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Das jüdische Echo · 1922-12-01 · 48 (1.12.1922) · p. Seite 597

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
48 (1.12.1922)
Date
1922-12-01
Page
Seite 597 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 48 Das Jüdische Echo 597 paar Ohrfeigen gegeben; von seinem Stock habe er keinen Gebrauch gemacht. Den alten Heß will er überhaupt nicht berührt haben. Weber leugnete insbesondere, Komplizen oder Begleiter gehabt zu haben. Als ihn der Staatsanwalt fragte, warum er sich darüber aufgeregt habe, daß die beiden Heß den judenhetzerischen Zettel an ihrem Geschäftshaus entfernten, erklärte der Gemütsathlet, er sei a Ls Nationalsozialist dazu berechtigt, sich aufzuregen, wenn man diese Volksaufklärung (!) durchkreuze. Der Angeklagte zeigte während seiner ganzen Vernehmung nicht eine Spur persönlichen Mutes. Und um dieses Charaktermanko zu verdecken, kam sein Rechtsbeistand mit der Mitteilung, daß Weber als Frontsoldat sich die Tapferkeitsmedaille erworben habe. Weber mußte unmittelbar darauf diese Mitteilung als unrichtig bezeichnen!! Wie das Gericht eingestellt war, mag die Tatsache beweisen, daß es die vom Vertreter des Nebenklägers. R.A. Oesterreich, gestellte Frage, ob es richtig ist, daß Weber Mitglied der Hauptleitung der Nationalsozialistischen Partei sei, als für die Beurteilung des Falles belanglos zurückwies (!). Die politische Seite des Falles interessiere das Gericht nicht, erklärte man diesmal, weil es sich um einen Angeklagten aus dem rechtsbolschewistischen Lager handelte! Wir könnten Hunderte von Fällen aufzählen, in denen die Gerichte die politische Seite ausschließlich interessierte. Allerdings handelte es sich dabei um Leute, die auf einem anderen politischen Boden standen. Der Überfall war von einem völlig Unbeteiligten genau beobachtet worden, einem auch im anderen Lager sicher unverdächtigen Zeugen, dem Polizeioberleutnant Karl Stingl, der in sachlicher und subjektiver Weise unter Eid über den Vorgang berichtete. Der Zeuge beobachtete zwei Gruppen, die offenbar verabredetermaßen den Überfall ausführten. Unter der zweiten Gruppe habe sich Weber befunden. Der Zeuge hat den Angeklagten genau im Auge behalten und beobachtet, wie dieser in einer unglaublich rohen Weise den schwächlichen jungen Heß mit dem Stock zu Boden schlug und auch noch auf den am Boden liegenden Wehrlosen losdrosch. Zwar hätten auch die Begleiter Webers zugeschlagen, aber Weber allein habe von einem Stock Gebrauch gemacht. Nach dem Überfall habe Weber versucht, zu entwischen, es sei ihm aber nicht gelungen. Auch die beiden Überfallenen bestätigen unter Eid, daß Weber der Haupttäter war. Sie erklärten mit aller Bestimmtheit, daß der Angeklagte auch dem Heß senior mit dem Stock die Wunden am Kopfe beigebracht hat. Als man dem Weber kurz darauf auf den Kopf zusagte, daß er der Täter war, habe er 'getan, als sei er eben erst zufällig des Wegs gekommen und habe dann versucht, sich aus dem Staube zu machen. Auf der Polizeidirektion habe er erklärt, er habe dem Juden ein Paar in die Fresse gehauen und es tue ihm nur leid, daß er nicht auch den alten Juden zusammengeschlagen habe. Der Staatsanwalt ging mit dem hakenkreuzierischen Rowdy scharf ins Gericht. Die Tat des Angeklagten sei genau genommen nicht Körperverletzung, sondern Landfriedensbruch. Nicht der einzelne Angeklagte, sondern eine ganze Menge sei über die beiden Wehrlosen, an keinen Überfall denkenden Männer, die ihr Recht wahrten, als sie die antisemitische Besudelung an ihrem Geschäftshause entfernten, hergefallen und habe sie in der rohesten Weise mißhandelt. Wir leben in einem Rechtsstaat und wo irgend etwas einem Staatsbürger mißfalle, habe er verfassungsmäßige Mittel der Bekämpfung, nicht aber Mittel der Gewalt. Der Angriff im Haufen auf Wehrlose, nur weil man eine bestimmte Klasse der Bevölkerung nicht schätze, sei ehrlos. Mildernde Umstände könnten in diesem Falle nicht in Frage kommen. