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Das jüdische Echo · 1921-03-11 · 10 (11.3.1921) · p. Seite 129

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
10 (11.3.1921)
Date
1921-03-11
Page
Seite 129 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 129 Und es wußte der Ausschuß, daß die Obrigkeit wenig geneigt war dem Zuzug östlicher Propheten. Und man nannte ihr als den Beruf Herrn Tischbis: „Jüdischer Religionslehrer und Prediger.“ Die Obrigkeit aber verlangte den Nachweis, daß er Anstellung habe und Brot empfange von der Verwaltung der jüdischen Gemeinde. Und zu der Verwaltung machten sich auf die Männer vom Ausschuß und sie redeten also: „Anstellung gebt Elijahu, dem Propheten, im Dienst der Gemeinde.“ Aber keine Verwendung hatte die Verwaltung für Lehrer und Prediger von der Art des Propheten' und sie beschied: „Ihr Männer vom Osten, nicht können wir erfüllen Eure Bitte. Uns obliegt es, zu richten uns nach den Bedürfnissen der Mehrheit der Männer der Kehilloh. D i e Stellen aber sind entsprechend besetzt.“ So mußte denn der Prophet Laudorf verlassen. Und Gott entband ihn seines Auftrags. Und weiter trug der Prophet den Gedanken des Klal Jisroel zu anderen Gemeinden. Die Kehilloh Laudorf aber, die Gott vor anderen ersehen hatte, daß der Prophet in ihr wirke, ist der Gnade verlustig gegangen. Durch die Macht der Obrigkeit? Durch eigenen Willen! So liegt es in Gottes Plan beschlossen. Der Golus endet, wenn sich das Volk selbst erlöst. Rückkehr ist Umkehr. Geuloh. Teschuwoh . . . . Gott hat den Menschen die freie Wahl gelassen. Wird der Prophet noch einmal nach Laudorf kommen? Bekanntmachung. Wir geben hiermit bekannt, daß die Wahl zur Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden und zur Gemeindevertretung der Kultusgemeinde München Sonntag, den 13. März 1921 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr stattfindet. Die Kultusgemeinde München ist in 4 Stimmbezirke eingeteilt. I. Stimmbezirk umfaßt die Stadtbezirke 3, 4, 6, 8, 9, 20, 21, 23 und 25. a) Von Nr. 1—1200 Wahllokal Herzog Maxstraße 7/0. Wahlvorsteher Michael Nußbaum. Wahlvorsteher-Stellvertreter Rechtsanwalt Dr. Elias Straus. b) Die Nr. über 1200 Wahllokal Herzog Maxstraße 7/1. Wahlvorsteher Albert Landauer. Wahlvorsteher-Stellvertreter Rechtsanwalt Dr. Karl Ostreich. II. Stimmbezirk umfaßt die Stadtbezirke 1, 13, 14, 15 und 29. Wahllokal Herzog Rudolfstraße 3. Wahlvorsteher R.-A. J.-R. Eugen Beer. Wahlvorsteher-Stellvertreter Rechtsanwalt Dr. Max Feuchtwange r. III. Stimmbezirk umfaßt die Stadtbezirke 5, 7, 22, 26, 27 und 28. Wahllokal Kaulbachstraße 65. Wahlvorst. Hermann Rosenthaler. Wahlvorsteher-Stellvertreter Kommerzienrat B ü h 1 e r. IV. Stimmbezirk umfaßt die Stadtbezirke 2, 10, 12, 16, 17, 18, 19 und 24. Wahllokal Klenzestraße 4. Wahlvorsteher Isidor Popper. Wahl vor steh er-Stellv. Jakob Fraenkel. München. 2. März 1921. Verwaltung der Israelitischen Kultnsgemeinde. Zur Mazzosversorgung. Die „Zentrale für Mazzosversorgung G.m.b.H/', Frankfurt a. M., schreibt uns: „Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat sich infolge der ihm vorgebrachten Klagen der jüdischen Bevölkerung über die Unzulänglichkeit der bisher für die Mazzosherstellung zum nächsten Pessachfeste von der Reichsgetreidestelle bereitgestellten Mehlmenge veranlaßt gesehen, eine weitere Mehlmenge für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Wir sind hierdurch in den Stand gesetzt, die Kopfanteile höher zu bemessen, als in unserem Rundschreiben vom November in Aussicht gestellt werden konnte. Unter dem Vorbehalte, daß es ohne Zwischenfall möglich sein wird, die verfügbare Mehlmenge zu verbacken, setzen wir hierdurch im Sinne von Ziffer III. 4. der „Grundsätze für die Herstellung und den Vertrieb von Mazzos (Osterbrot) nach § L Abs. I der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920“ den Kopfanteil wie folgt fest: Bestellschein A: 4Vs Pfund Bestellschein B: 2 Pfund. Die Lieferung von Mazzos an die Verbraucher wird den Bäckereien vom heutigen Tage an freigegeben. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß die Reichsgetreidestelle im Interesse der Mazzosverbraucher zur Verfügung vom 16. Fbr. Nr. B 100 eine Abänderung der Bestimmungen über den Abzug der Brotmarken vorgenommen hat. Diese Verfügung ändert Abs. III Ziffer 5 der oben erwähnten „Grundsätze“ dahin ab, daß die Brotkarte um diejenige Brotmenge (nicht Mehlmenge) gekürzt wird, die der bestellten Mazzosmenge entspricht. Die Kommunalverbände haben den Verbrauchern die Brotkarte bei der Ausgabe derart zu kürzen, daß für je 100 Gramm Mazzos 100 Gramm Brot (nicht Mehl) in Ansatz zu bringen sind. Etwa sich ergebende Markenbruchteile werden zu Gunsten des Verbrauchers abgerundet. Die Kommunalverbände sind durch die erwähnte Verfügung vom 16. 2. entsprechend benachrichtigt worden. Mit Rücksicht auf den höheren Preis der neu zur Verfügung gestellten Menge hat sich eine Abänderung der Höchstpreise notwendig erwiesen. Diese betragen nunmehr: für 1 Pfund Mazzos.Mk. 5.— für 1 Pfund gemahlene Mazzos Mk. 5.20 ^JFrit^^ordccha^Kauimann j| Nach Schluß der Redaktion erreicht uns die erschütternde Kunde vom Tode Fritz Mordechai Kaufmann. Der Verlust, den das jüdische Leben Deutschlands erlitten hat, ist unermeßlich und am tiefsten getroffen, verwaist stehen die Ostjuden am Grabe dieses deutschen Juden, der sie kennen, verstehen und lieben lernte, wie kein zweiter, der sich für sie aufopferte. R.

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