Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 25 (23.6.1922)
- Date
- 1922-06-23
- Page
- Seite 319 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 25 Das Jüdische Echo 319 (Die Sache wird wirklich allgemach komisch. Die antisemitischen Gruppen haben sich mit jüdischen Renegaten oder Judenstämmlingen gut eingedeckt: Prof. Coßmann, Graf Atco, Lincoln-Trebitsch.... Die Liste ließe sich gut und gern verlängern. D. Schriftltg.) Italien. Italien und das Mandat London (J.C.B.). Der italienische Minister des Äußern, Schanzer, trifft in einigen Tagen hier ein, um mit der englischen Regierung Besprechungen über eine anglo-italienische Allianz abzuhaiten. Unter den zur Verhandlung stehenden Fragen werden die Probleme des „Nahen Ostens“, insbesondere die Präzisierung der Punkte betreffend das englische Mandat über Palästina einen breiten Rahmen einnehmen. Sollte es zu einer vollständigen Einigung in dieser Frage kommen, wird der italienische Vertreter beim Völkerbtandsrat — wie hier erwartet wird — die größten Anstrengungen machen, um die Ratifikation des Palästina-Mandates auf der Völkerbundstagung vom 15. Iuli zustande zu bringen. literarisches Echo Das in Nr. 23 unseres Blattes ausführlich besprochene Buch Max Brods: Heidentum. Christentum, Judentum, ist im Kurt Wolff-Verlag, München, erschienen und in der Ewer-Buchhandlung, München, Wagmüllerstr. 19, zu haben. Gemeindenu. Vereins-Echo Vereinbarung zwischen der Israelitischen Kultusgemeinde München und dem Verein Ohel Jakob (Israelit. Religionsgesellschaft) In der letzten Nummer des „Jüd. Echo“ haben wir über die Vorverhandlungen und Vereinbarung; zwischen der Israelitischen! Kultusgemeinde und dem Verein Ohel Jakob berichtet. Es sei nachträglich noch darauf hingewiesen, daß in der sehr gut besuchten Mitgliederversammlung von Ohel Jakob .am 11. Juni die Vereinbarung mit allen gegen nur wenige Stimmen zum Beschluß erhoben wurde. Auch hier wurde von den verschiedenen Rednern der Befriedigung Ausdruck darüber gegeben, daß die Einheit der Gemeinde in friedlichem Sinne gewahrt bleibt. Die getroffene Vereinbarung, genehmigt durch1 Gemeindebeschluß vom 31. Mai 1922 und Beschluß des Vereins Ohel Jakob vom 11. Juni 1922 hat folgenden Wortlaut: § 1. Die vom Verein Ohel Jakob (Israelitische Reliigionisgeseilschaft) e. V. in München derzeit unterhaltenen Einrichtungen werden als gemeindliche anerkannt. § 2. Der Verein verwaltet diese Einrichtungen selbständig unter der Aufsicht der Gemeinde. Das Aufsichtsrecht erstreckt sich nicht auf die inneren Angelegenheiten des Gottesdienstes und der Religionsschule. § 3. Der Verein hat für den Sachbedarf seiner Anstalten aufzukommen. Die Einkünfte hieraus verbleiben dem Verein. Die Gemeinde deckt den persönlichen Bedarf. Der Verein hat hierzu einen Beitrag in der Höhe von einem Viertel des Gehaltes der Beamten und Angestellten zu leisten. Beil der Berechnung der Beitragsleistung von Ohel Jakob sind diejenigen Gehaltsbeträge nicht mitzurechnen, die schon bisher für die Dienstleistungen einzelner Beamten für Gemeindezwecke von der Gemeinde geleistet wurden, zuzüglich der jeweils hiefür treffenden Erhöhungen. § 4. Die Beamten und Angestellten des Vereins treten in den Dienst der Gemeinde und erhalten die ihrem Wirkungskreis entsprechenden Bezüge. In gleicher Weise übernimmt die Gemeinde die Ruhegehälter und Hinterbliebenenfürsorge. Der Verein übereignet der Gemeinde seinen Pensionsfonds. Protokollerklärung zu § 4. Die Gemeinde anerkennt keine Verpflichtung nach dem Ausscheiden des Rabbiners Eh\ Ehrentreu aus seinem Amte für eiben 2. Rabbiner oder akademisch gebildeten Lehrer des Vereins aufzukommen. Der Würdigung der Bedürfnisfrage wird hierdurch nicht vorgegriffen. § 5. Die Beamten und Angestellten erfüllen ihre dienstlichen- Obliegenheiten, soweit sie sich auf Einrichtungen des Vereins beziehen nach dessen Weisungen. Ihre Tätigkeit für den Verein darf durch Dienstleistungen für die Gemeinde nicht beeinträchtigt werden. Protokoll erklärung zu § 5. Das Recht Weisungen zu erteilen schließt auch das Rügerecht ein. § 6. Die Gemeinde bestellt die für den Verein tätigen Beamten und Angestellten. Das Vorschlagsrecht steht dem Verein zu. Erledigt sich die Stelle des Rabbiners, so sind auf Verlangen der Gemeinde tunlichst drei, mindestens aber zwei Bewerber gleichzeitig vorzuschlagen. Wird keiner dieser Bewerber gewählt, so ist der Verein verpflichtet neuerdings mindestens zwei Bewerber zu bezeichnen. Kommt auch auf Grund dieses Vorschlags eine Wahl nicht zustande, so wählen Vorstand und Gemeindevertretung in gemeinschaftlicher Sitzung, in der die Stimmen durchgezählt werden, einen Bewerber aus der Gesamtzahl der Vorgeschlagenen. Die Zustimmung des Vereins ist erforderlich, wenn eitn Beamter die unwiderrufliche Anstellung erhält. § 7. Die rituellen Einrichtungen der Gemeinde (Friedhofswesen. Schächtwesen, Ri'tualbad, Küchenführung der Anstalten itn ritueller Beziehung) müssen so beschaffen sein, daß ihre Benützung den konservativen Gemeindemitgliedern gewährleistet ist. J. A. HENCKELS ZWILLINGSWERK MÜNCHEN / THEATINERSTRASSE 8