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Das jüdische Echo · 1922-07-14 · 28 (14.7.1922) · p. Seite 356

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
28 (14.7.1922)
Date
1922-07-14
Page
Seite 356 (sequence 8)
Language
German
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356 Das Jüdische Echo Nr. 28 Die englischen Weisungen nach Palästina London. (Tel. d. „Wr. Morgenzeitung“.) Im Sinne der im jüngsten Weißbuch der englischen Regierung veröffentlichten Erklärung bezüglich ihrer Palästina-Politik hat der Staatssekretär für die Kolonien an die palästinensische Verwaltung ein Telegramm gerichtet, in welchem) die hauptsächlichen Punkte der englischen Erklärung in knapper Form zusammengefaßt sind. Die palästinensische Verwaltung wird aufgefordert, die Kundgebung der englischen Regierung zu publizieren. Das amerikanische Repräsentantenhaus für das Mandat Nachdem jüngst der amerikanische Senat die Resolution Lodge, die den Inhalt der Balfour-Deklaration aufnimmt, zum Beschluß erhoben hatte, i)st ihm jetzt auch das Repräsentantenhaus gefolgt. Eine Washingtoner Meldung der Pariser Ausgabe des „New York-Herald“ besagt: „Das Repräsentantenhaus hat eine Resolution angenommen, die sich zugunsten der Schaffung einer jüdischen Heimstätte in Palästina unter der Bedingung ausspricht, daß die bürgerlichen und religiösen Rechte aller nichtjüdischen Gemeinschaften in wirksamer Weise gewahrt und geschützt werden.“ Durch diese Entschließung wird der auswärtigen Politik Amerikas bei den Verhandlungen mit den europäischen Mächten ilnbezug auf die Palästinafrage die Bahn vorgezeichnet. Dieses Präjudiz ist im Hinblick auf die Haltung des englischen Oberhauses sehr bedeutungsvoll. Bekanntlich hat in der Vorwoche eine Zufallsmajorität dieser Körperschaft einen gegen die derzeitige Fassung des Palästina-Mandats gerichteten Beschluß angenommen. Die englische Regierung, die an ihren dem jüdischen Volk gegebenem Zusagen loyal festhalten will, erhält jetzt durch die Resolutionen der amerikanischen Gesetzgebung eine sehr wertvolle Unterstützung. Italien und das Mandat Wie bereits gemeldet, beziehen sich die Verhandlungen, welche der italienische Außenminister Schanzer vor einigen Tagen in London mit dem britischen Kabinett begonnen) hat, auf den ganzen Komplex der Orientfrage und; umfassen neben dem türkischen Problem und der Tangerfrage die Forderungen Italiens auf Grenzberichtigungen an der Jubamündung im Somaliland sowie im Lybien und das Palästina-Mandat. Die Forderungen Italiens bezüglich Palästinas und Mesopotamiens, welche sich auf ökonomische Interessen und, was Palästina anlangt, auch auf die Verwaltung des Cönakels (Ort des letzten Abendmahles) erstrecken, enthalten eine Reihe von Schwierigkeiten. Die Forderung Italiens, daß in den Mandaten die volle Entwicklungsfreiheit für alle italienischen Wirtschaftsunternehmungen ausgesprochen werde, stößt auf ein juristisches Hindernis, insofern, als in dem Drei'-Mächte-Abkommen von Sevres bezüglich Anatoliens den drei Staaten England, Frankreich und Italien gesonderte Einflußzonen zugesprochen wurden, wobei jedem der drei Staaten untersagt wird, im Namen ihrer Staatsangehöigen Handels- oder Indüstriekonzessionen in den Gegenden anzusprechen, für welche spezielle Interessen der anderen Mächte anerkannt sind. Nunmehr bemüht sich Italien, zu erreichen, daß ihm trotz dieses Abkommens die Möglichkeit der ökonomischen Initiative in Palästina und Mesopotamien eröffnet werde, ohne daß dadurch das Drei-Mächte-Abkommen aufgehoben würde. Was die Frage des Cönakels von Jerusalem anlangt, in welcher sich, wie gemeldet, England auf muselmanische und jüdische Empfindlichkeiten beruft, so stützt sich der italienische Anspruch auf eine nicht zur Verwirklichung gelangte Zusage des türkischen Sultans. Im Jahre 1300 wurde das Cönakel vom Sultan an Robert von Anjou abgetreten, von welchem es an das Haus Savoyen überging, bis sich im Jahre 1500 die Türken in dessen Besitz setzen. Vor einigen Jahren versprach der Sultan, das Recht Italiens‘auf dessen Besitz neuerdings anzuerkennen, aber die betreffende Urkunde wurde nicht ausgefolgt. Die Erledigung der Frage ist für England auch darum schwierig, weil sie die Anerkennung eines Rechtes des Sultans, über die Güter des sogenannten Wakuf (mohammedanische Latifundien) zu verfügen, enthält, eine Frage, die für England als größte mohammedanische Macht von besonderer Bedeutung ist. Es ist daher wahrscheinlich, daß die Erledigung der Angelegenheit der Konsularkommissiion übertragen werden wird, deren Schaffung für die Behandlung der religiösen Probleme in Palästina beabsichtigt ist, aber auch hier ergeben sich gewisse Schwierigkeiteil, da nach dem heutigen Stande die Konsuln der katholischen Länder in der Minderheit wären. Der Völkerbund und die Mandate Paris. (Tel.-Komp.) Dem „Journal de Debat“ zufolge steht auf der am 1. August in Genf stattfindenden nächsten Sitzung des Völkerbundrates als wichtigster Punkt der Tagesordnung die Mandatsfrage. Diese Frage wurde bisher noch nicht POBZBLLAM-NlEDEBLiei MÜNCHEN THEATINERSTRASSE »3 gegenüber der FeldhermhaÜe OBÖS8TJE ÄE8WAML IW «EJBBAUCHSrtRZBILAIf TÄGLICHB LA6BBEB6ÄIZOG

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