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Das jüdische Echo · 1922-03-24 · 12 (24.3.1922) · p. Seite 158

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
12 (24.3.1922)
Date
1922-03-24
Page
Seite 158 (sequence 6)
Language
German
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158 Das Jüdische Echo Nr. 12 Kwuzah setzen sich in Palästina vornehmlich Achduth Awodah und M. P. S. J. — der linke Flügel der Sozialisten — ein, für Moschaw Owdim Hapoel Hazair, der rechte Flügel der Sozialisten.— All dies wurde in aller Kürze erwähnt, um überhaupt einmal ein Bild der herrschenden Probleme zu vermitteln. Die Kreise des Zusammenlebens ziehen sich jedoch noch weiter, nämlich zu den Arabern hinüber. Ein „Zusammenleben“ des Deutschen mit dem Neger und des Kolonisten mit dem Araber ist für das Aufbauwerk schädlich und hinderlich, wie schon gezeigt wurde. Aber hierauf werden wir des näheren noch im folgenden Artikel eingehen und deshalb wollen wir hier» diese Frage nicht weiter berücksichtigen. Die Reihe der jüdischen Kulturprobleme, wie sie sich in der landwirtschaftlichen Kolonisation ergeben, ist aber immer noch nicht erschöpft. Eines sei noch behandelt, das des Stils. Wir wollen wiederum von Tatsachen ausgehen. Es wird sehr banal klingen, wenn wir in dem Faktum, daß ein großer Teil der Kwuzoth sich von Konserven ernährt, ein bedauerliches Symptom für einen ge>- wissen Mangel an bodenständiger Wirtschaftlichkeit sehen. Die Ernährung durch Konserven ist nämlich nicht nur teuer und deshalb wirtschaftlich unvorteilhaft, sondern zeigt auch das Fehlen einer Einstellung, die ganz auf das Land und seine Erzeugnisse gerichtet ist. Gewiß, es kann und soll nicht gefordert werden, daß man sich nun wie die Fellachen ernährt. Das würde uns ganz und gar nicht entsprechen, niemand würde so essen wollen, es wäre eine in jeder Hinsicht „geschmacklose“ und unsinnige Assimilation. Es muß aber gefordert werden, daß man sich zur Ernährung der einheimischen Erzeugnisse bedient und versucht, auch hier zu typisch-jüdisch-Palästinensischem zu kommen. Wenn man in Frankreich alles mit Butter und „delikat“ kocht, in Bayern dagegen alles sehr würzt und für Klösse sein Leben lassen kann, so entspricht das alles letzten Endes den erdgebundenen Franzosen resp. Bayern. Und irgendwie muß man dazu auch in Palästina kommen. Nicht nur in der Küche, sondern auch in der Kleidung, im Hausbau usw. Zum Schluß noch eine kleine Ermahnung: Es ist mit Absicht hier alles sehr einseitig geschildert worden, nämlich ausschließlich von der nationalkulturellen Seite her. Man darf jedoch auf Grund dieser einseitigen Schilderung noch nicht zu einer Kritik resp. zu neuen Lösungen kommen. Denn wir müssen uns stets vor Augen halten, daß im Leben nie ein Gesetz allein für sich wirkt, sondern stets sich verschiedene Gesetzesebenen kreuzen und so eigenartige Gebilde schaffen. Nicht ein einfarbiges Tuch ist das Leben, sondern das Gewirk und Verwebtsein aller möglichen bunten Farben — „den Teppich des Lebens“ hat es Stefan George genannt — und das dürfen wir nicht vergessen. Marcel Lew. Verband Bayer. Israelitischer Gemeinden Am Montag, den 20. März fand im Saale der Münchener Kultusgemeinde eine Tagung des Rats und des Ständigen Ausschusses statt. Hiezu hatten sich fast alle Mitglieder eingefunden; war man sich doch bewußt, daß Vorgänge in der jüngsten Zeit eine schwere Belastung für den Verband bedeuteten. Nach Eröffnung der Sitzung wurden zunächst Abänderungen einzelner