Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 31 (4.8.1922)
- Date
- 1922-08-04
- Page
- Seite 392 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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392 Das Jüdische Echo Nr. 31 Das Mandat Am 22. Juli 1922, fast fünf Jahre nach der Balfour-Deklaration, ist das Palästinamandat vom Völkerbund bestätigt worden. Die Jaden, das landlose Volk, haben eine Heimstätte erhalten, die Jaden, bis jetzt gehetzt von Ort zu Ort, ruhelose Wanderer, deren Sehiksal sie von höchster Freude in tiefste Betrübnis und Schmerz stürzte, die nach einer nationalen Glanzepoche über Nacht Spanien verlassen mußten, die von polnischen Magnaten, die sie zur Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse lins Land gerufen hatten, grausam unterdrückt und gefoltert wurden, die Juden, die in Ungarn unsagbar gequält werden, denen in Bayern vielleicht ein ähnliches Schicksal droht, dieses Volk, diese Juden wissen jetzt, daß sie ein Heim haben, wo sie ihr Leben ungestört, ungehemmt und: furchtlos leben können, ein Heim, für das sich die Völker der Welt einsetzen und Bürgschaft leisten. Das uns symbolische Schicksal unseres großen Dichters Jehuda Halevi. der als alter Mann nach Palästina zog, um dort die Erfüllung seiner Sehnsucht zu finden, der vor den Toren Jerusalems, als er sein Haupt im Gebet dankbar und ehrfürchtig zu Boden gesenkt hatte, von einem Araber überritten und getötet wurde, hat sich zu unseren Gunsten gewandt. Wir haben ein Recht iim Lande, wir brauchen nicht mehr vor den Toren Jerusalems um Gnade zu flehen, um schiließ lieh von irgend einem Araber überritten zu werden. Wir brauchen nicht mehr ruhelos von Ort zu Ort zu irren, denn wir wissen: Wir haben ein Land, wir haben eine Heimstätte in Palästina, die Forderung des ersten Zionistenkongresses in Basel ist in Erfüllung gegangen und Wirklichkeit geworden. Trotz dieser Freudenkunde ist die Zeit nicht dazu angetan, Feste zu feiern, zumal Tischebeaw vor der Türe steht. Die Lage ist zu ernst. Sie erfordert von uns Einkehr und Sammlung. Es gilt jetzt, uns unserer Schwächen bewußt zu werden, unsere Fehler und unser Elend zu erkennen und dann uns an unsere Aufgabe und Bestimmung zu neuer Größe emporzuranken. Äußerste Anspannung unserer Käfte und intensivste Arbeit ist hierzu erforderlich. Doch zuerst schaffen wir Klarheit über einen anderen Punkt: Was bedeutet das Mandat, was bringt es uns? Das Mandat stellt zunächst dar die Anerkennung der historischen Verbin düng des jüdischen Volkes mit Palästina und der Rechte, die diese Verbindung dem jüdischen Volke gilbt, sein nationales Heiim in diesem Lande wieder aufzurichten. (Pre- Ae uhcrus ers/r. 15, gegenüber der alten Jlkademte lyferrenfmneidem (fLen (orstld Stoffe•=! amble.) Die Mandatarregierung verpflichtet sich gleichzeitig, das Land unter solche politischen, administrativen und ökonomischen Bedingungen zu stellen, welche die Errichtung der Jüdischen Nationalen, Heimstätte sichern. (Artikel 2.) Sie erkennt eine jüdische Institution an — die Jewiish Agency — die befugt iist, der Verwaltung Palästinas Rat und Mitarbeit zu gewähren in allen Angelegeheiten, die Fragen der Jüdischen Nationalen Heimstätte, der Interessen1 der jüdischen Bevölkerung, sowie des Landes selbst betreffend. Die Zionistische Organisation wird J e wish Agency. (Artikel 4.) Die Verwaltung Palästinas soll die jüdische Einwanderung erleichtern und die geschlossene Ansiedlung von Juden fördern. (Artikel 6.) Sie soll ferner ein Naturaliisatiomsgesetz aus arbeiten, das den Juden, die dauernd Aufenthalt in Palästina nehmen, die Erwerbung der palästinensischen Bürgerschaft erleichtern. (Artikel 7.) Die offiziellen Landessprac h en sind hebräisch, arabisch und englisch. (Artikel 22.) Der Völkerbund ist die höchste Instanz, die über die Anwendung und die eventuelle Entwicklung des Landes zu wachen hat. Das sind die wesentlichsten Bestimmungen des Mandats. Der Mandatsentwurf in seiner endgültigen Form wurde dem Völkerbundsrat bereits im August 1921 vorgelegt und wurde mit Ausnahme des Artikels 14, der die Fragen der Heiligen Stätten betrifft und eine neue Fassung erhielt, von der letzten Völkerbundssitzung angenommen und ratifiziert. Trotzdem wir viel an dieser Fassung des Mandats zu kritisieren haben, müssen wir doch unserer Genugtuung über den erreichten Erfolg Ausdruck geben und unseren Führern, den Leitern der Zionistischen Exekutive, unseren wärmsten Dank für die von ihnen geleistete Arbeit aussprechen umsomehr als der Ratifizierung schwere Kämpfe vorangingen und große Hindernisse zu beseitigen waren, die zum größten Teil im Leitartikel der letzten Nummer unserer Zeitschrifft besprochen wurden. Der Arbeit des Vatikan und der arabischen Delegation war es gelungen, eine namhafte englische Opposition gegen diie von der Regierung ein geschlagene Mandatspölitiik zu gewinnen. Das kam in dem bekannten Oberhausbeschluß deutlich zum Ausdruck. Eiine andere Schwierigkeit lag in den Völkerbundsstatuten selber, da jeder Beschluß des Völkerbundsrats einstimmig gefaßt werden muß. Die Vorverhandlungen hatten nun gezeigt daß Spanien und Brasilien sich dem Vorbehalt des Vatikans anschlossen und so mit einer weiteren Verschiebung der Mandatsratifizierung gerechnet werden mußte. Ferner wirkte noch der Umstand äußerst erschwerend» daß die politischen, geographischem, kulturellen und ökonomischen Verhältnisse die gleichzeitige Inkraftsetzung der Mandate über Syrien und Palästina geboten. Das Mandat über Palästina wurde England, das über Syrien jedoch Frankreich zugewiesen. Bei der Besprechung des syrischen Mandats ergaben sich alsdann Unstimmigkeiten zwischen Frankreich und Italien, da Italien seine Rechte iim Orient nicht genügend gewahrt glaubte. Es setzten neue Verhandlungen ein, die zu folgendem Ergebnis führten: Beide Mandate wurden bestätigt und treten gleichzeitig in Wirksamkeit, nachdem die letzten Vereinbarungen zwischen Italien und Frankreich getroffen sind!, die, wie wir hören, einen guten Verlauf nehmen. Das Mandat ist also vollkommen gesichert — trotz irritierender Meldungen, wie sie vor kurzem beispielsweise das den Gedanken des jüdischen nationalen Heims bekämpfende „Berliner Tageblatt“ brachte. Nach den Erklärungen Imperialis, des italienischen Völ-