Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 5 (4.2.1921)
- Date
- 1921-02-04
- Page
- Seite 60 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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60 Das Jüdische Echo Nr. 5 der. Die Fassung des § 1 ist belanglos, weil stets die Majorität des Bundestages die Entscheidung haben wird. Oberlandesgerichtsrat Neumayer-München begrüßt als Vertreter der Gesamtorganisation der jüdischen Gemeinden in Bayern den Bundestag. Die bayerische Landesorganisation ist bereit, sich dem Reichsverbande anzuschließen. Rabbiner Pinchas Cohn erklärt namens des Bundes der gesetzesfcreuen Gemeinden Deutschlands dessen Bereitwilligkeit, an den gemeinsamen Interessen der deutschen Juden und an allgemein jüdischen Angelegenheiten ohne jede territoriale Begrenzung von Fall zu Fall mitzuarbeiten, allerdings ohne seine Selbständigkeit aufzugeben. Rechtsanwalt Heinrich Stern-Berlin, der im Namen des religiösen Liberalismus spricht, betont, daß nachdem die Nationaljuden ihre Zustimmung erklärt haben, und die Orthodoxie unter gewissen Kautelen zum Beitritt bereit ist, die Liberalen mit ehrlichem Willen an die Arbeit herantreten werden. Gesamte oder nur deutsche jüdische Interessen? Professor Stein-Berlin tritt für die erweiterte Fassung des § 1 ein. Wenn die Tätigkeit des Bundes ausschließlich auf die deutschen Interessen beschränkt wird, so wird die Verbindung mit den 200 Gemeinden in den abgetrennten Gebieten unterbrochen. Der Partikularismus, unter dem das Judentum seit Jahrtausenden gelitten hat, muß endlich verschwinden. Uns alle verbindet das Universelle im Judentum. Hier darf keine Parteipolitik, sondern lediglich die Sache des gesamten Judentums betrieben werden. Amtsgeriehstrat Wolff-Berlin bezeichnet als Hauptzweck der Gesamtorganisation die Zusammenfassung des deutschen Judentums zu seiner eigenen Stärkung. Die innerdeutschen Aufgaben sind so groß, daß sie den Bund vollauf beschäftigen. Die engere Fassung schließt auch keineswegs die Beschäftigung mit außerdeutschen Fragen aus. Keinesfalls aber darf der Bund für irgendwelche jüdischen Interessen eintreten, die keine Bindung mit dem deutschen Judentum haben. (Beifalls- und Mißfallsäußerungen.) ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND LEBEN ftÖNCHNER VTER32&3AHR' PRE&ffztwMeRrfJZjOMfe miZElMUMMkR 1MK-80 VERLAG DEP^JUGEND'MlfJNCHEN. Für den Ausschuß erklärt Dr. Freund, daß der Abänderungsvorschlag der Berliner jüdischen Gemeinde ohne schwerwiegende sachliche Bedeutung ist. Da die Gemeinde Berlin ihren Beitritt jedoch von der Annahme ihres Antrages abhängig gemacht hat, und die Gesamtorganisation ohne Berlin nicht zustande kommen kann, bittet der Ausschuß, den Berliner Entwurf anzunehmen. Dr. Aron Sandler-Berlin teilt zu den Ausführungen von Amtsgerichtsrat Wolff ergänzend mit, daß alle Parteien in der Berliner Gemeindeverwaltung bis vor wenigen Wochen für die erweiterte Fassung des § 1 eingetreten sind. Erst in neuerer Zeit wurde von antizionistisch interessierter Seite gegen die großzügigere Fassung geltend gemacht, daß dieselbe sich dem zionistischen Standpunkt nähere. Maßgebend muß der Gedanke der jüdischen Gesamtheit sein. Wer dieser dienen will, muß ehrlich für die weitere Fassung eintreten. Die Debatte wird geschlossen. — Die Abstimmung ergibt 694 Stimmen für die begrenzte, 331 Stimmen für die erweiterte Fassung des § 1, der nunmehr folgenden Wortlaut hat: „Der Bund bezweckt die Zusammenfassung aller Kräfte im deutschen Judentum zur Pflege seiner gesamten Interessen.“ Das Ausländerwahlrecht. Komm.-Rat Ladewig-Chemnitz erklärt, daß der Gedanke der Gesamtorganisation in Sachsen freudig aufgenommen wird. Eine große Anzahl sächsischer Gemeinden hat jedoch schwere Bedenken gegen den § 10, welcher das Wahlrecht allen volljährigen Gemeindemitgliedern ohne Rücksicht auf ihre Staatszugehörigkeit zubilligt In Sachsen besteht das eigentümliche Verhältnis, daß die Mehrheit der Juden Ausländer sind, denen die sächsischen Gemeinden keinesfalls das Wahlrecht geben wollen. Sie haben das Wahlrecht geändert, um den deutschen Juden die Majorität in den jüdischen Gemeinden zu erhalten. (Beifall und stürmischer Protest.) Für den Ausschuß erklärt Dr. Freund, daß die Verhältnisse in Sachsen besonders liegen mögen, daß diese Frage aber nicht vom lokalen, sondern vom allgemeinen Standpunkt aus angesehen werden muß. Die Autonomie der lokalen Gemeinden bleibt erhalten; das Wahlrecht zum Bundestag muß jedoch ein freiheitliches sein, weil ein religiöser Verband keine Staatsunterschiede machen kann. Auch die Berliner Gemeinde, in der die Verhältnisse auch nicht rosig sind, ist einmütig für das gleiche Wahlrecht zum Bundestag eingetreten. Juden dürfen keinen Unterschied zwischen Juden machen. Auch die katholische und protestantische Kirche kennt keinen Unterschied zwischen Inländern und Ausländern. Schocken-Zwickau schildert die sächsischen Verhältnisse anders als der Vorredner. Die Entziehung des Wahlrechts der Ostjuden hat viel böses Blut gemacht. Der sächsische Antrag sei nur von einer kleinen Zahl von Gemeinden unterschrieben und deshalb für die Gesamtorganisation nicht bindend. Dr. Aron Sandler-Berlin betont, daß die Ostjuden das Kraftreservoir des deutschen Judentums sind, ohne das die deutsche Judenschaft verschwinden werde, die auch geistig auf die Ostjuden angewiesen ist. Das deutsche Judentum hat nur Sinn als Teil der Gesamtjudenheit. Die Zionisten haben das Beispiel der großen Selbstbescheidenheit in großen Fragen gegeben. .Nur