Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 24 (15.6.1923)
- Date
- 1923-06-15
- Page
- Seite 287 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24 Das Jüdische Echo 287 BERNHARD BAUCH Schäfflerstr. 3/5 Briennerstr. 8 Telephon 21640 Telephon 21541 ELEGANTE PELZE Der Zwang zum Beten In dem misrachistischen Organ „Hator“ erscheint eine Erklärung der Immigrationsabteilung der zionistischen Leitung, worin auf die Beschuldigung Bezug genommen wird, die „Hapoel Haza’ir“ gegen dieses Departement und den Leiter Prof. Pick gerichtet hat, weil mehrere Chaluzim sich darüber beschwert haben, während der Quarantäne zum Beten gezwungen worden zu sein. Die Erklärung weist darauf hin, daß die Quarantäne keineswegs dem Immigrationsdepartement, sondern ausschließlich der Regierung untersteht. Dies mußte dem Schreiber des Artikels, der mit J. S. gezeichnet ist, wohl bekannt sein, und es hat sich ihm offenbar nur darum gehandelt, aus parteipolitischen oder persönlichen Gründen den Leiter des Immigrationsdepartements anzugreifen, sonst hätte er warten müssen, bis die Angelegenheit näher aufgeklärt wird, über die er nach seinem eigenen Geständnis kein klares Urteil hatte. In der Erklärung heißt es weiter: „Der Inspektor der Quarantäne teilt uns in einem offiziellen Schreiben mit, daß es sich um ein Mißverständnis handelte, zwischen einem Gendarmen, der nicht hebräisch verstand, und einigen Immigranten, die nicht arabisch verstanden, da einige Juden darum gebeten hatten, ihnen ein Zimmer zu Gebetszwecken zur Verfügung zu stellen und der Gendarm, der die Immigranten weckte, den Immigranten sagte, sie müßten eiligst aufstehen, da sie beten gehen müssen.“ Die Betroffenen haben sich übrigens bei dem Jaffaer Immigrationsamt gar nicht beschwert, da sie wahrscheinlich selbst wußten, daß der Gendarm nicht der zionistischen Behörde untersteht. Der Schreiber des Artikels J. S. wurde von dem Leiter des Immigrationsdepartements vor das Ehrengericht des Waad Leumi gefordert. Soweit die Erklärung im „Hator“. Es ist tief bedauerlich, daß von Zeit zu Zeit — bald in der Presse der äußersten Rechte der Orthodoxie, bald in derjenigen des radikalen Flügels der linksgerichteten Arbeiterpartei — Berichte erscheinen, welche dazu geeignet sind, die so notwendige Einigkeit in Erez Israel zu stören. Wie im vorliegenden Falle entsprechen solche meist nicht den Tatsachen und wäre es an der Zeit, daß man allseits diese nur zerstörende Tätigkeit einstellt. Ganz besonders bedauerlich ist es, daß diesmal ein Mann wie Prof. Pick angegriffen wird, welcher sicher zu den versöhnlichsten und tolerantesten Persönlichkeiten unserer Bewegung gehört. Eine Schlacht zwischen arabischen Stämmen in Syrien Jerusalem. (JCB.) Nach aus Syrien eingetroffenen Meldungen wird in den letzten Tagen in den Provinzen Aleppo und Horns zwischen verschiedenen arabischen Stämmen eine förmliche Schlacht ausgekämpft. Hunderte Dörfer sind verwüstet, an einem einzigen Tage sind auf beiden Seiten hundert Mann gefallen. Der französischen Behörde ist es bis jetzt nicht gelungen, der Wirrnisse Herr zu werden. Der „Syrische vereinigte Rat“ fordert die französische Regierung in einer scharfen Resolution auf, die energischesten Mittel zu ergreifen. Deutschland Die Ausschreitungen in Leipzig Leipzig. Die hier seit Tagen herrschenden schweren Unruhen nahmen von der Unzufriedenheit der Erwerbslosen und von der Erbitterung über die neue Teuerungswelle ihren Ausgang. Doch versuchten gleich die notorischen Hetzer, die einmal entfesselten Leidenschaften gegen die Juden abzulenken und hatten beim Janhagel auch einigen Erfolg. In manchen Straßen richteten sich die Attacken speziell gegen jüdische Geschäftshäuser und jüdische Kaffees, und jüdische Passanten wurden mit Beschimpfungen und Bedrohungen reichlich bedacht. Es gelang jedoch der Polizei, größeres Unheil zu verhüten und darf man hoffen, daß bald volle Beruhigung eintritt. Ein Verleumder Rathenaus verurteilt Aus Leipzig wird gemeldet: Nach mehrtägiger Verhandlung fällte der Leipziger Staatsgerichtshot das Urteil gegen den Gründer und Hauptgeschäftsführer des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes Alfred Roth. Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung des Reichsministers Rathenau zu einer Geldstrafe von 500 000 Mark verurteilt. Der Anklagevertreter hatte eine Gefängnisstrafe von acht Monaten und außerdem eine Geldstrafe von 100 000 Mark beantragt. Die Anklage wegen Aufreizung zum Klassenhaß, begangen durch Alfred Roths antisemitische Hetze, wurde fallengelassen. Aus den Verhandlungen hat sich ergeben, daß Alfred Roth in einer Versammlung in Stettin den Reichsminister Rathenau einen „Sowjetjuden“ genannt hat, der „Deutschland unter die Herrschaft der Bolschewiken und damit des Alliudentums bringen will“. Seine Rede klang in den Ruf aus: „Peitscht die Juden aus Deutschland hinaus!“ Roth verantwortete sich dahin, er habe mit diesen Worten nur die jüdischen Parlamentarier gemeint. — In der umfangreichen Begründung des Urteils wird unter anderem gesagt: Der Gerichtshof erachte es für erwiesen, daß der Angeklagte sich einer Beleidigung des verstorbenen Ministers Rathenau schuldig gemacht hat. Für die Behauptungen, Rathenau habe einer jüdischen Geheimorganisation angehört, die die Weltherrschaft an sich bringen wollte, den Krieg verursacht und das unglückliche Ende des Krieges herbeigesehnt habe, konnte der Angeklagte keinen Beweis erbringen. Die Persönlichkeit des angegriffenen Ministers sei eine untadelige gewesen. Die Tat sei lange vor dem Erlaß des Gesetzes zum Schutze der Republik begangen worden. Bei Anwendung des Gesetzes zum Schutze der Republik hätte unbedingt auf eine Gefängnisstrafe erkannt werden müssen. Amerika 200 000 Dollar-Sammlung der Brandeis-Gruppe für Palästina New York. (J.C.B.) In einer von 200 Mitgliedern besuchten Versammlung der Brandeis- Gruppe regte Richter Brandeis eine energische Aktion für Palästina an. Felix Frankfurter sagte, die Zionistische Organisation führe nunmehr eine Politik, welche derjenigen, der durch die seinerzeitige Konferenz in Cleveland abgesetzten führenden amerikanischen Gruppe gleich sei. Eine Summe von 200 000 Dollar wurde für die weitere