Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 20 (18.5.1923)
- Date
- 1923-05-18
- Page
- Seite 236 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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236 Das Jüdische Echo Nr. 20 bürgermeister Dr. Luppe Ist sogar zum Hochverräter gestempelt worden: er hat es allerdings auch gewagt, ohne Erlaubnis der bayerischen Regierung mit der Reichskanzlei sich telephonisch zu unterhalten!). * Über die Erfolge des „Keren Hajessod“ wäre im übrigen noch manches (auch Negative!) zu sagen. Es soll sogar hier noch Juden geben, die nicht wissen, was eigentlich der „Keren Hajessod“ vorstellt. Allerdings trifft dieser Vorwurf nicht nur die „andern“, sondern mehr uns, die wir dafür zu sorgen hätten, daß derartige Vorwürfe nicht mehr erhoben werden können. An einem fehlt es noch gewaltig: an der Einsicht in die Größe dieses Werkes, in die Bedeutung des Palästinagedankens! Zu viele, die brav ihr Teil opfern, tun dies wie zur Verrichtung einer humanitären Pflicht und wissen nicht oder wollen nicht wissen, daß es sich um etwas Größeres dabei handelt. Das soll anders werden: die Bedeutung Palästinas für die jüdische Gesamtheit soll allen aufgehen, damit alle äußerlich und innerlich mitarbeiten können an der gemeinsamen Sache. Denn diese Arbeit ist wahrlich wichtiger und wertvoller als alles, was kontra Streicher und' Gen. auch getan underreicht werden mag. Dr. Ludwig Frank-Nbg. Vom bayerischen Kriegsschauplatz Der Jud im Land! Der Jude im Lande! Ein brennendes Wort; Unser herrliches Deutschland den Juden ein Hort! Beschimpft und bespien von diesem Geschmeiß, Verloren die Ehr’ auf dieser Hunde Geheiß. Verraten das Blut, das für uns gestritten. Verlottert durch diese Verführer die Sitten. Verhungernd fleh’n Kinder ums tägliche Brot; Wer bracht’ uns in diese so gräßliche Not? Der Jude! der Jude! Es gelle das Wort So lange in Aller Ohren fort, Bis alle Herzen entbrennen in Wut, Bis alle fühlen den Haß im Blut, Bis unter gerechten Zornes Streichen Muß dieser Auswurf der Hölle weichen! — Wann, o mein Vaterland, kommt uns das Heil Von Rutenbündel und Rächerbeil?! Wegen dieses „harmlosen“ Gedichtchens hatte die alljüdische Frechheit es unglaublicherweise fertig gebracht, den verantwortlichen Redakteur des „Deutschen Volkswillen“ Kellerbauer gegenüber der alten Mac/emie wegen Aufreizung zum Klassenhaß nach § 130 des St.G.B. vor die Schranken des Nürnberger Volksgerichtes zu ziehen. Dem ahnungslosen Besucher des Sitzungssaales fielen gleich beim Eintritte die vielen hakenkreuzgeschmückten, mit schwarzweißroten Bändern gezierten Jünglinge auf, die es selbstverständlich nicht nötig hatten, den Vormittag über zur Arbeit zu gehen, da sie ja der „national-sozialistischen deutschen Arbeite r-Partei“ angehören. Gegenüber diesen noch reichlich unreif aussehenden „Milchgesichtern“ hob sich wohltuend das echt germanische, vom blonden Vollbart umrahmte Haupt des Angeklagten hervor, dem die alte deutsche Treue nur so aus den Augen leuchtete. Und nun begann der Angeklagte eine hallende Verteidigungsrede, in der er den Spieß herumzudrehen und darzulegen versuchte, daß „Juda“ es sei. dem alles Unglück in der Welt zugeschrieben werden müsse, daß die Juden, nachdem sie in zwei Jahren Rußland „erledigt“ hätten, in fünf Jahren Deutschland kaput zu machen gedächten und dann nach Frankreich abziehem würden, wo es etwas länger, vielleicht zehn Jahre lang dauern könne. Dann sei das Ziel erreicht, das ja bereits in den Protokollen der „Weisen von Zion“ definitiv niedergelegt worden sei und die Juden wären die Herrscher der dummen „Gojim“ geworden. Das Gedicht insbesondere erkläre sich in seiner, wie er zugeben müsse, etwas krassen aber durchaus berechtigten Form, zwanglos aus der jetzigen schweren Lage Deutschlands. „Der Jud im Land!“: auf der einen Seite der Jude Degoutt-e mit seinen jüdischen Untergenerälen im Westen, auf der anderen Seite der Bolschewismus, der ja eine rein inner jüdische Angelegenheit sei; könne man sich da noch wundern, wenn sich einem echt deutschen Dichter ein Notschrei in Versen entringe, wenn eine Zeitung, wie der „Volkswille“ ein, derartiges Poem veröffentlichte. In dieser Tonart ging es eine Stunde lang fort, bis das Judentum vernichtet und die Zuhörer mit Ausnahme der „Getreuen“ erschöpft waren. Mit der tröstlichen Versicherung, daß das Gedicht schon aus dem Grunde keine Aufreizung zum Klassenhaß bedeuten könne, weil man ja gar nicht beabsichtige, die Juden aus Deutschland zu vertreiben, oder sie totzuschlagen, sondern nur verhindern wolle, daß die jüdische Frechheit sich weiterhin breit mache, schloß der Angeklagte, von dem man, das sei zu seiner Ehre und zur sonstigen Beurteilung seiner Persönlichkeit gesagt, den objektiven Eindruck hatte, daß er das, was er aus einem Wust alter Bücher und Pamphlete zu beweisen suchte, wirklich glaubt. Die „Mannen“ waren unterdeß auch nicht müßig geblieben. Die neueste Nummer des „Stürmers“, mit dem bekanntlich Streicher die in letzter Zeit auf ihn einstürmenden Streiche von allen Seiten durch kräftiges Schimpfen abzuwehren versucht, flatterte durch den Saal und diente teils der Erbauung, teils der Erheiterung, je nachdem es sich um mehr oder weniger naive Gemüter handelte. Nach einer kurzen Beweisaufnahme erfolgte die Anklagerede des Staatsanwaltes, der vor allen Dingen hervorhob, er habe nicht verstanden, daß der Angeklagte den Mut nicht aufgebracht habe, zu sagen, was das Gedicht eigentlich wolle, nämlich das Blut und das Eigentum deutscher Juden. Aus der Bewegung wisse der aufmerksame Beobachter. daß die Nationalsozialisten kein anderes Ziel hätten, als den Juden schlechthin zu treffen. Unter solchen Umständen sei es kein Wunder, wenn das Gefühl der Rechtssicherheit und das Vertrauen' in die Rechtsordnung bei dem jüdischen