Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 18 (6.5.1921)
- Date
- 1921-05-06
- Page
- Seite 228 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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228 Das Jüdische Echo Nr. 18 Herkunftslandes der jüdischen Einwanderer gemacht wird, soweit die Betreffenden das palästinensische Bürgerrecht erwerben. Wer Interesse hat, sollte sich übrigens weniger an allgemeine Informationen halten, sondern, wenn er irgendwie die Möglichkeit dazu hat, sich für seinen speziellen Fall spezielle Informationen beschaffen. Ich habe in einer vieljährigen Informationstätigkeit immer wieder beobachten können, um wieviel wertvoller eine für den Einzelfall gegebene Beratung sein kann. Dies trifft auch in hohem Maße auf Gruppen zu, deren besondere Zusammensetzung eben auch zu besonderen Möglichkeiten führt.“ Äus der Münchner israelitischen Kultusgemeinde. (Schluß der Rede von Hrn, O.-L.-G.-R. Neumeyer.) Meine Damen und Herren! Diese Aufgabe war einmal gestellt, sie ist heute längst gelöst, nicht nur bei uns, in der ganzen kultivierten Welt. Ich hatte schon Gelegenheit, an anderer Stelle auszuführen', daß bei uns Juden, in unserem kleinen Kreise die großen Ereignisse des Weltgeschehens sich besonders stark abheben. So hat auch der Kulturkampf der siebziger Jahre, jene große Verirrung in der Feststellung staatlicher Zuständigkeit, bei uns abgefärbt und es hat vielleicht einmal eine Zeit gegeben, in der die Anschauungen religiöser Minderheiten von der Mehrheit unterdrückt wurden, in der die politischen Körperschaften glaubten, durch Mehrheitsbeschluß Weltanschauungen korrigieren zu können. Diese Zeiten sind vorüber. Es ist das Gemeingut der geistig und sittlich hochstehenden Menschen geworden, daß dile religiösen Anschauungen der Minderheit zu achten und zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich ist die Gewissensfreiheit anerkanntes Kulturgut auch bei uns geworden, allein „hart im Raume stoßen sich die Sachen.“ Der Grundsatz der Gewissensfreiheit wird von allen Seiten hochgehalten. Eine Ordnung der Dinge aber kann nur erfolgen, wenn von den verschiedenen Richtungen billige Anforderungen gestellt werden, die ein Zusammenleben in der Gemeinschaft ermöglichen. Das Verhältnis der Gemeinde zur streng gläubigen Richtung ist für München geregelt worden durch die Abmachungen vom Jahre 1907. Diese Abmachungen sind in versöhnlichem Geiste stets ausgelegt worden. Sie sind formell heute außer Kraft getreten. Allein der Geist, der sie geschaffen hat, lebt auch heute in dieser Versammlung fort. Und es ist vielleicht kein Zufall, daß Sie die Männer, die zürn Zustandekommen dieser Vereinbarung beigetragen haben, an die Spitze Ihrer neuen Verwaltung stellten, und von jenen Männern, die in erster Reihe das Werk der Versöhnung geschaffen haben, vermissen wir heute nur einen, unseren verewigten Herrn Rabbiner Professor Dr. Werner. Wenn ich nun zu den beiden anderen Eckpfeilern übergehe, auf denen sich unsere Verwaltung aufbauen soll, so begebe ich mich vom politischen in das ethische Gebiet. Ich möchte die beiden sittlichen Forderungen aufstellen, von denen unsere Verwaltung geleitet sein soll, und hier wird es mir leicht gemacht. Ich brauche nur hineinzugreifen in den Schatz unserer religiösen Urkunden, aus denen sich die beiden Begriffe leuchtend hervorheben. Scholom, Friede. Wir wollen in Frieden leben, wir wollen jene harmonische, freie Stimmung der Seele zu gewinnen suchen, aus der allein fruchtbares Schaffen hervorgehen kann. Ich weiß es wohl, diese sittliche Forderung betrifft zunächst das Leben der einzelnen und ist hier allgemein anerkannt. Aber es ist das geschichtliche Verdienst unserer Glaubensgemeinschaft, daß sie auch das öffentliche Leben zu beherrschen aufgestellt worden ist. Jene Stimmung des Friedens, der inneren Harmonie ist aber nicht ausreichend, das Leben des Einzelnen, wie das der Gemeinschaft zu beherrschen. Sie kann, einseitig zu Ende gedacht, wie das in einem großen Relilgionssystem der Fall ist, zu einer völligen Zurückgezogenheit in sich, zu einer Erschlaffung und Verkümmerung der tätigen Kräfte führen. Sie bedarf der Ergänzung nach der aktiven Seite, nach der Seite des schaffenden Lebens. Und hier leuchtet uns das Wort entgegen, das Prinzip des jüdischen aktiven Lebens: Zedokoh, das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit. Und hier kommen wir zu einem leitenden Grundsatz, der unsere Verwaltung beherrschen soll: Jedem das Seine, allen billigen Anforderungen ihr Recht. Und wir wollen eingedenk sein, daß heute, wo die soziale Pflicht den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Daseins, den Ausgangspunkt alles Wirkens in der Öffentlichkeit bildet, daß diese soziale Pflicht unser altüberkommenes Erbe ist. Die Zeit ist vorgerückt. Lassen Sie mich diese Gedankenreihe beenden und eine freudige Pflicht erfüllen, die mir im Namen des Vorstandes obliegt. Ich begrüße von Herzen unsere Beamten, die sich heute zu unserer Versammlung eingefunden haben. Ich begrüße unseren Herrn Gemeinderabbiner Dr. Baerwald. Unsere gemeinschaftliche Aufgabe wird es sein, die Formen der neuen Entwicklung i 0 3 0 L. Kielleuthner kgl. bayer. Hoflieferant 43 Maximilianstrasse 43 0 ♦ 3 3 3 0 3 o 3 3, Bekanntes Haus für erstklassige Herrenbekleidung nach Mass