Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 25 (23.6.1922)
- Date
- 1922-06-23
- Page
- Seite 320 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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320 Das Jüdische Echo Nr. 25 33tad)t aus ^atöftinfl (£ve% 3frocH Der be her?de Zustand in der rituellen Gestaltung des Friedhofswesens kann durch einen mit einer Mehrheit von gefaßten Gemieindebeschluß geändert werden. Diie Rechte des Gemeinderabbiners werden hierdurch nicht berührt Werden Änderungen vorgenommen, die nach der Anschauung des orthodoxen Rabbiners die Benützung des Friedhofs für die konservativen Gemeindemitglieder beeinträchtigen, so hat die Gemeinde auf Antrag des Vereins Ohel Jakob für -die konservativen Gemeindemitglieder einen abgegrenzten Teil des Friedhofs zur Verfügung zu stellen, welcher der Aufsicht des orthodoxen Rabbiners untersteht und dessen rituelle Gestaltung durch Gemeindebeschluß nicht geändert werden kann. § 8. Die nichtgottesdienstlichen rituellen. Angelegenheiten der Gemeinde unterstehen dem Ausschuß für Ritual wesen. Dieser setzt sich zusammen aus 6 durch Gemeindebeschluß zu bestimmenden Mitgliedern, von welchen 4 auf Vorschlag des Vereins bestellt werden und zwar tunlichst aus Mitgliedern der gemeindlichen Vertretungskörper. Der Gemeinderabbiner und der orthodoxe Rabbiner oder deren Stellvertreter sind zu jeder Sitzung des Ausschusses unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen und jederzeit zu hören. Protokoll erklär ung zu1 § 8. Das verfassungsmäßige Recht der gemeindlichen Vertretungskörper auf Mittelbewilligung wird durch die Bestimmung des § 8 nicht berührt,. § 9. Mit der Beaufsichtigung des Schächtwesens, des Ritualbades und der Versorgung mit rituellen Lebensmitteln wird der orthodoxe Rabbiner beauftragt. In der Gemeinde hergebrachte Einrichtungen auf dem Gebiete des gesamten nichtgottesdienstlichen Ritualwesens können — unbeschadet der Bestimmung des § 7 Absaz 2 — gegen den Willen, eines der beiden Rabbiner, sowie der gemeindlichen Vertretungskörper nicht geändert werden. In Angelegenheiten, die zur Änderung hergebrachter Einrichtungen führen können, werden sich zunächst die beiden Rabbiner miteinander benehmen. Die Schächtbeamten werden zu Dienstleistungen in der Hauptsynagoge oder zu Gottesdiensten nach gleichem Ritus nicht herangezogen. Protokollerklärung zu § 9. Beide Rabbiner üben gemeinschaftlich diie Aufsicht über die Küchenführung der Anstalten aus. Als hergebrachte Einrichtung gilt auch die etwaige Führung der Anstalten in persönlicher und sachlicher Beziehung. § 10. Die rituellen Angelegenheiten werden vor den Behörden von den beiden Rabbinern gemeinschaftlich vertreten. Bei Meinungsverschiedenheiten hat, ehe gesonderte Stellungnahme erfolgt der Vorstand zu versuchen, einen Ausgleich herbeizuführcni § 11. Für religiöse Verrichtungen (wie Eheschließungen, Scheidungen, Chalizah, Beerdigungen) steht die Wahl des Rabbiners den Gerne in demätgliledern und Auswärtigen frei. Jeder Rabbiner bestimmt diie zu solchen religiösen Verrichtungen erforderlichen Beisitzer selbst. Der orthodoxe Rabbiner hat itn den Fällen des Absatzes 1 dem Gemeinderabbiner jeweils Anzeige zu erstatten. § 12. Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. IV. 22 in Kraft. Wird eine Auflösung des Vertragsverhältnisses beantragt, so soll das Schiedsgericht des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden eine Einigung herbeizuführen suchen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so bestimmt das Schiedsgericht, wie die Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten zu geschehen hat. Im Falle der Auflösung des Verbands Bayerischer Israelitischer Gemeinden besteht das Schiedsgericht aus je 2 von der Gemeinde und dem Verein zu bestellenden Beisitzern, die einen Obmann wählen. Kommt eine Einigung über die Wahl des Obmanns nicht zustande, so wird das Staatsministerium für Unterricht und Kultus um die Bestellung des Obmanns ersucht. Jüdischer Gesangverein München. Am 30. Mai 1922 trat im Odeon der von dem Komponisten und Kapellmeister Joseph Ziegler geleitete „Jüdische Gesangverein München“ vor eine breitere Öffentlichkeit. Das Programm zeigte im Gegensatz zu Konzertunternehmungen ähnlicher Art eine große vornehme Linie. Joseph Ziegler eröffnete die Vortragsreihe an der Orgel mit einem von ihm selbst sehr interessant und wirkungskräftig gesetzten und vorzüglich gespielten Präludium über „Hebräische Melodien“. An Chören kamen Schuberts „Psalm 92“ (Lied für den Sabbath) für Baritonsolo, Chor: und Soloquartett sowie dessen „Mirjams Siegesgesang“ für Sopransolo, Chor und Pianoforte, F. Mendelsohns ewig KREU-UCKO DAS HAU svmfahb V^ra%^THEATINERSTRu16 TELEFON 27831 — 32 BIETET BESONDERE PREISVORTEILE IN: KLEIDERSTOFFEN - SAMT UND SEIDE DAMEN- UND JUNG MÄDCHEN-KONFEKTION TEPPICHEN-GARDINEN-DECKEN