Paragraphen der vorläufigen Verfassung, welche die Geschäftsführung des Rats betreffen, debattenlos genehmigt. Weitere Referate über die Vertretung des Verbandes als Steuerverband, sowie Änderung der Geschäftsanweisung für die Distriktsausschüsse blieben ebenfalls ohne Erinnerung. Die Anträge: Zuwendung an die Gemeinden, nachträgliche Genehmigung der Notstandszuwendungen sowie Bereitstellungen von Mitteln für dringliche Zuwendungen fanden nach Darlegung des Referenten mit einigen Änderungen Zustimmung und beträgt die hiefiir ausgesetzte Summe nahezu 320 000 Mark. Im Anschluß hieran begann die Aussprache über die Eingangs erwähnten Vorgänge. Der Präsident des Rats, Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, kam in eingehendem äußerst sachlichen, nach keiner Seite hin persönlichen Referat auf die Entstehung und Entwicklung der Unstimmigkeiten mit der Rabbinerkonferenz zu sprechen. (Bedauerlicherweise verließ der Vorsitzende der Rabbinerkonferenz, Herr Dr. Meyer, während der Rede den Saal.) Es war tief bedauerlich, aus den Worten des Referenten entnehmen zu müssen, wie schwierig die Stellung des Verbandes bezw. deren Leitung durch die Handlungsweise der Leiter der Rabbinerkonferenz geworden war und der Präsident zog hieraus die Konsequenz, sein Amt niederzulegen. In stundenlanger Diskussion wurde von allen Seiten dem Präsidenten das unbedingte Vertrauen ausgesprochen und dem Vorgehen der Rabbiner auf das Schärfste entgegengetreten. Nachdem auch von Seite der anwesenden Rabbiner der Konferenz alles Mögliche geschah, um den Konflikt beizulegen (aus Gründen des Friedens will auch der Berichterstatter nicht eingehender darauf zurückkommen), gelangte mit allen gegen eine Stimme nachfolgende Vereinbarung zustande, welche noch der Bestätigung der Rabbinerkonferenz bedarf: 1. Der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden hat als Körperschaft öffentlichen Rechts kraft seiner Verfassung die Aufgabe, die bayerischen Juden, gegenüber Staat und Öffentlichkeit zu vertreten. 2. Die Rabbinerkonferenz als Vertretung der Rabbiner Bayerns bildet die Autorität in religiösen Dingen. Sie bleibt als selbständige Organisation neben dem Verband bestehen. 3. Anträge und Anregungen der Rabbinerkonferenz an die Behörden und politischen Körperschaften, welche die verfassungsgemäßeil Interessen des Verbands miltberühren, müssen gemeinsam behandelt werden, und zwar zuerst durch Aussprache der Vorsitzenden der beiden Organisationen und, falls keine Einigung zu erzielen ist, durch gemeinsame Abordnungen. Erfolgt eine Einigung, so reicht der Verband diie Anträge ein unter Bezugnahme auf die Zustimmung der Rabbinerkonferenz und unter Mitunterzeichnung des von der Rabbinerkonferenz bestimmten Mitgliedes des Rats. Ist eine Einigung nicht möglich, so hat die Rabbinerkonferenz das Recht, selbständig vorzugehen. 4. Es bleibt der Rabbinerkonferenz unbenommen, rein religiöse Angelegenheiten selbständig gegenüber Staat und Öffentlichkeit zu vertreten. Sie wird dies jedoch im Interesse eines friedlichen Zusammenarbeitens zwischen Rabbinerkonferenz und Gemein de verband in jedem Einzelfall nach Fühlungnahme mit dem Verband tun. Vertritt der Verband die Auffassung, daß in einer solchen Angelegenheit seine verfassungsmäßigen Interessen mitberührt werden, so ist das Verfahren gemäß Ziffer 3 einzuschlagen. 5. In Fällen, in denen die Leitung des Verbandes auf Grund der verfassungsmäßigen Zuständig-

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