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Das jüdische Echo · 1921-01-21 · 3 (21.1.1921) · p. Seite 32

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
3 (21.1.1921)
Date
1921-01-21
Page
Seite 32 (sequence 4)
Language
German
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32 Das Jüdische Echo Nr. 3 Einfluß auf die gemeinsame Verwaltung des Kultus und der gemeindlichen Stiftungen zu sichern und dadurch die unerläßlichen Voraussetzungen für eine gedeihliche und ersprießliche Zusammenarbeit aller religiösen Richtungen innerhalb der Einheitsgemeinde zu schaffen. Wer jemals an den Vorverhandlungen Teil genommen hat, die bei früheren jüdischen Gemeindewahlen in München zwischen den Vertretern der sogenannten liberalen Mehrheit einerseits und jenen der Orthodoxie und der Zionisten andererseits gepflogen wurden, die regelmäßig auf das für uns ebenso unerträgliche wie entwürdigende Ultimatum der Mehrheitspartei hinausliefen, daß, wenn wir uns mit den uns im Wege des „Entgegenkommens“ zugebiilligten kümmerlichen 3 Mandaten nicht bescheiden sollten, der alsdann entbrennende Wahlkampf unsere Vertretung völlig beseitigen und uns von jedwedem Einfluß auf die religiösen Institutionen und Stiftungen ausschalten würde — der wird es begrüßen, daß durch die Einführung des Verhältniswahlrechts dieser unerträglichen Vorherrschaft einer Partei, die sich noch dazu als Verfechterin liberaler Grundsätze nach außen aufspielte, auf die Zusammensetzung des gemeindlichen Vertretungskörpers ein Ende bereitet wurde. Aber nicht nur der Beseitigung dieser Monopolstellung der Neologie bezüglich der Führung und Leitung der gemeindlichen Angelegenheiten und der Vertretung nach außen gilt unser bevorstehender Wahlkampf. Es muß im Interesse der Gerechtigkeit und der auch unter sachlichen Gegnern unerläßlichen Loyalität und Wahrheitsliebe bereitwilligst anerkannt werden, daß seit den gemeindlichen Kämpfen der Jahre 1907/08 auch im liberalen Lager die Überzeugung zum Durchbruch gelangt ist, daß die früher beliebte Vergewaltigung der religiösen Minderheit und die Negierung des Rechtsbodens der orthodoxen Synagoge eine ständige Gefahr für den gemeindlichen Frieden bedeute und gegen alle wirklich liberalen und demokratischen Grundsätze verstoße. Es darf weiterhin dankbar gewürdigt und begrüßt werden, daß dieselben Vorkämpfer des religiösen Liberalismus, die noch im Jahre 1908 in Berlin stolz verkündeten, daß „das religiöse Gemeindeleben mit den modernen Anschauungen in Übereinstimmung zu bringen ist und daß daher kein Gewicht auf die Innehaltung veralteter Vorschriften und Gebräuche und abgestorbener Sitten gelegt werden darf“, jetzt in der Münchener Gemeindestube gern bereit sind, den religiösen Überzeugungen der orthodoxen Gemeindemitglieder auf dem Gebiete des Ritualwesens Rechnung zu tragen und auch für die orthodoxe Synagoge die entsprechenden Mittel aus dem gemeindlichen Haushalt bereit zu stellen, trotzdem eben diese Synagoge doch die Trägerin und den Kristalliisationspunkt jenes nach liberaler Auffassung veralteten und abgestorbenen religiösen Kultus bildet. Schon aus dieser Sachlage ergibt sich, daß die religiösen Meinungsverschiedenheiten über Orgel, dreijährigen Zyklus, Leichenverbrennung und andere Schlagworte der Reform, die noch vor 20 und 30 Jahren die Scheidung der Geister bestimmten und den Auftakt für alle gemeindlichen Wahlkämpfte bildeten, in der. jetzt in unserer Gemeinde nach Klärung und Lösung ringenden Auseinandersetzungen keine Plattform für den Aufmarsch der Parteien bilden können und bilden werden. Der Grundsatz, daß