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Das jüdische Echo · 1923-05-11 · 19 (11.5.1923) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
10 (1923)
Issue
19 (11.5.1923)
Date
1923-05-11
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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226 Das Jüdische Echo Nr. 19 es, daß England niemals sein Wort brechen wird. Mögen Regierungen kommen und gehen, mögen gewisse Lords die Juden und den Zionismus angreifen — England wird stets in der Entschlossenheit beharren, die Balfour-Deklaration durchzuführen.“ Deutschland Zurückhaltung der jüdischen Flüchtlinge an der Danziger Grenze Danzig. Die Danziger Behörden lassen die aus Polen ausgewiesenen Ukraineflüchtlinge nicht mehr nach Danzig ein. Am Danziger Bahnhof, der auf polnischem Territorium liegt, spielen sich herzerschütternde Szenen ab. Zahlreiche Flüchtlinge, darunter 70jährige Greise und Kinder, befinden sich jetzt in einer bedrohlichen Situation. Stürmische Sitzung der Jüdischen Welthilfskonferenz L. Motzkin legt die Präsidentschaft nieder Die gegenwärtig in Berlin stattfindende Tagung der Exekutive der Jüdischen Welthilfskonferenz beriet über die Rettungsaktion für die aus Polen ausgewiesenen jüdischen Ukraineflüchtlinge. In der Frage des Zusammengehens mit der Iea in der Rettungsaktion kam es zu stürmischen Auseinandersetzungen. Bekanntlich hat sich die Ica bereit erklärt, für den größeren Teil der Evakuierungs- und Reisekosten der Flüchtlinge finanziell aufzukommen, dafür aber die Bedingung gestellt, daß die Hälfte der Mitglieder des Warschauer Rettungskomitees sowie auch der Vorsitzende derselben aus Ica-Vertretern bestehen sollen und daß überhaupt in den wichtigsten Fragen der entscheidende Einfluß dej* Ica zustehen soll. Herr Stiosberg beantragte ein Zusammengehen mit der Ica in der Evakuierungsfrage. Sein Antrag wurde von dem Generalsekretär der Welthilfskonferenz Efroikin befürwortet und auch von den Mitgliedern des Berliner Büros Wl. Temkin und W. Latzki unterstützt. Der Präsident der Exekutive, zugleich der Vorsitzende der gegenwärtigen Tagung, L. Motzkin, sprach sich mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme der Bedingungen der Ica aus und machte geltend, daß durch solche Bedingungen die Autonomie und die Bewegungsfreiheit der lokalen Hilfsinstitutionen angetastet und behindert wird. Die gleiche Ansicht vertraten die Herren Bramsohn und Dr. A. Klee. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Sliosberg mit einer Stimme Mehrheit angenommen, worauf der Vorsitzende L. Motzkin erklärte, von der Präsidentschaft der Exekutive zurückzutreten. In den einem Zusammengehen mit der Ica unter den genannten Bedingungen gegnerischen Kreisen wird geltend gemacht, daß diese Abstimmung eine zufällige gewesen sei, da mehrere Mitglieder der Exekutive nicht in Berlin anwesend sind. Ein sonderbares D i s z i p 1 i n a r v e r f a h r e n Nürnberg. Gegen drei Nürnberger Postbeamte wurde, wie seinerzeit berichtet im vorigen Jahre eine Untersuchung eingeleitet. da sie beschuldigt waren,, nach der Ermordung Rathenaus beschimpfende Äußerungen über Rathenau, den Reichspräsidenten usw. gemacht zu haben. Während des Verfahrens wurden von der Bayer. Volkspartei und der Deutschnationalen Mittelpartei Interpellationen im Landtag wegen der Einleitung des Verfahrens eingereicht und in der Öffentlichkeit eine Hetze gegen den Reichspräsidenten eröffnet, obwohl dieser ersucht hatte, von einem Strafverfahren abzusehen, und auf die Äufrechterhaltung der vorläufigen Amtsenthebung verzichtet hatte. Das Disziplinarverfahren gegen zwei der Beamten, den Postinspektor Amthor und den Oberpostsekretär Fackler, fand dieser Tage vor der Disziplinarkammer Nürnberg statt. Die Angeklagten zogen außer ihrem Verteidiger als „politischen Beirat“ noch den bekannten nationalsozialistischen Hetzer Julius Streicher zu. Dessen Versuch zu einer antisemitischen Hetzrede wurde von dem Vorsitzenden unterbrochen. Der auffallend milde Urteilsspruch der Disziplinarkammer lautete auf Verweis und Tragung der Kosten. Der Prozeß Ach ad Haam gegen Grafen Reventlow Reventlow nimmt vor Gericht die Behauptung gegen Ach ad Haam zurück Berlin (JCB). Vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte fand der Termin in der Angelegenheit Achad Haam gegen den Grafen Reventlow statt. Achad Haam wurde durch den Rechtsanwalt Gronemann vertreten. In diesem Termin wurde seitens des Angeklagten die folgende Erklärung zu Protokoll gegeben. „Graf Reventlow bedauert, daß er aus dem Artikel der „La vieille France“ die Behauptung, U. Ginzberg sei der Verfasser der „Weisen von Zion“ übernommen hat und erklärt, daß er heute diese lediglich auf die Darstellung der „La vieille France“ gegründete Behauptung nicht aufrecht rcauThallmcner Mönchen TheaünevÜrAQ.

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