Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 7 (18.2.1921)
- Date
- 1921-02-18
- Page
- Seite 89 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7 Das Jüdische Echo 89 gestatten an der Durchführung einer allgemeinen Politik mitarbeiten, die vom Völkerbund zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, mit Einschluß der Krankheiten von Pflanzen und Tieren, angenommen wird. Die Altertümer. Artikel 21. Der Mandatar wird innerhalb von 12 Monaten vom Datum des Inkrafttretens dieses Mandates die Einführung und Durchführung eines Gesetzes über Altertümer, gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 421, Teil XIII, des Friedensvertrages mit der Türkei; sichern. Dieses Gesetz soll das frühere ottomanische Gesetz über Altertümer ersetzen und in Bezug auf archäologische Forschungen den Angehörigen aller Staaten, die Mitglieder des Völkerbundes sind, gleiche Behandlung gewährleisten. Die Landessprachen. Artikel 22. Englisch, Arabisch und Hebräisch sollen die offiziellen Sprachen Palästinas sein. Alle Erklärungen oder Inschriften in arabischer Sprache auf Marken und Geld in Palästina sollen in hebräischer Sprache wiederholt werden und alle Erklärungen oder Aufschriften in hebräischer Sprache sollen in arabischer Sprache wiederholt werden. Die Landesfeäertage. Artikel 23. Die Verwaltung von Palästina soll die Feiertage der verschiedenen Religionsgesellschaften in Palästina als gesetzliche Ruhetage für die Mitglieder dieser Gemeinschaften anerkennen. Durchführungsbestimmungen. Artikel 24. Der Mandatar soll dem Rate des Völkerbundes einen jährlichen Bericht über die im Verlaufe des Jahres unternommenen Maßnahmen zur Durchführung der Mandatsbestimmungen unterbreiten. Abschriften aller während des Jahres verlautbarten oder erlassenen Gesetze und Verordnungen sollen mit diesem Bericht überreicht werden. Artikel 25. Wenn irgendeine Meinungsverschiedenheit, welcher Art auch immer, zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen entstehen sollte, welche nicht durch Verhandlung beigelegt werden kann, soll diese Meinungsverschiedenheit dem ständigen internationalen Gerichtshof unterbreitet werden, wie er im Artikel 14 des Convenant des Völkerbundes vorgesehen ist. Artikel 26. Die Zustimmung des Rates des Völkerbundes ist erforderlich für jede Abänderung der Bestimmungen des vorliegenden Mandates in der Weise, daß zu einer von dem Mandatar vorgeschlagenen Abänderung die Zustimmung von der Majorität des Rates erteilt wird. A r t i k e 1 27. Im Falle des Ablaufes des Mandates, das durch diese Erklärung dem Mandatar übertragen wird, soll der Rat des Völkerbundes diejenigen Einrichtungen treffen, die notwendig erscheinen, um dauernd unter der Garantie des Bundes, die durch die Artikel 13 und 14 gesicherten Rechte zu gewährleisten und unter der Garantie des Bundes Sicherheit zu schaffen, daß die Regierung von Palästina die finanziellen Verpflichtungen voll erfüllen wird, die durch die Verwaltung von Palästina während der Mandatsperiode rechtmäßig eingegangen worden sind. Die vorliegende Ausfertigung soll in dem Archiv des Völkerbundes deponiert werden, und beglaubigte Abschriften sollen durch den Generalsekretär des Völkerbundes an alle Signatarmächte des Friedensvertrages mit der Türkei übermittelt werden. Nochmals: Die Liquidatoren des Judentums. Wir erhalten folgende Zuschrift: Sehr geehrte Redaktion! Sie haben es unternommen, in der jüngsten Nummer Ihres Blattes sich von Redaktionswegen mit dem Gemeindeliberalismus auseinanderzusetzen. Mit beissender Ironie wußten Sie die Schwächen der liberalen Gemeindegrößen und ihrer Politik zu geißeln. Ich leugne nicht, daß das Bild, das Sie entworfen, in vielen Zügen mit außerordentlicher Treffsicherheit gezeichnet ist und bei keinem denkenden Juden, sofern er nicht auf die liberale Partei eingeschworen ist, seinen Eindruck verfehlen kann. Und doch möchte ich mitr erlauben, gegen Ihre Behandlung der Frage eine Einwendung vorzubringen, zu der ich mich gerade als Freund Ihres Blattes und Gesinnungsgenosse legitimiert erachte. Sie haben, so will mir scheinen, den objektiven Standpunkt mit einer außerordentlichen Schärfe erkannt und beschrieben. In subjektiver Hinsicht dünkt mir aber Ihre Kritik über das Ziel hinaus zu schießen. Die „Liquidation“ findet statt, das ist leider unbestreitbar, aber die allerwenigsten der liberalen Gemeindeväter waren sich bisher bewußt, das Amt eines Liquidators zu führen. Im Gegenteil! Sie waren der Überzeugung, allein dadurch, daß sie der Arbeit für die jüdische Gemeinde uneigennützig einen Teil ihrer Zeit widmeten, dem Judentum einen großen Dienst zu leisten. In dieser ihrer Meinung wurden sie bestärkt durch die Anschauung der Kreise, in denen sie leben, deren überwiegende Zahl dem Judentum und den Dingen der jüdischen Gemeinde überhaupt kein Interesse entgegenbringt und in deren Mitte gerade sie als „die guten Juden“ gelten und sich auch als solche fühlen. Diese Herren nun werden Ihre Kritik, die zum gewohnten Urteil ihrer Umwelt und zu ihrer Selbsteinschätzung in konträrem Gegensatz steht, sicherlich als kränkend und ungerecht empfinden. Ich glaube nicht, daß Sie eine solche Wirkung beabsichtigt haben. Wir wollen aber niemand, der jüdisch arbeiten will, zurückstoßen. In der Brust mancher Ihrer „Liquidatoren“ schlummern doch noch Gesinnungen und Kräfte, die nur geweckt und aufgerüttelt werden müssen, um zu aufbauenden Faktoren gemacht zu werden. Das dürfen wir nicht ver- Gedenki des indischen Nailonalionds Sammelstelle München Sammelstelle Nürnberg Sammelstelle Stuttgart Elisabeth Mahler S. Heinemann S. Friedrich Postscheckkonto 10121 Karolinenstr. 42 Hirschstr. 24