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Das jüdische Echo · 1922-07-14 · 28 (14.7.1922) · p. Seite 355

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
28 (14.7.1922)
Date
1922-07-14
Page
Seite 355 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 28 Das Jüdische Echo 355 einzuführenden Konstitution gemacht wird, dafür spricht, so wird ein größeres Maß von Autorität den gewählten Vertretern der Bevölkerung gewährt werden. Der Staatssekretär wünscht darauf hinzuweisen, d'aß schon die jetzige Verwaltung einem Obersten Rat, der von der mohammedanischen Gemeinschaft Palästinas gewählt wird, die vollkommene Kontrolle rnohammedauiiscih-retiJgiöserStiftungen(Wakfs) und der mohammedanisch-religiösen Gerichtshöfe übertragen hat. Die Verwaltung hat auch diesem Rat freiwillig erhebliche Einkünfte zurückerstattet, die von alten Stiftungen iherrührten, welche von der türkischen Regierung beschlagnahmt worden waren. Auch das Unterrichtsdepartement wird von einem Komitee beraten, in welchem alle Teile der Bevölkerung vertreten sind, und das Departement für Handel und Industrie hat den Vorzug der Mitwirkung der Handelskammern, welchej in den Hauptplätzen eingerichtet wurden. Die Administration beabsichtigt, in erweitertem Umfang ähnliche repräsentative Komitees mit den verschiedenen Regierungsdepartements zu vereinigen. Der Staatssekretär ist der Ansicht, daß eine Politik auf dieser Grundlage, verbunden mit der Aufreohterhaltung der vollsten religiösen Freiheit in Palästina und mit genauer Berücksichtigung der Rechte jeder Gemeinschaft hinsichtlich der Heiligen Plätze, alle Teile der Bevölkerung befriedigen müsse und daß auf dieser Grundlage der Geist der Kooperation errichtet werden kann, von dem der künftige Fortschritt und! das künftige Gedeihen des Heiligen Landes in weitem Maße abhängen muß. * Die Antwort der zionistischen Exekutive An den Herrn Unterstaatssekretär, Colonial Office. Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 3. Juni (Nr. 23.494 ex 1922), dessen Empfang bereits bestätigt wurde, habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Exekutive der zionistischen Organisation die Erklärung bezüglich der Politik Seiner Majestät Regierung in Palästina erwogen hat, von der Sie ihr eine Abschrift freundlichst zugehen ließen und daß sie die folgende Resolution angenommen hat: „Die Exekutive der zionistischen Organisation hat Kenntnis genommen vom der Erklärung bezüglich der britischen Politik in Palästina, die ihr vom Colonial Office unter dem 3. Juni: 1922 übermittelt wurde und versichert Seiner Majestät Regierung, daß die Tätigkeit der zionistischen Organisation in Übereinstimmung mit der darin dargelegten Politik geführt werden wird.“ Die Exekutive bemerkt mit Befriedigung, daß Seiner Majestät Regierung bei der Erklärung ihrer Politik in Palästina nochmals Gelegenheit nimmt, die Deklaration vom 2. November1 1917 wieder zu bestätigen und daß sie es als eine Frage von internationaler Bedeutung erklärt, daß das jüdische Volk wissen soll, daß es von Rechtswegen in Palästina ist. Die Exekutive bemerkt weiter, daß Seiner Majestät Regierung als eine Folge dieses Rechtes auch die Notwendigkeit anerkennt, daß die Juden imstand sein sollen, ihre Zahl in Palästina durch Einwanderung zu vergrößern, und; sie entnimmt der Erklärung der Politik, daß der Umfang dieser Einwanderung durch die jeweilige wirtschaftliche Kapazität des Landes zur' Aufnahme neuer Einwanderer bestimmt werden soll. Was immer für Vorkehrungen hinsichtlich der Regelung dieser Immigration getroffen werden sollen, so vertraut die Exekutive zuversichtlich darauf, daß sowohl Seiner Majestät Regierung, wie die Verwaltung Palästinas i,n dieser Angelegenheit von dem vorstehend erwähnten Prinzip geleitet werden wird. Die zionistische Organisation hat zu allen Zeiten den aufrichtigen Wunsch zur harmonischen Zusammenarbeit mit allen Teilen der Bevölkerung Palästinas gehabt. Sie hat wiederholt in Wort und Tat zu erkennen gegeben, daß ihren Bestrebungen nichts ferner liegt, als auch nur im geringsten Maße die bürgerlichen oder religiösen Rechte oder die materiellen Interessen der nichtjüdischen Bevölkerung zu schädigen. Die zionistische Organisation wird fortfahren, ihrerseits keine Anstrengung zu scheuen, um den Geist des Entgegenkommens zu pflegen, auf den Seiner Majestät Regierung hingewiesen hat als auf die einzige sichere Grundlage für das künftige Gedeihen Palästinas. Die Exekutive hofft ernstlich, daß die Erklärung der Politik ein für allemal die Mißverständnisse zerstreuen wird, soweit solche noch bestehen, und daß sie, wenn sie von allen betroffenen Parteien loyal aufgenommen wird, den Beginn einer neuen Ära friedlichen Fortschritts bezeichnen wird. Ich habe die Ehre usw. gez.: Ch. Weitzmann. England weist den Einspruch des Vatikans zurück London. Die englische Regierung hat vor der Unterhausdebatte über die Palästina-Frage ein Weißbuch herausgegeben, welches der Mandatsfrage gewidmet ist und die bezüglichen Dokumente enthält. (Die offizielle Erklärung der englischen Regierung haben wir in unserer Dienstagnummer veröffentlicht.) Das Weißbuch enthält auch die Dokumente, welche den Gegensatz zum Vatikan bezüglich der Administration von Palästina und der Frage der heiligen Orte beleuchten. Das Weißbuch enthält einen Brief des britischen Kabinetts an das Sekretariat des Völkerbundes, in welchem die Regierung auf die Kritik des Vatikans antwortet. Wie bekannt, hat der Vatikan durch den Kardinalstaatssekretär Gasparri beim Völkerbund einen formalen Protest eingelegt, in welchem eine Reihe von Punkten des Mandatsentwurfes bekämpft wird. Das Schreiben der englischen Regierung besagt, daß die britische Politik in Palästina auf dem Prinzip des jüdischen nationalen Heims basiert, welches von allen alliierten Mächten angenommen ist. Die zionistische Organisation — heißt es in dem Schreiben — ist eine „Agency“, welche bei der ökonomischen, kulturellen und! sozialen Errichtung des nationalen Heims mithelfen soll, jedoch keinerlei administrative Funktionen hat. Was die jüdische Einwanderung betrifft, so ißt „die Kolonisation und Besiedlung von, Juden auf dem Lande einschließlich der Regierungsländereien und des unbebauten Landes ein integraler unbedingter Faktor in der Ausführung der Aufgabe, welche der Mandatar auf sich genommen hat. Die britische Regierung ist der Meinung, daß der Punkt des Mandats, wonach die Administration zu einem Abkommen mit der jüdischen „Agency“ gelangen kann, um unter befriedigenden Bedingungen öffentliche Arbeiten, Unternehmungen usw. zu schaffen und dnrehzuführen, wie auch düe natürlichen Hilfsquellen des Landes zu entwickeln, soweit dies nicht durch die Administration selbst geschieht, bloß eine natürliche Folge der Aufgabe ist, welche dem Mandatar auf erlegt wurde sowie der Tatsache, daß die Juden infolge dieser Politik bereit sind, ihre Mittel und Kräfte zu opfern, um das Land zugunsten aller Einwohner zu entwickeln.“

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