduth unterbreiteten Sonderantrag, worauf der Führer der „Oppositionsgruppe“ Grünbaum als Minderheitsvotum den Antrag der zionistischen Demokratie in längeren Ausführungen begründet. Es handle sich jetzt um die wichtigste Frage des Kongresses, und zwar darum, ob wir bei der Erweiterung der Jewish Agency, die man sozusagen als unsere künftige Regierung bezeichnen könne, auf demselben Wege fortschreiten wollen, wie bei der Gründung und Entwicklung der Zionistischen Organisation, d. h. uns auf die demokratischen Volksmassen stützen wollen. Redner wendet sich dagegen, daß der Mehrheitsantrag im Permanenzausschuß en bloc angenommen wurde, und daß man auch hier versuche, eine en bloc-Annahme durchzusetzen. Der Gesamtantrag enthalte wie jedes Kompromiß zahlreiche Widersprüche. Merkwürdig besonders sei es, daß der Misrachi, der sich ursprünglich so sehr für den Weltkongreß eingesetzt hat, jetzt diesen Anträgen beipflichtet, Anträgen, die zwar von einem Weltkongreß sprechen, denen aber als einzig Reales die Einladung verschiedener Körperschaften zur Mitarbeit zu Grunde liegt. — Eine solche Einladung zu Unterhaltungen als Gleiche mit Gleichen müsse auch Konzessionen im Gefolge haben. Redner begründet dann in einigen Worten ein Minderheitsvotum der zionistischen Demokratie, welche eine Teilnahme an der Jewish Agency den gewählten Volksvertretern aller Länder vorbehält und rasche Wahlen in allen Ländern hiefür fordert. Mit Zweidrittelmajorität wird Schluß der Debatte angenommen. Da ein von 75 Delegierten unterschriebener Antrag auf namentliche Abstimmung vorliegt, muß gemäß der Geschäftsordnung die Abstimmung namentlich erfolgen. Ein namens der Fragen Hitachduth, Poale Zion und Zeire Zion von Arlosoroff eingebrachter Antrag, die Abstimmung auf morgen vormittag zu verschieben, wurde abgelehnt, dagegen Vertagung der Abstimmung um eine Stunde angenommen. Schluß der Sitzung 12 Uhr 15 nachts. Um V22 Uhr werden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Dem Antrag auf en bloc-Annahme des Majoritätsvotums des Permanenzausschusses wird von dem Kongreß zugestimmt. Es erfolgt nunmehr unter großer Spannung des Hauses namentliche Abstimmung. Das Resultat ist folgendes: Von 254 anwesenden Delegierten stimmen 164 für und 87 gegen, während drei sich der Stimme enthalten. Somit ist der von Dr. Thon namens des Permanenzausschusses eingebrachte Antrag betreffs der Jewish Agency in der oben wiedergegebenen Fassung angenommen. Schluß der Sitzung 3 Uhr nachts.