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamtgefängnisstrafe von vier Monaten. Auch der Vertreter der Nebenkläger Rechtsanwalt Oester eich wies auf das Unerhörte des Vorfalls hin. Die ganze Sachlage sei klar; der Angeklagte habe mit seinen Genossen den Schutz der judenhetzerischen Anschläge übernommen gehabt und als die beiden Heß von ihrem guten Recht Gebrauch machten, sei man eine ganze Rotte stark über sie hergefallen. Vor allen Dingen müßten die Bürger, ob Jude oder Christ, geschützt werden. Das Gericht sprach den Angeklagten von einem Vergehen der Nötigung und einem Vergehen der gefährlichen Körperverletzung frei und verurteilte ihn nur wegen eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung, begangen an dem jungen Heß, zu einer Woche Gefängnis. In der Begründung sagte das Gericht bezeichnenderweise, „es sei nicht sehr milde zu beurteilen, daß sich der Angeklagte nicht begnügte, mit der Hand zu arbeiten (!), sondern den Stock zu Hilfe nahm“. Man hat also hier die unglaubliche Tatsache zu konstatieren, daß sich ein Gericht über die eidliche Aussage eines Zeugen glatt hinwegsetzt und die mehr wie zweifelhaften Angaben des Beschuldigten, die den Stempel der Unwahrheit im Gesicht trugen, zur Grundlage des Urteils macht, ein Vorgang, der sich den dauernden Erscheinungen der Rechtsunsicherheit in Bayern würdig anreiht. Die zweite Instanz wird ja Gelegenheit haben, diesen unerhörten Fall nachzuprüfen. Es sei nur noch festgestellt, daß der Vorsitzende des Gerichts in diesem Falle der gleiche Amtsrichter Haid war. unter dessen Vorsitz sich vor kurzem der unglaubliche Beeinflussungsversuch eines Schöffen durch den Gerichtsschreiber zutrug. Das mag zur Charakterisierung dieses Richters genügen. üus der Jüdischen Welt Palästina Wirtschaftliches aus Palästina Trotz der großen finanziellen Kalamität der landwirtschaftlichen Abteilung wird die neue Siedlung im Emek Jesreel immer weiter ausgebaut. Die Errichtung von Stallungen und Wohnungen wurde fortgesetzt. Wie bekannt, schickte der Gdudhaawoda (Arbeitsbataillon) vor einiger Zeit einige Mitglieder ins Ausland, um dort Arbeitsvieh und notwendiges Inventar anzuschaffen. Nun ist bereits der erste Transport, der verschiedene Werkzeuge, Traktoren. Küchen- und Waschgeräte usw. enthält, eingetroffen. Es werden noch 20 Stuten und 20 Kühe erwartet. Zwecks Einkauf von rassigen Ochsen und Kälbern für die Molkereien der Siedlungen fährt dieser Tage der betreffende Instruktor, .1. Brandstetter, nach Holland. Die Stadtverwaltung von Tel-Awiw hat. wie bekannt, vor kurzem eine von der palästinensischen Regierung genehmigte Anleihe von 75 000 Pfund ausgeschrieben und hat in der Höhe dieses Betrages Obligationen herausgegeben. Wie jetzt aus New York gemeldet wird, hat dort Richter B. A. Rosenblatt, Mitglied der Zionistischen Exekutive und Vertreter von Tel-Awiw. ein Abkommen mit der bekannten Bankfirma Harvey Fiske & Sons getroffen, wonach dies die Garantie für die Obliga-

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