Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 6 (9.2.1921)
- Date
- 1921-02-09
- Page
- Seite 78 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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78 Das Jüdische Echo Nr. 8 nützung in weitem Umfange den Kreisen, die daran interessiert sind, möglich gemacht wird und daß diese auch bei der Ausgestaltung der Bibliothek und ihrer Verwaltung ihre Wünsche zur Geltung zu bringen, Gelegenheit erhalten. Durch eine entsprechende Erweiterung der Bibliothekskommission wird dies am besten erreicht werden können. Bezeichnend für den Geist, der noch heute in der Gemeinde herrscht, ist das, was in dem Etat fehlt, mehr fast noch, als das, was darin steht. Es ist in dem gesamten Haushaltungsplan der jüdischen Gemeinde, wie er zur Beratung gestellt wurde, nicht ein einziger Posten enthalten, der die Pflege sozialer Aufgaben der Gemeinde betrifft. Das zionistische Mitglied der Gemeindevertretung war es. das in der Etatsitzung verlangte, daß hierin Wandel geschaffen werde. Sein Antrag ging dahin, daß ein Betrag in Höhe von 5% der Gemeindeumlagen, das sind 30 000 Mark, für jüdische soziale Zwecke ausgesetzt werden. Die Vorstandschaft suchte wieder den § 2 vorzuschützen, um diese unerhörten Forderungen abzuwenden. Sie mußte sich aber sagen lassen, daß durch die Abänderung des Statuts dieser Vorwand nunmehr ein für alle Mal gefallen sei. Man machte sogar bezeichnenderweise den Versuch, die in dem Antrag zur Unterstützung empfohlenen Zwecke als „zionistische und orthodoxe Angelegenheiten“ zu diskreditieren. (Sehr bezeichnend für die liberale Weltanschauung! Man höre die Zwecke: Rittersche Stiftung, Jugendfürsorge, Krankenheim, Schwesternheim, Landheim, Turnverein, Emigrantenfürsorge, Jugendbildung, Zentralwohlfahrtsstelle!!) Schließlich sah man im Kreise der Liberalen doch wohl die Unmöglichkeit ein, den Antrag gänzlich abzulehnen. Man bewilligte schließlich ganze 10 000 Mark (bei einem Budget von “A Millionen) für soziale Zwecke und erklärte im übrigen, daß die Stiftungen ausreichend seien (deren Mittel bekanntlich schon vor dem Krieg den Anforderungen innerhalb unserer Gemeinde bei weitem nicht genügen konnten). Und damals war doch die Not viel kleiner und der Geldwert zehnmal höher als heute! Das nennt der Münchner Liberalismus in seinen Wahlflugblättern „eine erschöpfende Erfüllung der Gemeindezwecke“. Programm der Jüdischen Volkspartei in Bayern. 1. Die Jüdische Volkspartei bezweckt den Zusammenschluß aller vom jüdischen Bewußtsein durchdrungenen Kräfte der bayerischen Judenheit für die Arbeit in der jüdischen Gemeinde und im Gemeindeverband 2. Die Jüdische Volkspartei fordert die Einführung rein demokratischer Verfassungen für die Gemeinde und den Verband; insbesondere fordert sie für die Wahlen zu den Vertretungskörpern gleiches, geheimes und unmittelbares Verhältniswahlrecht aller Volljährigen (auch der Gemeindebeamten), in den Großgemeinden Verhältniswahlrecht für Gemeindevertretung und Vorstand. 3. Die Jüdische Volkspartei bekämpft die Entziehung oder Minderung des Wahlrechtes der ausländischen Juden in den Verfassungen einzelner Gemeinden und des Verbandes. Sie verlangt innerhalb der jüdischen Gemeinden die Gleichberechtigung der Gemeindemitglieder ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit. 4. Die Jüdische Volkspartei erblickt in den jüdischenLandgemeinden eine der stärksten Stützen eines lebenskräftigen Judentums. Sie verlangt von den Großgemeinden und von dem Verband die Förderung aller auf die Erhaltung der Landgemeinden gerichteten Bestrebungen. 5. Die Jüdische Volkspartei tritt ein für die Erhaltung der altüberlieferten Einrichtungen des Judentums durch die Gemeinden und den Verband. Es muß insbesondere auch für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Minderheiten durch die Gemeinde gesorgt werden. 6. Die Jüdische Volkspartei verlangt von den Gemeinden und dem Verband die tatkräftige Förderung aller auf die körperliche, geistige und sittliche Vervollkommnung der jüdischen Jugend gerichteten Bestrebungen. Sie fordert daher eine wirksame Ausgestaltung des jüdischen E r - ziehungs- und Bildungswesens. (Kindergärten, Schulen, Lehrkurse, Lesehallen.) 7. Die Jüdische Volkspartei' erklärt es als ein Gebot der Selbstachtung der jüdischen Gemeinden, daß sie für eine ausreichende Besoldung der Rabbiner, Lehrer und Beamten sorgen, und diesen eine unabhängige Stellung eingeräumt wird, wie sie der Wichtigkeit ihres Amtes entspricht. 8. Die Jüdische Volkspartei verlangt, daß die jüdischen Gemeinden und der Gemeindeverband alle jüdischen Angelegenheiten in ihren Wirkungskreis einbeziehen und an der Lösung der Aufgaben der Gesamtjudenheit (Ostjudenfrage. Palästinafrage usw,) tätigen Anteil nehmen. Die soziale Arbeit (Armenpflege, Fürsorgetätigkeit, Berufsberatung und -Umschichtung, Arbeitsnachweis und anderes mehr), sowie die Verteidigung der jüdischen Ehre gegen Angriffe von außen ist Sache der Gemeinde und des Verbandes. 9. Die Jüdische Volkspartei fordert, daß die Vertretung jüdischer Angelegenheiten, insbesondere alle Ehrenämter in den jüdischen Gemeinden nur solchen Personen übertragen werden, die dem Judentum und seinem Fortbestehen ein lebendiges Interesse entgegenbringen. Titel und Reichtum geben keine genügende Eignung für jüdische Ehrenstellen. JÜDISCHE VOLKSPARTEI IN BAYERN Ortsausschuß München, Wagmüllerstraße 19/o