Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 13 (30.3.1923)
- Date
- 1923-03-30
- Page
- Seite 152 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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152 Das Jüdische Echo Nr. 13 Zur Protestnote des Bayerischen Gemeindeverbandes Am 28. Juni' 1895 sandte Theodor Herzl an Albert Rothschild einen Brief, in dem er der damals noch weiter als heute verbreiteten Ansicht entgegentrat, daß der Antisemitismus eine Sache sei, mit deren Aufhören aus irgendwelchen Gründen gerechnet werden könne. „Ich halte,“ so schrieb er, „die Judenfrage für äußerst ernst. Wer da glaubt, daß die Judenhetze eine vorübergehende Mode sei, irrt schwer. Manche Juden glauben freilich, daß die Gefahr nicht mehr da ist, wenn sie die Augen zudrücken.“ Wir wissen heute, wie sehr Herzl auch in diesem Punkte es verstand. Zusammenhänge zu erkennen, wie ihm die Gabe in hohem Maße zu eigen war, auch hier aus kleinen Ansatzpunkten auf große Wirkungen zu schließen, daß auch in diesem Falle sein eminenter politischer Instinkt ihn nicht triigte. Er schreibt einmal an einer anderen Stelle seiner Tagebücher, daß er zweimal persönlich Bekanntschaft mit Ausbrüchen des Antisemitismus zu machen hatte. Zweimal erlebte er es, daß ihm angeheiterte Studenten, junge Soldaten — Gassenjungen, wie er sagt — „Saujud“ und „Hepp, Hepp“ nachriefen. Unbedeutende Kleinigkeiten, wie viele sagen würden, genug für ihn, um ihn erkennen zu lassen, wie tief und wie schwierig das Problem gelagert ist. Er verstand es eben nicht, die Augen zuzudrücken, er wußte, daß gerade solche Ausbrüche, wie die geschilderten, die instinkthafte Verwurzelung des Judenhasses bei den „Wirtsvölkern“ am besten zeigen. Es hat lange gedauert, bis diejenigen, die heute für die jüdische Politik verantwortlich sind, erkannten, daß man den Antisemitismus nicht totschweigen, daß man ihn nicht durch Aufgabe berechtigter Fojderungen auf kulturelles Eigenleben, deren Durchsetzung allein ja wahre Gleichberechtigung bedeuten würde, und nicht durch Herausgabe von Abwehrblättchen aus der Welt schaffen kann. Es wäre ein Irrtum, zu glauben, daß die Erkenntnis davon, daß man der internationalen Verbundenheit antisemitischer Gesinnung und Politik nur mit einer geschlossenen gesamtjüdischen Front sich etwa jetzt überall Bahn gebrochen hätte. Eines nur ist sicher: Die Unzulänglichkeit der bisher angewandten Methoden wird heute ernsthaft von niemandem mehr bestritten werden können. Wir glauben in der Protesterklärung des Verbandes der Bayerischen Israelitischen Kultusgemeinden, deren Wortlaut wir in der letzten Nummer unserer Zeitschrift veröffentlicht haben, einen ersten, wenn auch zaghaften Schritt erblicken zu können, der zu einer Neuorientierung unserer Abgegenuber der alten Akademie wehr führen könnte. Hier handelt es sich nicht mehr um die Erklärung eines Vereines, der seiner Natur nach doch immer nur einen Teil der jüdischen Bevölkerung innerhalb eines gewissen Territoriums zusammenzufassen vermag, hier haben wir zum erstenmal ein Eingreifen einer jüdischen Körperschaft, die allein berechtigt ist, die Gesamtheit aller Juden in einem bestimmten Gebiete zu vertreten. Der Gemeindeverband muß in seinen Erklärungen seiner Natur gemäß eine andere, und wie wir glauben, richtigere Haltung einnehmen, als sie einem Vereine vorgeschrieben werden könnte. Der Verband kann, aber muß auch im Namen aller Juden sprechen, gleichgültig, ob es sich um West- oder Ostjuden, um deutsch- oder jüdischenationale Juden, gleichgültig selbst, ob es sich um anständige oder um schlechte Menschen, um Ehrenmänner oder Verbrecher handelt. Sie alle sind Juden und bedürfen allein aus diesem Grunde des Schutzes der Verfassung und der Gesetze, die ihnen gegenüber gerecht und unparteiisch anzuwenden die vom Staate zur Verwaltung und Rechtssprechung berufenen Organe verpflichtet sind. Schon allein der Umstand, daß der Gemeindeverband eingreift, macht mit der bisher so beliebten, jeden anständig denkenden Menschen, gleich ob Jude oder Nichtjude, anekelnden Taktik des „Abrückens“ ein Ende. Was nun den Text der von der jüdischen Abordnung eingebrachten Rechtsschutzbeschwerde anbelangt, so wird er sicherlich bei einem erheblichen Teile der bayerischen Judenheit als zu vorsichtig und zu konziliant empfunden werden. Es ist richtig: zu Drohungen mit Repressalien können wir nicht greifen, schon einfach aus dem Grunde, weil wir die uns angedichtete Macht nicht besitzen, ganz abgesehen davon, daß wir auch sonst ein solches Vorgehen für. verwerflich halten würden. Aber man hätte es doch zum Ausdruck bringen können, daß eine Stärke uns nicht zu rauben ist, daß ein Mittel der Abwehr immer mächtiger für uns arbeitet, weil es gerade durch die Untätigkeit mit der der Staat dem hetzerischen Treiben eines Hitler und Konsorten gegenübersteht, bedingt wird: die Macht des vergewaltigten Rechts. Dieser Gedanke sollte doch, wie man meinen müßte, in Deutschland, das jetzt einen Kampf durohmacht, der mit unserem Kampfe in mehr als einer Beziehung eine verzweifelte Ähnlichkeit hat, auf fruchtbaren Boden fallen. Auch Deutschland hat im wesentlichen nur moralische Waffen seinem bis an die Zähne gewappneten Gegner in der ganzen Welt gegenüber. Die passive Resistenz, durch die es im Ruhrgebiet einen Erfolg zu erringen hofft, kann, wenn überhaupt, so sicherlich nur deswegen zu einem guten Ende führen, weil in der Welt auf die Dauer doch nicht Gewalt vor Recht geht, weil es immer noch so etwas, wie ein Gewissen der Nationen gibt, wenn man auch durch die Erfahrungen des Weltkrieges und der darauffolgenden Epoche trostloser Gewaltherrschaft fast daran zu glauben aufhören möchte. Auch die deutsche Regierung läßt Protestnoten über Protestnoten in alle Welt hinausgehen und schon mehren sich die Stimmen derjenigen, bei denen ein gewisser Widerhall dieser Verzweiflungsrufe nicht zu verkennen ist. Die Macht der öffentlichen Meinung wird oft überschätzt, aber man darf sie auch nicht unterschätzen. Es sollte in Deutschland nicht vergessen werden, daß die ablehnende Haltung der kaiserlichen Regierung gegenüber der von der überwiegenden Mehrheit der Völker geforderten Einführung der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit in internationalen Streitigkeiten den Grundstein gelegt hat zur Verbrüderung der Nationen gegen ein Land, das sicherlich nicht