Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 28 (14.7.1922)
- Date
- 1922-07-14
- Page
- Seite 354 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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354 Das Jüdische Echo Nr. 28 geistiges Leben und entfaltet erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit. Diese Gemeinschaft also, mit ihrer städtischen und ländlichen Bevölkerung, ihren politischen, religiösen und sozialen Organisationen, ihrer eigenen Sprache, ihren eigenen Sitten, ihrem eigenen Leben, hat tatsächlich nationale Eigentümlichkeiten. Wenn die Frage gestellt wird, was unter der Entwicklung des jüdischen nationalen Heims in Palästina verstanden wird, so kann geantwortet werden, daß nicht gemeint ist, die jüdische Nationalität dem Einwohnern Palästinas im ganzen aufzuzwingen, sondern die Weiterentwicklung der bestehenden jüdischen Gemeinschaft mit der Hilfe der Juden in anderen Teilen der Welt, damit es ein Zentrum werde, an welchem das jüdische Volk im ganzen aus religiösen, wie stammesmäßigen Gründen mit Stolz und Interesse teilnehmen kann. Aber damit diese Gemeinschaft die beste Aussicht auf freie Entwicklung habe und dem, jüdischen Volk volle Möglichkeit geben könne, seine Fähigkeiten zu entfalten, ist es wesentlich, daß es wissen soll, daß es in Palästina von Rechtswegen und nicht geduldet ist. Darum ist es notwendig, daß die Existenz eines jüdischen nationalen Heims in Palästina international garantiert wird und daß formell anerkannt wird, daß es auf alten historischen Verknüpfungen beruht. So also interpretiert Seiner Majestät Regierung die Deklaration von 1917 und wenn sie so verstanden wird, so ist der Staatssekretär der Meinung, daß sie nichts enthält, was die arabische Bevölkerung Palästinas beunruhigen oder die Juden enttäuschen könnte. Zur Erfüllung dieser Politik ist es notwendig, daß die jüdische Gemeinschaft in Palästina in der Lage ist, ihre Zahl durch Einwanderung zu vergrößern. Der Umfang dieser Einwanderung kann nicht so groß sein, daß er das ökonomische Fassungsvermögen des Landes zur Absorbierung neuer: Ankömmlinge in dem jeweiligen Zeitabschnitt überschreite. Es ist wesentlich. Sicherheit dafür zu schaffen, daß die Immigranten nicht der Gesamtbevölkerung Palästinas zur Last fallen und daß sie nicht irgend einen Teil der jetzigen Bevölkerung ihrer Beschäftigung berauben. Bisher hat die Immigration diese Bedingungen erfüllt. Die Zahl der Immigranten seit der britischen Okkupation beläuft sich auf etwa 25 000. Es ist auch notwendig, Sicherheit dafür zu schaffen, daß Personen, die politisch unerwünscht sind, von Palästina ausgeschlossen werden, und zu diesem Zwecke ist von seiten der Administration jede Vorsichtsmaßregel angewendet worden und wird angewendet werden. Es ist beabsichtigt, in Palästina ein besonderes Komitee einzusetzen, welches vollständig aus Mitgliedern des neuen gesetzgebenden Rates, die von der Bevölkerung gewählt werden, bestehen soll, um mit der Verwaltung über Angelegenheiten zu beraten, die sich auf die Regelung der Einwanderung beziehen. Sollte irgend eine Meihungsverschiedeuheiit zwischen diesem Komitee und der Verwaltung entstehen, so wird die Angelegenheit an Seiner Majestät Regierung geleitet werden, welche ihr besondere Beachtung widmen wird. Ferner wird gemäß Artikel 81 des Verfassungsentwurfes für Palästina jeder religiösen Gemeinschaft oder jedem erheblichen Bevölkerungsteil Palästinas ein allgemeines Recht gewahrt, durch den High Commissioner und den Staatssekretär an den Völkerbund zu appellieren in jeder Angelegenheit, in welcher sie meinen, daß die Bestimmungen des Mandats von der palästinensischen Regierung nicht erfüllt werden. Es ist wünschenswert, bezüglich der Konstitution, welche jetzt in Palästina erlassen werden soll, deren Entwurf schon veröffentlicht wurde, gewisse Punkte klarzustellen. In erster Linie ist es nicht der Fall, wie es die arabische Delegation dargestellt hat, daß während des Krieges Seiner Majestät Regierung eine Versicherung gegeben hat, wonach eine unabhängige nationale Regierung sofort in Palästina errichtet werden solle. Diese Darstellung beruht im wesentlichen auf einem Brief Sir Henri McMahons vom 24. Oktober 1915, damals Seiner Majestät High Commissioner in Ägypten, an den Sheriff von Mekka, jetzt Hussein, König des Hedjaz. Dieser Brief wird angeführt, als ob er ein Versprechen an den Sheriff von Mekka enthielte, die Unabhängigkeit der Araber in den von ihm vorgeschlagenen Gebieten anzuerkennen und zu unterstützen. Aber dieses Versprechen wurde unter einem Vorbehalt gegeben, der im gleichen Brief enthalten ist und welcher von diesem Plan außer gewissen Gebieten nördlich Palästinas auch das Land westlich des Wilajet von Damaskus ausschließt. Dieses Wilajet umschloß weder den unabhängigen Sanjak von Jerusalem, noch diejenigen Teile des Wilajet von Bejir rut, welche jetzt zu Palästina gehören. Das Gebiet Palästinas, westlich des Jordans war also von Sir Henri Mc Mahons Zusage ausgeschlossen. Dennoch ist die Absicht Seiner Majestät Regierung die Selbstverwaltung in Palästina in weitem Umfange zu fördern. Aber die Regierung ist der Meinung, daß unter den besonderen Bedingungen dieses Landes dies allmählich und nicht plötzlich vollzogen werden sollte. Der erste Schritt wurde getan, als mit der Einrichtung einer Zivilverwaltung der jetzt bestehende ernannte Advisory Council eingerichtet wunde. Es wurde damals von dem High Commissioner erklärt, daß dies der erste Schritt in der Entwicklung von Selbstverwaltungseinrichtungen sei, und jetzt besteht die Absicht, einen zweiten Schritt zu tun durch die Errichtung eines gesetzgebenden Rates, der einen großen Prozentsatz von Mit-i gliedern enthalten soll, die auf einer breiten Wahlgrundlage gewählt werden. In dem veröffentlichten Entwurf war vorgeschlagen, daß drei der Mitglieder dieses Rates nichtbeamtete Personen sein sollten, die vom High' Commissioner ernannt werden sollen. Da gegen diese Bestimmung Vorstellungen erhoben worden sind, die auf unanfechtbaren Erwägungen beruhen, so ist der Staatssekretär bereit, diese Bestimmung fallen zu lassen. Der gesetzgebende Rat würde dann also bestehen aus dem High Commissioner als Präsidenten, zwölf gewählten und zehn beamteten Mitgliedern. Der Staatssekretär ist der Ansicht, daß <es ratsam wäre, einige Zeit verstreichen zu lassen, bevor Palästina ein größeres Maß von Selbstverwaltung und der Rat die Kontrolle über die Exekutivgewalt erhält. Während dieser Zeit werden die Einrichtungen des Landes sich befestigt haben; sein Finanzkredit wird auf festerer Grundlage beruhen, die palästinensischem Beamtem werden Erfahrung in gesunden Regierungsmethoden gewonnen haben. Nach einigen Jahren wird die Situation von neuem geprüft werden, und wenn die Erfahrung, die mit der jetzt