Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 13 (1.4.1921)
- Date
- 1921-04-01
- Page
- Seite 163 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 13 Das Jüdische Echo 163 $ t ä 11 e, die nach dein Schrif tvers ausersehen ist, daß Qottes Herrlichkeit einstens wieder auf ihr ruhe. Darum geziemt es uns nicht, ob dieses Verlustes zu jammern und zu klagen; wir sollen vielmehr einander geloben, die Fahne des überlieferten Judentums in Bayern, die jetzt Grünbaums Händen entglitten ist, von neuem aufzuheben und sein Vermächtnis zu wahren für alle Geschlechter. Dann wird der Lebenslauf des verklärten Führers dem bayerischen Judentum weiter zum Heile und Segen gereichen und an seinem Wirken und Schaffen sich der Jubelakkord des Hallel-Liedes verwirklichen: „Danket dem Ewigen, denn Er ist gütig; denn ewiglich währet Seine Huld.“ Zur I. Tagung des „Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden“. von Jacob Fränkel, Abgeordneter zur Tagung. Die Wogen des Wahlkampfes fangen an. sich zu glätten, die Gegner von gestern besinnen sich allmählich auf die Pflichten, welche sie der Gesamtheit schulden, und an diesem Zeitpunkt dürfte es angebracht sein, an die Aufgaben zu erinnern, welche der Vertreter in den künftigen Tagen harren. Während der bewegten Tage der Wahlschlacht, itn den Versammlungen sowohl wie in den Flugblättern, war meist nur von der Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung die Rede, die seit Jahren erstrebte und nun endlich erreichte Gesamtorganisation der bayerischen Judenheit wurde nur in wenigen Sätzen der gegenseitigen Wahlaufrufe gewürdigt Da dürfte es denn angesichts der in Bälde zu erwartenden ersten Tagung des Verbandes am Platze sein, die Fragen zu behandeln, welche hier eine gedeihliche Lösung erfordern. In der vorläufigen Verfassung des Verbandes werden in § 2 die Aufgaben desselben zusammengefaßt. Neben der Vertretung der Gemeinden nach außen gegenüber Staat und Öffentlichkeit obliegen ihm insbesondere: 1. Die Förderung allgemeiner religiöser und religiössozialer Angelegenheiten, namentlich der herkömmlichen religiösen Einrichtungen der Kultusgemeinden, 2. die Bereitstellung von Mitteln für nicht genügend leistungsfähige Verbandsgemeinden, 3. die Fürsorge für Rabbiner, Lehrer, Kantoren und andere Beamten der Verbandsgemeinden, 4. die Beratung der Gemeinden in Angelegenheit der Verwaltung, 5. die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Gemeinden, sowie zwischen letzteren, Rabbinern und Gemeindebeamten auf Anrufen beider Teile, 6. die Vertretung der Gemeinden bei den Verhandlungen mit der Staatsregierung, die sich aus der Änderung des Verhältnisses der Religionsgesellschaften zum Staat ergeben. Die Bewilligung von Mitteln zu Ziffer 2 darf nicht von bestimmten Forderungen inbezug auf Kultus und Ritus abhängig gemacht werden. Streitigkeiten der Gemeinden über ihr Verhältnis zueinander in Verbandsangelegenheiten und über das Verhältnis der Gemeinden zum Verband werden einem Schiedsgericht unterstellt. Die Selbstverwaltung der Gemeinden ist unbeschränkt, soweit die Zuständigkeit des Verbandes nicht ausdrücklich festgesetzt ist. Unter keinen Umständen wird die Selbständigkeit der Gemeinden und ihrer Rabbiner in der Ordnung von Kultus, Ritus und Unterricht durch die Zugehörigkeit ziun Verband berührt. Eine eingehende Würdigung dieser Aufgaben erfolgte bereits in Nr. 16 des „Jüd. Echo“ vom 16. April 1920 durch Herrn Dr. E. Straus, und ich möchte hierzu nur meinerseits bemerken, daß ich mit Herrn Dr. Straus der Anschauung bin, daß die Zuständigkeit des Verbandes im allgemeinen richtig abgegrenzt ist. Allerdings dürfte der Begriff „religiös-soziale Angelegenheit“ nicht zu eng gefaßt werden. Wir wünschen und verlangen die Erhaltung und gedeihliche Entwicklung des Judentums und dazu sind auch Institutionen nötig, deren Förderung unbedingt unter die Zwecke des Verbandes eingereiht werden muß. Jugendpflege im weitesten Sinne (wie Kindergärten, Lehrkurse, Lesehallen usw.) ist ein dringendes Bedürfnis für die Stärkung des jüdischen Nachwuchses und wo die Gemeinden solche Erfordernisse nicht aus sich heraus zu befriedigen vermögen müßte der Verband hiefür eintreten. Aber auch zur Befriedigung der geistigen Bedürfnisse kleinerer Stadt- und Landgemeinden muß der Verband seine Hand reichen. Es sollte die Bildung der Literaturvereine im ganzen Land gefördert werden, und durch passende Vorträge im Lande dafür gesorgt werden. daß den Bildungsbestrebungen, die ja bei uns Juden auch auf dem Lande vorhanden sind, Genüge geleistet wird. In einigen größeren Städten sollten großzügige Bibliotheken geschaffen werden und von hier aus könnten den Landbewohnern Bücher zur Verfügung gestellt und hiedurch eine befruchtende geistige Saat ausgestreut werden. Altersheime und ähnliche Institutionen, welche jetzt nur vereinzelt in Großstädten vorhanden sind, wären praktischer auf das Land zu verlegen und sollten nicht allein der Privatinitiative überantwortet werden. Man könnte auch solche Institutionen, welche in der Großstadt Hunderttausende kosten, um die Hälfte und weniger erhalten und dadurch den Wirkungskreis auch bedeutend erweitern. Ein Siechen he im, dessen Gründung längst geplant ist, eine jüdische Lungenheilstätte sollten endlich durch Hilfe des Verbandes verwirklicht werden. Aber auch auf andere ideale Gebiete sollte der Verband sein Augenmerk richten. Betrachten wir z. B. die Friedhöfe in den großen und kleinen Gemeinden. wie verwahrlost sind hier oft die Stätten, welche uns an unsere Vergangenheit, an unsere Ahnen erinnern. Wäre es nicht ein Akt der Pietät, hier den Gemeinsinn, der bei uns Juden so ausgeprägt ist, zu wecken? Auch hiezu sollte der Verband seine Hand leihen. — Es würde zu weit führen, wollte ich an dieser Stelle auf all das hinweisen, was noch geleistet werden soll, und wie weit der Kreis der Aufgaben des Verbandes zu ziehen ist. Der Schöpfer des Verbandes, der hochverdiente Herr Oberlandesgerichtsrat D r. Neumeyer, Habe eine Zahnprajcis eröffnet München, Baaderplatz 1/i Eingang Kohlstrasse h. ULLMRMM, DEMTIST früher Nürnberg / 5pez. Laboratorium für feine Zahntechnik fachmännische, individuelle persönliche Behandlung