Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 38 (23.9.1921)
- Date
- 1921-09-23
- Page
- Seite 472 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103024-9145338--04333-9077158- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
472 Das Jüdische Echo Nr. 38 ahndet geblieben ist. Mit aller Entschiedenheit muß der Kongreß Verwahrung einlegen gegen die im Zusammenhang parallel mit den Maiexzessen erfolgte Sperre der Einwanderung nach Erez Israel, die auch später nicht völlig aufgehoben, sondern lediglich von weitgehenden Einschränkungen abgelöst wurde. Desgleichen muß sich der Kongreß entschieden dagegen aussprechen, daß eine Anzahl von Juden im Zusammenhang mit den Maiexzessen aus politischen Gründen auf administrativem Wege aus Erez Israel ausgewiesen worden ist. In diesen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die gewissenlosen Hetzer und Gewalttäter zu weiteren Ausschreitungen aufzumuntern, erblickt der Kongreß eine schwere Gefährdung seiner Rechte und Lebensinteressen, Der Kongreß erklärt vor aller Welt, daß die freie Einwanderung nach Erez Israel ein unantastbares Recht des jüdischen Volkes ist, das ihm unter keinen Umständen vorenthalten werden darf. Die innere Regelung der Einwanderung nach Erez Israel nach Maßgabe der Aufnahmsfähigkeit des Landes ist Sache des jüdischen Volkes und seiner organisierten Vertretung, der zionistischen Organisation. Mit Trauer und Empörung hat das jüdische Volk die Ereignisse der letzten Zeit in Palästina durchlebt. Die feindliche Haltung der durch gewissenlose Elemente verhetzten Teile der arabischen Bevölkerung Palästinas kann weder unsere Entschlossenheit zur Errichtung des jüdischnationalen Heims schwächen, noch unseren Willen, m i t dem arabischen Volke in ein Verhältnis der Eintracht und der gegenseitigen Achtung zu kommen und im Bunde mit ihm die gemeinsame Wohnstätte zu einem blühenden Gemeinwesen zu machen, dessen Ausbau jedem seiner Völker eine ungestörte nationale Entwicklung sichert. Die zwei großen semitischen Völker, die schon einmal das Band gemeinsamer kultureller Schöpfung verknüpfte, werden auch in der Stunde ihrer nationalen Wiedergeburt ihre Lebensinteressen zu gemeinschaftlichem Wirken zu vereinigen verstehen. Der XII. Zionistenkongreß fordert die Exekutive auf, ihre Bemühungen zu einer aufrichtigen Verständigung mit dem arabischen Volke auf Grundlage dieser Erklärung und unter uneingeschränkter Wahrung der Balfour-Deklaration in erhöhtem Maße fortzusetzen. Der Kongreß betont ausdrücklich, daß die jüdische kolonisatorische Arbeit die Rechte und Bedürfnisse des arbeitenden arabischen Volkes nicht beeinträchtigen wird'. Der XII. Zionistenkongreß begrüßt die Bestrebungen und die Wirksamkeit des Jischuw in Erez Israel, die dessen Organisierung zum Gegenstände haben. Der Kongreß erblickt in der Assifath Haniwcharim (Versammlung der gewählten Vertreter der Judenheit von Erez Israel), in dem von diesen gewählten Waad Leumi (Nationalrat) und in den einheitlichen Gemeinden, deren Vorstände aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind, die Grundlage für die Organisierung des jüdischen Volkes in Erez Israel. Der Kongreß verpflichtet die ausführenden Organe der zionistischen Organisation, den Jischuw in seinen Bestrebungen zur Erlangung von Verwaltungs- und Repräsentationsrechten für diese Institution, namentlich aber zur Erlangung des Steuerrechtes für die Bedürfnisse der Gemeinden und der zentralen Einrichtungen des Jischuw tatkräftig zu unterstützen. Der Kongreß beschließt die Entsendung von Delegationen nach Palästina, London, Genf und Washington zwecks Wahrung unserer Interessen und zur Führung der erforderlichen Verhandlungen. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Wahl dieser Delegationen in der ersten Sitzungdes Aktionskomitees gemeinsam mit diesem vorzunehmen. Der Kongreß verpflichtet die Leitung, in ihrer gesamten Tätigkeit in Erez Israel den Waad Leumi zur Mitarbeit heranzuziehen. Die Formen dieses gemeinsamen Wirkens sollen zwischen dem Aktionskomitee und dem Waad Leumi vereinbart werden. Die folgende Resolution bestätigt das bekannte Manifest des Kopenhagener Büros und erklärt: Der XII. Zionistenkongreß begrüßt die Anteilnahme der Leitung und verschiedener zionistischer Landesorganisationen an den Delegationen der verschiedenen jüdischen Gemeinschaften, welche vor der Friedenskonferenz den Kampf für das unterdrückte nationale Minoritätsrecht der jüdischen Gemeinschaft in den neuentstandenen Staaten durchgeführt haben. Der Kongreß begrüßt die Beteiligung an dem Komitee der jüdischen Delegationen. Der Kongreß konstatiert, daß dieser Kampf geführt hat zu den Vertragsbestimmungen über die Minderheitsrechte der nationalen Minoritäten in den verschiedenen neuen Staaten und daß die jüdisch nationalen Forderungen nur teilweise in die Verträge aufgenommen worden sind. Indem der Kongreß die zionistischen Landesverbände und ihre Vertreter in den Parlamenten Osteuropas begrüßt:, erklärt der Kongreß, daß die ganze politische Arbeit in den Galuthländern, die einen integrierenden Teil der zionistischen Arbeit darstellt, in der Kompetenz der Landes- oder Sonderverbände liegt, welche auf diesem Gebiet selbständig und unabhängig sind von der Leitung der allweltlichen zionistischen Organisation. Die neue Leitung. In der letzten Nachtsitzung hat der Kongreß die Wahl der neuen Leitung vorgenommen. Die Vorschläge erfolgten durch den Permanenzausschuß, der in viertägiger Arbeit einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Strömungen hergestellt hatte. Die Exekutive besteht aus folgenden Mitgliedern: Präsident der Organisation Dr. Chaim Weizmann, Präsident der Exekutive Nahum Sokolow, Mitglieder der Exekutive Cowen, Dr. Eder (Palästina), Jabotinsky, Lichtheim, Mozkin, Professor Pick, Sprinzak (Palästina), Dr. Artur Ruppin (Palästina), Minister Solowejtschik. Eine Stelle ist unbesetzt, da Ussischkin die Berufung noch nicht angenommen hat. In das Aktionskomitee wurden gewählt: Bernhard (Rumänien), Abrahams (Südafrika), Oberrabiner Dr. Ghajes (Österreich), Goldberg (Amerika), Abgeordneter Grünbaum (Polen), Dr. Viktor Jakobson, Dr. Schmarjahu Lewin, Lipsky (Amerika), Podlischewski (Polen), Dr. Leon Reich (Lemberg), Hantke, Simon, Abgeordneter Stricker (Österreich), Freeman (Kanada), Jellin (Jerusalem); als Vertreter der Linken: Kaplanski, B. Katzenelson. Dr. Tartakower (Österreich), Twersky und Dr. Robert Weltsch (Berlin); als Vertreter der