Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 6 (9.2.1921)
- Date
- 1921-02-09
- Page
- Seite 74 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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74 Das Jüdische Echo Nr. 6 kratische Vorzugsstellung der Reichere vor dem Ärmeren. Der völlig unjüdisch lebende Millionär jüdischen Glaubens ist nach liberaler jüdischer Weltanschauung ein wertvollerer jüdischer Gemeindebürger als der arme fromme Talmudist, der nicht um des Erwerbs willen arbeitet, sondern von seinen reichen Volksgenossen aus Mizwoh unterhalten wird. Die jüdische Gleichheitsidee, der alle aristokratische Schichtung der Gesellschaft, vornehmlich eine Bevorzugung des Reichen vor dem Armen, des Geldes vor dem Geist widersprach, die Mizwohidee, die den Geldbesitz nicht nach der Menge sondern nach der Art der Verwendung einschätzt, sind unliberale Velleitäten. Die „liberalen Interessen des Judentums“ verlangen, daß nur der Besitzende, der Steuerzahler wählt — aber liberal ist es, andererseits auch den Reichen so viel bezw. so wenig zahlen zu lassen, wie er will —. auf die Gefahr hin, daß der Reichere schließlich weniger Steuer zahlt als der Ärmere. Aller Zwang, alle Kontrolle des privaten Lebens ist grundsätzlich abzulehnen. Steuerliche Selbsteinschätzung ist ein unentbehrlicher Bestandteil der religiösen Gewissensfreiheit. Die geringere Zahlung des Reichen steht auch durchaus im Einklang mit der steuerlichen Gerechtigkeit, wenn und soweit die Höhe der Steuer nur proportional bleibt der Größe des jüdischen Interesses. Anderseits: nicht um der Höhe seiner Steuerleistungen willen und des sich darin kundgebenden Interesses für die jüdische Angelegenheit geschieht die politische Bevorzugung des Reichen, sondern wegen seines Reichtumbesitzes an sich, der ihn über die misera plebs hinaushebt Das Steuerzahlen kommt nur als äußeres Anzeichen des Reichtums in Betracht, ist nicht der Grund des Wahlrechts; nicht das Opfern für die Gemeinschaft, sondern das Besitzen verleiht politisches Recht So will es die Liquidationsidee: die Idee des langsamen Hinübergleitens. Das Geld hat eine so wohltätig nivellierende Macht Daß das neue Münchener Wahlstatut von 1920 dieses kapitalistische Wahlrecht, das den Armen die politischen Rechte nahm, nicht mehr enthält, muß der Liberale als schwächliche Konzession an den Zeitgeist empfinden. Das Gleiche gilt von einer weiteren höchst unliberalen Münchener Neuerung, dem Proporz, der den antiliquidatorisohen Minderheiten Macht in den Gemeindestuben verschafft. Hinter den bewußt liberalen Politikern steht die absolute Mehrheit der Münchner Judenschaft, die Menge der unbewußt Liquidierenden. Es war heiligste Pflicht der liberalen Politiker als deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, ihre zahlenmäßige Macht diesen an Zahl schwachen und durch nichts als ihre rückständigen Ideen und ihren Fanatismus starken Minderheitsjuden entgegenzusetzen. Es ist an früheren Wahltagen immer ein wahrhaft erhebender Anblick gewesen, zu sehen, wie die Gemeindebürger, die sonst in treuer Wahrung des Auflösungsgedankens strenge Enthaltung, von aller jüdischen Betätigung übten, nun in begeisterter Betätigung ihrer Weltanschauung jüdischer* Teilnahmslosigkeit zur Wahlurne schritten, um der einzigen aktiven Pflicht des echt liberalen Juden zu genügen: Abwehr religiöser oder gar nationaler Ideen von der Gemeindeverwaltung. Und jedesmal glorreicher Sieg! Der Proporz hat dieser schönen Geschlossenheit in der Gemeindestube ein für allemal ein Ende bereitet, sie hat aufgehört, ein reiner Liquidationsausschuß zu sein. Immerhin hat liberaler Eifer in den jüngsten Verfassungskämpfen eines gewahrt: die Reinheit der jüdischen Gemeindestube vor Nichtdeutschen. Die Versagung des passiven Wahlrechts ist noch einmal gerettet. Daß sich in solcher Exklusivität die Liquidationsideologie mit der antisemitischen Ideologie von Bodenständigkeit und Landfremdheit trifft, daß es gefährlich ist, für deutsche Juden, die selbst Minorität in einer nichtjüdischen, nicht freundlich gesinnten Umwelt sind, ihrerseits als Majorität gegenüber einer Minderheit exklusiv aufzutreten, für derartige subalterne Nebenwirkungen seiner Politik hat der liberale Jude mit Recht kein Verständnis. Er ist Deutscher. Wenn dieses zufällige Zusammentreffen liberaler und antisemitischer Ideen die jüdische Gemeinschaft in der Abwehr antisemitischer Angriffe auf die Judenheit schwächt, so ist das gemeinderechtlich belanglos; denn in den Satzungen steht nicht, daß der Schutz der Gemeindeangehörigen vor antijüdischen Angriffen Aufgabe der Gemeinde ist. Liberale Kandidaten. So sieht das liberale Wahlrecht aus. Und nun die liberale W a h 1 p o 1 i t ii k. Aufstellung brauchbarer Kandidatenlisten ist das Hauptgebiet der verdienstlichen Wirksamkeit des liberalen Vereins. Nicht jeder deutsche Jude ist geeignet zum aktiven Liquidator. Hier heißt es, liberale Auslesekunst üben. Ist in der Wahlordnung der natürliche Vorzug des Reichen beseitigt, ist ferner der natürliche Vorzug der zahlenmäßigen Macht durch schwächliche demokratische Zugeständnisse an die Minderheit beeinträchtigt, so muß diese Versündigung an der Liquidationsidee in der Wahlpolitik mög- 0- 0! L. Kielleuthner 5 kgl. bayer. Hoflieferant 0 43 Maximilianstrasse 43 8 8 Bekanntes Haus für erstklassige Herrenbekleidung nach Mass 8 8 8