Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 10 (10.3.1922)
- Date
- 1922-03-10
- Page
- Seite 132 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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132 Das Jüdische Echo Nr. 10 artige Weisung zugegangen sei. In der Verhandlung bestritt der Beklagte Dux, die Verantwortung für den Artikel übernommen zu haben. Er sei als verantwortlicher Redakteur mit einem Monatsgehalt von 150 Mark von Kunze engagiert worden (ein sozial denkender und handelnder Arbeitgeber!), habe jedoch wiederholt nicht die Verantwortung für Kunzes Artikel tragen können. Auch bei dem zur Verhandlung stehenden Artikel habe er von vornherein die Verantwortung abgelehnt und, obwohl der Artikel bereits gesetzt war, es bei Kunze durchgesetzt, daß im letzten Augenblick die Veröffentlichung unterblieb. Umso erstaunter sei er gewesen, als in der nächsten Nummer der Artikel „Jüdischer Terror in Weißensee“ dloch erschien und Kunze den Beklagten trotz seiner ausdrücklichen Verwahrung als verantwortlich kennzeichnete. Der Beklagte gab in der Verhandlung die Erklärung ab, daß die von Kunze behaupteten Tatsachen aus der Luft gegriffen seien und daß er das Verhalten Kunzes als unlauter bezeichnen müsse. Das Gericht vertagte hierauf die Verhandlung, um weitere Vernehmungen anzustellen. Toller als Kläger. Der „Miesbacher Anzeiger“ brachte am 14. Juli 1921 einen Artikel unter der Überschrift „Spartakes in Banden“, in dem die oft erörterten Verhältnisse in der Festungsanstalt Niederschönenfeld scharf gegeißelt waren und die Rätegrößen nach ihrer persönlichen Seite charakterisiert waren. Über Ernst Toller enthielt der Artikel folgenden Satz: „Auch Ernst Toller, der rotgefärbte Samotschiner-Judenbube mit seinem ewigen Zahnweh, der demnächst zur Verschönerung der U.S.P.-Fraktion in den Landtag einziehen soll, gehört zu den venerisch Erkrankten der Münchener Räterepublik, deren Polizeipräsident Köberl selbstverständlich auch Gehirnsyphilitiker sein mußte.“ Wegen dieses Artikels stellte Toller Beleidigungsklage, über die vor dem Schöffengericht München-Au verhandelt wurde. Der Beklagte Schriftleiter Eck des „Miesbacher Anzeiger“ erklärte, daß er den Beweis für die Behauptung nicht erbringen könne, daß er aber guten Glaubens war, nachdem die gleiche Behauptung von der bürgerlichen Presse aufgestellt worden war. — Der Vertreter Tollers, Rechtsanwalt Dr. Philipp Loewenfeld. wandte sich in seinem Plaidoyer dagegen, daß das Justizministerium dem Antrag, Toller die persönliche Vertretung seiner Interessen vor Gericht nicht gestattet habe. Er wies u. a. darauf hin, daß ein führendes Mitglied der Bayerischen Volkspartei Eck Vorhalt gemacht habe über die Roheit seines Tones und von diesem die Antwort erhalten: „Man müsse eben verdienen“. Justizrat Kohl, der Verteidiger Ecks, erklärte in seinem Plaidoyer zu dieser letzten Bemerkung, er bezeichne die Bemerkung des Führers der Bayerischen Volkspartei, den er wohl richtig kennzeichne als Mann mit dichten Augenbrauen und langem Vollbart, im Aufträge seines Mandaten als eine Lüge. Rechtsanwalt Loewenfeld erklärte, um eine Verwechslung vorzubeugen, daß es sich um den Reichstagsabgeordneten Jaud handle. —- Das Gericht verurteilte den Beklagten wegen übler Nachrede zu 300 Mark Geldstrafe. Antisemiten unter sich. Schon seit geraumer Zeit liegen sich die „Deutschvölkischen Blätter“ mit dem sogenannten „Deutschen Volksrat“, der unter Leitung des in Leipzig wohnhaften Antisemiten £)r. Pudor steht, in den Haaren, weil dieser behauptet, der antisemitische „Deutsche Schutzund1 Trutzbund“ stehe unter freimaurerischen und jesuitischen Einflüssen. Herr Alfred Roth, der Leiter des Schutzbundes, beschuldigt deshalb Herrn Pudor der „Judentaktik“. Keine Karenzpflicht in das Gemeindewahlrecht in Preußen. Aus Duisburg wird uns geschrieben: Mit dem Erlaß des Ministers des Innern vom 13. Oktober 1919 (I b 1491II), nach welchem §41 des Ges. vom 23. Juli 1847 als Voraussetzung für das Wahlrecht weder die Tatsache der Veranlagung zu Gemeindeabgaben noch eine bestimmte Aufenthaltsdauer aufgestellt hat, wollen sich manche liberale Gemeindevertretungen immer noch nicht zufrieden geben. Es stört sie auch nicht, daß die Vereinigung für das liberale Judentum auf ihrer Tagung in Berlin kürzlich sich der reaktionären Karenzpolitik widersetzt und beschlossen hat, daß jedenfalls eine längere Wartefrist als ein Jahr abzulehnen sei. Der Regierungspräsident in Düsseldorf hat jedoch am 9. Jan, 1922 (I Ca 11 476) die jüdische Gemeinde Duisburg angewiesen, ihre Wählerliste gemäß dem Ministerialerlaß zu vervollständigen. Litauen. Jüdische Autonomie in Litauen. Kowno. Über Antrag des Ministeriums für jüdische Angelegenheiten hat die Regierung beschlossen, die Rabbiner in die Kategorie der Staatsbeamten einzureihen und' ihnen die Gehälter aus Staatsgeldern zu bezahlen. Das jüdische Ministerium hat an alle jüdischen Gemeinden ein Zirkular über die Führung der jüdischen Matrikelibücher erlassen, da bekanntlich die Regierung auf Grund der vom jüdischen Ministerium ausgearbeiteten Projekte die jüdischen Gemeinden mit der Führung derselben betraut hat. Die Matrikelbücher werdlen laut Erlaß des POBZELLAir-iriEDEBliAAB MÜNCHEN THEATINERSTRASSE »3 gegenüber der FeldhemhaÜe GRÖSSTE AUSWAHL IN GEBBAGCHSFGRZELLAN TÄGLICHE LAGEREBGÄNZUNG