Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 45 (10.11.1922)
- Date
- 1922-11-10
- Page
- Seite 563 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 45 Das Jüdische Echo 563 mäler bürgerlicher Gotik aus dem 15. Jahrhundert, wurde auf das wirksamste gesteigert, als eine Anzahl junger Damen der Münchener Gemeinde, in der kleidsamen Alt-Münchener Tracht das der Zeit entsprechende einfache Abendbrot auftrugen. Den Begrüßungsworten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Oestreich-München namens der Kultusgemeinde antworteten namens der Gäste die Herren Just.- Räte Epstein und Rabbiner Dr. Grünfeld-Augsburg in launigen Worten. Dem Abendessen folgten vor einem erweiterten Zuhörerkreis künstlerische Darbietungen in instrumentalen Meisterleistungen von Frl. Thannhauser und den Herren Dr. Flehinger, Frankenburger und Dr. Waldner, während Frau Dr. Löb mit ihrer Gesangskunst, Herr Marie durch Rezitationen aus dem Hohen Liede die Anwesenden entzückten. Der 2. Tag brachte intensive innere Verbandsarbeit. An Stelle des am Erscheinen verhinderten Schatzmeisters Herrn Ludwig Rosenzweig-Nürnberg erstattete der Syndikus des Verbandes Herr Rechtsanwalt Flaschner-München den Finanzbericht, aus dem hervorgehoben sei, daß der Verband im Jahre 1921 Mk. 155 592.—.. vom 1. I. bis 30. IX. 1922 Mk. 862 446.—■ ausgegeben hat, während für den Rest des Jahres 1922 noch über 4.5 Millionen Mk., davon ca. 3.5 Millionen an Zuschüssen für Rabbiner und Beamte geleistet werden müssen, Für das Jahr 1923 werden die Ausgaben für das rechtsrheinische Bayern auf etwa 30 Millionen Mk., für die Pfalz auf etwa 5 Millionen Mk. veranschlagt. Der Etat wird genehmigt und ein Umlagensatz von 3% der Reichs¬ und Landessteuern angenommen, der Rat und der Ständige Ausschuß der Tagung erhält die Ermächtigung bei Bedarf den Steuersatz bis auf 4% zu erhöhen. Nachdem Herr Julius Wassermann-Bamberg als Korreferent die Ausführungen ergänzt und insbesondere Vorschläge für die Aufbringung der notwendigen Geldmittel bis zum Eingang der Steuern für das Steuerjahr 1922 durch die Finanzämter gemacht hatte, referierte Hr. Oberstlandesgerichtsrat, Prof. Dr. Silberschmidt-München über die Besoldung der Rabbiner und Beamten und legte die Bedeutung der schon im März 1922 vom Rat und Ständigen Ausschuß vorläufig angenommenen Leitsätze dar. nach denen die Einreihung der Beamten in die staatliche Besoldungsordnung den Gemeinden eindringlich empfohlen wurde. Die Rabbiner sollten danach in Gruppe X und XI, die Kantoren in VIII, IX und X, die Religionslehrer je nach Vorbildung in V—IX, Schächtbeamte in IV und V eingereiht werden. Der Verband gewährt Zuschüsse zu den Gehältern unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde 10% der Reichs¬ und Landessteuern erhebt und ihre Beamten nach den vom Verband empfohlenen Sätzen eingereiht hat. Die Zuschüsse des Verbandes werden jedoch nur bis zur Ergänzung auf 75% der staatlichen Gehaltssätze ergänzt. Um die verschiedenen Interessen von Verband, Gemeinde und Beamten gegeneinander abzugrenzen und die Rechtswirkung der Eingruppierung, wie sie der Verband verlangt, klarzustellen, wurde folgende Ergänzung und Änderung der Richtlinien vom Rat als vorläufige Maßnahme vorgeschlagen. Nach den Leitsätzen steht weder den Gemeinden noch den Beamten ein Rechtsanspruch auf Ergänzung der Gehälter gegen den Verband zu. Ein solcher Anspruch erwächst erst nach erfolgter Beschlußfassung des Verbandes über bestimmte Zuwendungen. Vorher besteht ein klagbarer Anspruch nicht, sondern lediglich die auf den Leitsätzen des Verbandes beruhende Anwartschaft auf Zuwendung. Dieser Anwartschaft wird der Verband nach Maßgabe der Richtlinien und unter Anspannung aller Mittel Rechnung tragen. Seine Geschäftsführung muß von dem Vertrauen aller Beteiligten getragen sein, sie unterliegt der kontrollierenden Tätigkeit seiner Organe. Des weiteren wurde den Gemeinden folgendes Muster eines Vertrages mit den Beamten empfohlen: Die Gemeinde. reiht ihren Lehrer . in Gruppe . Vorrückungsklasse .der staatlichen Besoldungsordnung nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinien des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden ein. Die Gemeinde übernimmt die Haftung für diese Sätze, soweit sie bei Erhebung der vom Staat zugelassenen Höchstumlage und bei entsprechender Festsetzung ihrer Gebühren unter Berücksichtigung ihres sonstigen Aufwandes hierzu in der Lage ist. Im übrigen wird sich die Gemeinde dafür einsetzen, aus freiwilligen Mitteln oder durch Inanspruchnahme des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden den Fehlbetrag aufzubringen. Streitfälle sind durch das Schiedsgericht des Verbandes zu entscheiden. Die Herren Rabbiner Dr. Brader-Ansbach und Lehrer Dingfelder-München ergänzen die Ausführungen des Referenten für die besonderen Verhältnisse der Rabbiner und Lehrer und beantragen im wesentlichen Zuschußleistungen des Verbandes bis zur vollen Höhe der staatlichen Sätze. Nachdem in einer Debatte verschiedene Bedenken gegen die Leitsätze, insbesondere von den Herren Geheimrat Dr. Werner-Bamberg und Rechtsanwalt Dr. Oettinger-Regensburg. geäußert worden waren und Herr Lehrer Krämer-Rockenhausen mit eindringlichen Worten gemahnt hatte, die Hoffnungen der Beamten nicht zu enttäuschen, werden die weitergehenden Anträge Dr. Brader und Dingfelder zurückgezogen und die Leitsätze mit den oben angeführten Ergänzungen unverändert angenommen. Von einzelnen Zuwendungen, die gewährt wurden, seien die für das Lehrerseminar Würzburg und die Waiisenanstalt Fürth von je Mk. 200 000.—, an die Präparandenschule Höchberg und Realschule Fürth von je Mk. 150 000.—■ und an die Bürgerschule Burgpreppach von Mk. 100 000.— hervorgehoben. Nachdem Herr M. A. Marx-Mabbach an Stelle des verstorbenen Herrn Seeberger-Gunzenhausen über notwendig gewordene Bauzuschüsse referiert hatte, die nach seinem Antrag genehmigt wurden, berichtete der Verbandssyndikus, Rechtsanwalt Flaschner, über die Altersversorgung der Beamten und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen. Diese ist durch Beitritt der Gemeinden zum Bayerischen Versorgungsverband garantiert, der auf Grund der Beitragsleistungen 9/io der Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge an Gemeinden ersetzt. Referent forderte, daß sämtliche Beamten mit ihren m J. A. HENCKELS ZWILLINGSWERK MÜNCHEN / THEATINERSTRASSE 8