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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1923-08-03 · 3 (3.8.1923) · p. Seite 8

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1923
Issue
3 (3.8.1923)
Date
1923-08-03
Page
Seite 8 (sequence 2)
Language
German
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8 Mitteilungen des Israel. Lehrervereins für Bayern Nr. 3 „Autonomie". Die Schwierigkeiten, die sich der Zusammenlegung entgegenstellen, sollen nicht verkannt werden: Abseitsliegen mancher Gemeinden, Amtssitz des Lehrers, Lastenverteilung auf die einzelnen Orte. Aber wo ein Wille ist, da findet sich auch ein Weg. In diesem Zusammenhang wäre zu erwägen die Organisierung der Beamtenstellen im Lande. Es wäre zu unterscheiden zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verbandsgemeinden. Erstere sind alle jene, die ihre Stellen aus eigenen Mitteln ohne Verbandshilfe besolden. Mittelbar sind alle jene, die der Verbandszuschüsse bedürfen, also gleichsam von der gesamten Judenheit Bayerns mitbezahlt werden. Unmittelbare wählen ihre Beamten selbst, wenn bayerische Bewerber vorhanden sind, so gehen diese vor. Die mittelbaren sind einzuteilen in Stellen für Oberlehrer, Hauptlehrer, Lehrer und Anwärter (Gehaltsgruppen 9, 8, 7, 6). Wer 10—12 Jahre an einer anstrengenden Bezirksstelle gewirkt hat, kann die Anwartschaft auf eine leichtere Stelle erhalten oder rascher in eine höhere Gehaltsgruppe versetzt werden. Jüngere Lehtrer müssen vor allem auf Bezirksgemeinden mit anstrengenderem Dienst. Versetzungen auf Ansuchen. Ernennung, Beförderung geschehen durch einen besonderen Verbandsausschuß nach Anhören des Distrikts-Ausschusses, in dessen Bereich die zu besetzende Stelle liegt. — Ob diese hier angeregte Organisation durchführbar ist, weiß ich nicht, sicher ist jedoch, daß ein gewisser Anreiz für junge Leute gegeben ist, sich dem Lehrerstand zuzuwenden, sobald Sicherheit und Beförderungsmöglichkeiten gegeben sind. Niederdrückend «vat ja schon seit je der Gedanke, auf gute Steilen käme man nur durch Protektion. Weit schlimmer noch, daß man immer erst „petitionieren" muß, ehe sich die Gemeinde zu einer die Geldentwertung ausgleichenden Mehrleistung aufraffte und die Gelder erst dann bezahlte, wenn man nichts mehr damit anfangen konnte. Krankenfürsorge, Sterbefallfürsorge müssen die Familie vor unerwarteten Notfällen schützen, die Dienstesstelle muß frei und unabhängig von Genehmigungen und Zahlungen der Gemeinde werden. Frei von diesen Sorgen wird alsdann der Beamte, arbeitsfreudig sein Bestes leisten. Wie entsetzlich aber, wenn auch weiterhin der Lehrer sich seine Besoldung aus 4, 5 und mehr Gemeinden zusammenschleppen muß und damit die Arbeitslust erstickt wird. Es wäre deshalb folgender Weg einzuschlagen. In Bezirks- und mittelbaren Einzelgemeinden erhält jeder Lehrer den vollen Gehalt aus der Verbandskasse^ durch den Distriktskassier. Dagegen liefern die Gemeinden ihre Leistungen an die Distriktskasse. Diese Leistungen sind auf wertbeständiger Grundlage aufzubauen, sodaß die steten Verhandlungen zwischen Verband und Gemeinden entfallen. Die Leistungen sind monatlich voraus zu ■entrichten und passen sich von selbst der Entwertung an. Ferner müßte ein Weg gefunden werden, die vom Staate geleisteten Vergütungen für Religionsunterricht in die Distriktskasse abzuführen, da ja aus dieser der Religionsunterricht hauptsächlich bezahlt wird. Der Bezirkslehrer muß dafür ohne jede weitere Vergütung wöchentlich wenigstens einmal jeden Ort seiner Bezirksgemeinde besuchen. Die Reisekosten sind genau zu verbuchen und aus der Gemeindekasse sofort zu ersetzen. Dafür fließen die Gebühren aus Groß- und Kleinviehschächten in die