Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1923
- Issue
- 3 (3.8.1923)
- Date
- 1923-08-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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MITTEILUNGEN des Israelitischen Lehrervereins für Bayern S chriltleitung: M. Rosenfeld, München Nr. 3 München, 3. August 1923 Die Zusammenlegung kleiner jüdischer Glaubensgemeinden in Bayern Die Zusammenfassung aller jüdischen Glaubensgemeinden zu einem Verband für Bayern darf als gelungen angesehen werden. Sie war eine Tat, in deren Erfolg der Dank liegt für die mühevolle Arbeit der Führer und Mitarbeiter, Der Zusammenbruch zahlreicher Landgemeinden wurde dadurch hintangehalten, die notdürftige Lebenserhaltung vieler jüdischer Gemeindebeamten gesichert. Die mit rasender Eile sich förmlich überstürzende Geldentwertung hätte viele Familien in das Bettlerelend hineingestoßen, wenn nicht der Verband geholfen nach dem Grundsatz: Doppelt gibt, wer rasch gibt! Nicht also zahlreiche Gemeinden, große, kleine und kleinste. An ihnen schritt die Markentwertung anscheinend spurlos vorüber, galt ihnen doch die Mark immer noch eine Mark, wenn es sich um Gemeindeumlagen handelte, stand man ehrfurchtsvoll, sprachlos still vor dem „Riesengehalt" des Religionslehrers, dies Rabbiners, vor den „furchtbar hohen" Gebühren. Dabei warf der Handwerksbursche schon den Leuten den Hunderter vor die Füße, als der Beamte noch dankend den Fünfzigmarkschein als Schächtgebühr entgegennahm. Dabei klagt die Geschäftswelt — und mit Recht — sie zehre von der „Substanz". Daß aber der Religionslehrer von der „Substanz" des Verbands, amerikanischer und deutscher Verwandter und vom Hungertuch zehrte, das pflegen viele geschämig zu übersehen! Die Gemeindebeamten sind meistens eingereiht, aber die Hauptlast trägt der Verband. Während zahlreiche Groß- und Mittelgemeinden, auch einige Klein gemeinden ihre Angesteilten wenigstens einigermaßen entlohnen, außerdem aber noch beträchtliche Verbandsumla^etv zahlen, gibt es heute noch Gemeinden, die zetern, wenn der Beamte Erhöhungen beansprucht, die in Wirklichkeit Erniedrigungen sind, gibt es Gemeinden, die Großes zu leisten wähnen, wenn sie 3—500 Tausend jährlich an festem Gehalt leisten, gibt es Filialgemeinden, die mit 3—4 Hund Fleisch jährlich den Religionsunterricht gut bezahlt zu haben glauben oder aber ihren Kindern gar keinen Unterricht angedeihen lassen. Wir haben es weit gebracht. Schon spöttelt der Kaufmannslehrling oder der Viehhändlersohn über die Bezahlung des Gemeindebeamten. Das grausame Erwachen wird nicht ausbleiben. Ein Anreiz, sich dem jüdischen Lehrerstande zuzuwenden, ist nicht mehr vorhanden. Gelingt es indessen nicht* einen gutbezahlten jüdischen Lehrerstand zu schaffen, gelingt es nicht, den altjüdischen Geist, wie er in den wundervollen sozialen Forderungen der Thora zum Ausdruck kommt, wieder zu erwecken und die Anteilnahme der Mitglieder am Schicksal der Glaubensgemeinschaft zu heben, zu fördern, so erscheint mir das Schicksal der deutschen Judenheit besiegelt. Darum müssen Rabbiner und Lehrer in ihrer Lebenshaltung derart sichergestellt werden, daß man anderseits von ihnen verlangen kann, daß sie ihre volle Arbeitskraft restlos und freudig in den Dienst der ihnen anvertrauten Gemeinden stellen. Unsere Forderungen lauten daher: Völlige Sicherstellung der Beamten, Beförderungsmöglichkeit und Unahhängigmachung von kleinlicher Genehmigung. Volle Besoldung und rascheste Auszahlung nach staatlichem Vorbild; aber auch intensivste Pflichterfüllung des Beamten in seiner Gemeinde, sei sie klein oder groß, fern oder nah vom Amtssitz. Ausbau des Verbandes nach innen durch Organisierung sämtlicher Stellen in Bayern, Zusammenlegung kleiner und Zwerg-Gemeinden zu leistungsfähigen Bezirksgemeinden. Wer volle Bezahlung, Beförderung will, muß auch ganze Arbeit machen, voll beschäftigt sein, darf keine außerberufliche Nebenbeschäftigung treiben, er muß es auch in den Kauf nehmen seine Filialgemeinden so oft wie nur möglich zu besuchen, sich ihrer genau so annehmen, wie der Hauptgemeinde. Deshalb muß jedem Religionslehrer ein genügend großer Wirkungskreis zugewiesen werden und er muß die gleiche Pflichtstundenzahi unterrichten und wirken wie der staatlich besoldete Lehrer. Daher müssen alle Gemeinden in einem gewissen Umkreis zusammengefaßt werden zu einer Bezirksgemeinde mit einem voll bezahlten Bezirkslehrer. Wie diese Zusammenlegung durchgeführt wird, soll vorerst unerörtert bleiben. Der Lehrer wäre zu verpflichten, einigemale im Jahre auch in den Filialgemeinden, die noch Minjan haben, am Sabbat zu weilen, Gottesdienst, Schiur, Predigt, Unterricht zu halten. Wer voll bezahlt sein will, muß auch dieses in den Kauf nehmen, genau wie Geschäftsleute,, Reisende nicht immer zu Hause bei der Familie weilen können. Und die Sitzgemeinde könnte erst dann Widerspruch dagegen erheben, wenn sie aus eigenen Mitteln den Beamten voll bezahlt. Die Zusammenlegung ist nötig aus religiösen Gründen, in zweiter Linie auch aus finanziellen und technischen. Welche Arbeitskraft, Unsumme von Material, Porto geht verloren, weil bei jeder Gehaltsregelung, jedem Gesuch Verband und Distrikts - Ausschüsse es mit einer Anzahl von Zwerggemeinden zu tun haben, von denen jede andere Verhältnisse aufweist, andere Ansprüche stellt, oft keine Antwort erteilt wird und nur die wenigsten ernsthafte Geldleistungen leisten. Hingegen sind1 sie fast alle „bedürftig", wenn es gilt Verbandszuschüsse zu fordern. — Überall in Industrie, Gewerbe, Handel, ja sogar im ländlichen Viehhandel, schließt man sich zusammen zu kräftigen Gebilden, weil einer allein gar nicht mehr kapitalkräftig genug ist. Nur in „Gemeindchen" will man auch weiterhin Zwergenreich und Zaunkönig bleiben und vom Zusammenschluß nichts wissen. Selbst wenn man nur noch 2 oder 3 Familien zählt, behält man auch weiterhin seine