Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 33 (18.8.1922)
- Date
- 1922-08-18
- Page
- Seite 419 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 33 Das Jüdische Echo 419 Stellung zu nehmen hat, so ist sie doch verpflichtet, seine Auswüchse zu bekämpfen, soweit sie eine Gefahr für die öffentliche Ruhe und Sicherheit bedeuten. Es ergeht daher die Anordnung, diesen Vorkommnissen besonderes Augenmerk zu schenken und, soweit veranlaßt, auch diie Bezirkspolizeibeihörden mit Weisungen zu versehen. Diie einschlägigem Flugblätter und Plakate sind zu beobachten, die Versammlungen geeignet zu überwachen. Soweit veranlaßt, ist auf Grund allgemeiner polizeilicher Bestimmungen gegen Ausschreitungen vorzugehen. Wenn anzunehmen ist, daß solche Versammlungen! zum Zwecke strafbarer Aufhetzung dienen soll, ist schon gemäß § 1, Abs. 1, des Reichs v er ein sgesetzes in Verbindung mit Art. 102 Ausf.-Ges. z. St.P.0. das Verbot derselben zulässig. Ob im einzelnen Falle ein Verbot veranlaßt und zulässig ist. kann nur nach Maßgabe der Lage und Stimmung an Ort und Stelle, namentlich an der Hand etwa früher schon am gleichen Orte oder in der Nähe insbesondere auch bei den gleichen Rednern gemachten Erfahrungen strafrechtlich beurteilt werden. Wenn in den Versammlungen strafrechtlich bedenkliche Äußerungen festgestellt werden, ist Strafanzeige bei! der Staatsanwaltschaft zu erstatten, damit diese über die Möglichkeit der Straf einschreitung entscheiden kann. Für die Aufrechterhaltung des inneren Friedens ist es weiter sehr erwünscht, daß den Auswüchsen der Propaganda auch durch Aufklärung entgegengetreten wird. Aufklärung iin der Kirche und Schule und durch die besonnene Presse tut namentlich an Orten, wo durch die Hetzreden einzelner Agitatoren schon Teile der Bevölkerung irregeleitet worden sind. In dieser Hinsicht wird das Staatsministeriium für Unterricht und Kultus um seine Mitwirkung ersucht werden. Die Amtsvorstände müssen es sich aber auch ihrerseits angelegen sein lassen, an Orten, wo sich infolge der antisemitischen Propagandatätigkeit etwa Gefahr für die Ruhe und Sicherheit zeigt, solche Gegenwirkung von sich aus durch die Inanspruchnahme einsichtiger Persönlichkeiten zur Erhaltung des inneren Friedens einzuleiten. gez. Dr. Sehweyer.“ Die Regierung will — ob sie auch kann? Minister Schweyer gegen den Redakteur des Völkischen Beobachters Minister Schweyer hat den Redakteur des Völkischen Beobachters, Eck, wegen Beleidigung verklagt, weil Eck ihn in öffentlicher Versammlung „Schweinehund“ genannt hat. Der internationale Antisemitismus Die Münchener Post veröffentlicht einen Brief, den ein deutsch-amerikanischer Antisemit und Monarchist an einen antisemitischen Redakteur in München geschrieben hat. In diesem Briefe heißt es, daß der Automobilfabrikant Ford von den Deutsch-Amerikanern #md den Antisemiten als Präsidentschaftskandidat aufgestellt werden soll. Aus dem Briefe gehe hervor, daß die deutsche antisemitische Bewegung mit amerikanischen finanziert ist, und zwar besonders von Ford. Litauen Annahme des jüdischen Autonomiegesetzes im litauischen Sejm K o w n o. (J. C. B.) Der erste litauische Sejm hat nach einer langen Debatte, in welcher die Führer der jüdischen Fraktion, Minister Soloweitschik und Deputat Dr. Rachmilewitsch hervorgetreten sind, das Projekt der litauischen Verfassung, darunter die Punkte 75 und 76, die sich auf die Autonomie der nationalen Minderheiten beziehen, angenommen. § 75 ist mit einer Mehrheit von 24 gegen 21 Stimmen, bei zahlreichen Stimmenenthaltungen, durchgedrungen; nachher ist der § 76 mit einer großen Mehrheit angenommen worden. Der Abänderungsantrag betreffend die Einschließung der religiösen Belange in die nationale Autonomie, für den Vorsteher der Achduth (litauische Aguda-Organisation) Dr. Rachmilewitsch besonders warm eingetreten ist, wurde abgelehnt, obwohl nach der Konstitution eine Trennung zwischen Kirche und Staat nicht besteht. Ebenso sind die Abänderungsvorschläge betreffend die jüdische Sprache abgelehnt worden. Für diese Ablehnung gaben die Wortführer der litauischen Parteien als Grund an, daß die Sprachenrechte in einer besonderen Deklaration der litauischen Regierung an den Völkerbund vorgesehen sind. Zur Feier der Konstitution hat die Stadt Kowno Festschmuck angelegt. Alle Geschäfte waren geschlossen und sämtliche Häuser beflaggt. Auch die jüdische Bevölkerung nahm an den Feierlichkeiten hervorragenden Anteil. Nach der Annahme der Konstitution wurde im Stadttheater eine große Volksversammlung abgehalten, in welcher die jüdischen Sejmdeputierten über den Verlauf des Kampfes für die nationale Autonomie Rechenschaft ablegten. Der Wortlaut der Autonomie-Paragraphen Bekanntlich enthielt der Abschnitt über die nationalen Minderheiten in der litauischen Verfassungs-Urkunde ursprünglich fünf Paragraphen, wovon zwei abgelehnt worden sind. Die angenommenen drei Paragraphen wurden neu bearbeitet, und ihr Inhalt ist ilm endgültigen Text in zwei Paragraphen zusammengefaßt, und zwar: § 75: Alle nationalen Mihderheiten, welche einen bedeutenden Prozentsatz litauischer Bürger umfassen, haben das Recht, innerhalb der Grenzen der Gesetze ihre national-kulturellen Bedürfnisse: Volksbildung, Wohltätigkeit und gegenseitige Hilfe autonom zu regeln. Um diese Angelegenheiten zu besorgen, haben sie das Recht, gemäß der Bestimmungen der Gesetzgebung repräsentative Organe zu wählen. 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