Gemeindekasse. Die sämtlichen Nebenbezüge aus dem Schächten in der Sitzgemeinde hat der Lehrer zu verbuchen und die Statistik hierüber dem Verband einzusenden. (Diese Bezüge werden vom Verband vom Gehalt abgezogen, nicht aber Bezüge aus Geflügelschächten, freiwilligen Leistungen und Arbeiten des Lehrers. Solche Einnahmen sollen als Ausgleich dafür dienen, daß der rituelle Haushalt ohnehin größere Ansprüche stellt) Zum Schluß ein erläuterndes Beispiel. Die Gerneinden A, B, C, D liegen in einem gewissen Umkreis beisammen, sind ohne Lehrer, teilweise sogar ohne jeden Religionsunterricht. A 11 Familien, B 12, C 10, D 6, ferner 3—4 zerstreut wohnende, zusammen etwa 40 Familien. Es wird elae , Bezirksgemeinde gegründet. A mit schöner Wohnung und Garten könnte der Amtssitz des neuen Bezirkslehrers werden. Verband und Distrikts- Aus schuß tragen Sorge, daß dorthin ein junger, vollbezahlter Religionslehrer kommt. Amtssitz A entrichtet an die Distriktskasse in N monatlich eine wertbeständige Summe, entsprechend Familienzahl und Leistungsvermögen, sowie einen kleinen Mehrbetrag, weil sie ja den Lehrer fast das ganze Jahr hat. Der Lehrer entrichtet an die Distriktskasse seine Wohnmiete und die angefallenen Schächtgebühren unter Vorlage einer monatlichen oder vierteljährigen Statistik. Gemeinde B hat den Lehrer alle Wodhe mindestens einmal, da sie naheliegt, wenn möglich zweimal zu 4 Unterrichtsstunden, alle 5 — 6 Wochen auch am Sabbat zum Vorbeterdienst, Predigen usw., sowie einmal im Jahre mindestens an den letzten Feiertagen (Pesach oder Schewuoth oder Sukkoth). Da sie 7 Kilometer von A entfernt, bezahlt sie dem Lehrer 14 Kilometer Bahnpreis 3. Klasse als Weggeld. Dafür fließen anfallende Schäclhtgebühren in die Gemeindekasse. Sie entrichtet an den Verband wie A, jedoch ohne Mehrbetrag. C und D liegen etwa 14 Kilometer abseits von A. Im Winter müssen sie zusammen die Fuhrwerkkosten bestreiten, im Sommer Bahnfahrt 3. Klasse (für etwa 28 Kilometer Radfahrt). Auch in C und D müssen wöchentlich je 4 Stunden Unterricht gehalten werden, alle 4—5 Wohen auch Sabbat-Dienst und einmal Festtags-Dienst Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten liegen den Gemeindien ob. Leistung zur Verbandskasse wie bei B. Ich wünsche, daß diese meine Anregungen einen regen Meinungsaustausch hervorrufen möchten und noch bessere Vorschläge in diesen Blättern zur Erörterung kommen. Mögen, meine Zefilen dazu beitragen, nachzusinnen, wie die finanzielle Not beseitigt und der seelischen Not abgelegener Gemeinden gesteuert werden kann. Möge der Tag nicht mehr fern sein, wo auch in den kleinsten Gemeinden wieder ein Lehrer und Berater dem erstarrten Leben der Glaubensgemeinde neues Leben und Streben einhaucht. Julius Straus, Volksschullehirer in Westheim. Anmerkung der Schriftleitung: Auch wir erwarten gleich unserem gesch. Mitarbeiter eine eingehende Aussprache über seine Ausführungen, Einstweilen sei nur darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine der vordringlichsten und wichtigsten Aufgaben der bayerischen Judenheit handelt. Wrie sich unter dem sozialen Druck, unter dem die Lehrer leiden, die Verhältnisse entwickelt haben, zeigt, um ein Beispiel anzuführen, der Regierungsbezirk Unterfranken, in dem die Zahl der jüdischen Lehrer innerhalb 10 Jahren auf etwa die Hälfte herabgesunken ist. Im Rabbinat Ansbach, das bis vor kurzem zu den bestversorgten gehörte, sind in letzter Zeit fünf erledigte Stellen nicht mehr besetzt worden. Bedenkt man ferner, daß ein erheblicher Teil der aktiven Beamten das 60., ja bereits teilweise das 70. Lebensjahr überschritten hat, also längst im pensionsfähigen Alter

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