jeder nach seiner Fasson selig werden kann, ist auch bei jenen enragierten Kulturkämpfern zum Durchbruch gekommen, die uns noch vor 15 Jahren mit dem Verbot der Predigt und der Schließung unseres Bethauses bedrohen zu können vermeinten. In diesem Zusammenhänge darf der gläubige Jude, der all diese Phasen in der Entwicklung unserer Gemeinde seit mehr als 40 Jahren mit durcherlebt hat, wohl in Rückerinnerung an diese leidenschaftlich bewegten Kampfperioden der Vergangenheit, in den Segensspruch einstimmen: „Gelobt sei der, der die Zeitläufte ändert!“ Andere Gegensätze und Differenzierungen als die getrennten religiösen Kulte werden im Mittelpunkt jener Auseinandersetzungen stehen, die die Gemüter in dem jetzt entfesselten Wahlkampfe bewegen und erhitzen und diese Gegensätze werden vornehmlich die sozialen und kulturellen Grundsätze unserer Glaubensgemeinschaft berühren. Und gerade die absolute Übereinstimmung der Orthodoxie und des Zionismus auf diesen beiden Gebieten erheischen es gebieterisch, daß trotz der für beide Parteien verführerisch klingenden Aussicht, auf Grund getrennter Wahlzettel die Stärke und die Zahl der eigenen Parteiangehörigen statistisch festzustellen, diesmal von einem gesonderten taktischen Vorgehen im Wahlkampf Umgang genommen und damit einer Selbstzerfleischung der späterhin doch auf Gedeih und Verderbnis auf einander angewiesenen Parteien unter allen Umständen vorgebeugt wird. Wenn jemals, dann muß in dem bevorstehenden Wahlkampfe eine Einheitsfront der Orthodoxie und des Zionismus, die auch bei den Wahlen zur badischen. Synode stets den gemeinsamen Sieg unserer religiösen und sozialen Auffassungen gewährleistete, gezimmert und unsere Einheitsfront nach links, gegen die auf sozialem und kulturellem Gebiet leider wieder von allen guten Geistern verlassene Neologie gerichtet sein. Da ist es zunächst die Ausländerfrage, d. h. der von den provisorischen Verfassungen der Münchener Gemeinde und des Landesverbandes ausgesprochene Ausschluß aller nicht Reichsangehörigen vom passiven Wahlrecht, die den Kernpunkt und die „piece de resistance“ der kommenden Kämpfe bilden wird. Wir Orthodoxe, sind uns wohl bewußt, daß die Neologie mit diesem SchJagwort und mit dem gegen uns geschleuderten Anwurf des angeblichen Mangels an deutsch-nationalem Empfinden erfolgreiche Wahlgeschäfte zu machen und unter der Parole, daß nur „bodenständige“ Gemeindeangehörige zur Leitung der Gemeinde berufen sein sollen, zahlreiche indifferente, der jüdischen Denk- und Anschauungsweise entfremdete Wählermassen gegen uns zu mobilisieren hofft. Aber ganz abgesehen davon, daß die Orthodoxie in Rückerinnerung an jene Zeiten, in welchem einstens gegen ihre Anhänger aus den Kreisen der Neologie heraus der gleiche Vorwurf des mangelnden Verständnisses für die Segnungen und Errungenschaften der deutschen Kultur gerichtet wurde, schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus niemals die Hand zu einer Inferiorisierung unserer nicht in Deutschland eingebürgerten Glaubensgenossen bieten darf, muß gegen den Versuch der Verweigerung des passiven Wahlrechts an die Ausländer schon um deswillen entschieden Verwahrung eingelegt werden, weil der jüdische Kultus und die jüdische Weltanschauung eine derartige Differenzierung strenge untersagen. Wenn übrigens der Satz zutrifft, daß die Geschichte bekanntlich dazu da sei, um Nichts aus ihr zu lernen, dann kann unsere Münchener Neologie in ihrer Stellungnahme zu dieser Frage wieder stolz darauf sein, ein Schulbeispiel für die Richtigkeit dieser These

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