Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 53 (31.12.1920)
- Date
- 1920-12-31
- Page
- Seite 508 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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508 Das Jüdische Echo Nr. 53 Hn unsere Leser! Der Abonnementspreis für das „Jüdische Echo“ samt der monatlich 4 Seiten umfassenden Beilage „Der jüdische Arbeitsmarkt“ beträgt ab 1. Jan. 21: Mk. 24.— für das Vi Jahr, Mk. 12.— für das Vs Jahr, Mk. 6.— für das 1U Jahr. Bei Kollektivbestellung durch Vereine und Organisationen Ermäßigung. Wir bitten höfl. den laufenden Abonnementsbetrag gefl. auf unser Postscheckkonto Nr. 3987 überweisen zu wollen. Verlag des Jüdischen Echo B. Heller. München, Herzog Maxstr. 4. Das Komitee der Jüdischen Delegationen. Memorandum über Wesen und Tätigkeit des Komitees an den Völkerbund. 1. Das Komitee der Jüdischen Delegationen, das seinen Sitz in Paris hat, hat seine Tätigkeit am 25. März 1919 unter dem Titel: „Komitee der Jüdischen Delegationen bei der Friedenskonferenz“ begonnen. Das Komitee besteht aus den Delegationen der Juden Osteuropas, einiger anderer Länder Europas, Palästinas, der Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanadas. Diese Delegationen sind durch jüdische Kongresse, jüdische Nationalversammlungen, jüdische Nationalräte, jüdische Gemeindeversammlungen usw. gewählt worden. Alle hatten die gleichen Prinzipien und größtenteils ein fast identisches Programm. Folgende Organisationen haben sukzessive ihre Vertreter in das Komitee entsandt: Vereinigte Staaten von Nordamerika: Der amerikanisch-jüdische Kongreß, hervorgegangen aus allgemeinen Wahlen als Repräsentant des amerikanischen Judentums (25 000 Wähler). Kanada: Der kanadisch-jüdische Kongreß (25 000 Wähler). Beßarabien: Versammlung der jüdischen Gemeinden. Bukowina: Jüdischer Nationalrat. Krim: Versammlung der jüdischen Gemeinden. Ostgalizien: Jüdischer Nationalrat. Georgien: Versammlung von sieben jüdischen Gemeinden. Italien: Israelitischer Gemeindebund, Zionistische Föderation, Rabbinerverband. Litauen: Jüdischer Nationalrat, gewählt von der Versammlung der jüd. Gemeinden. Palästina: Jüdische konstituierende Nationalversammlung (Provisorischer Rat). Polen: Jüdischer Nationalrat, gewählt durch einen Kongreß von 500 Vertretern verschiedener jüdischer Organisationen (der Nationalrat zählt im polnischen Landtag 6 Abgeordnete, die ungefähr eine Viertelmillion jüdischer Wähler repräsentieren). Rumänien: Union der eingeborenen Juden, Föderation und Poale-Zion. Rußland: Jüdischer Nationalrat. Einige Gegenden Südrußlands: Rostow, Taganrog usw.) einige Gemeinden. Tschecho-Slowakei: Jüdischer Nationalrat, vertretend das national organisierte Judentum der Tschechoslowakei (80 000 Parlamentswähler). Transylvanien: Jüdische Nationalunion (50 000 Mitglieder). Ukraine: Jüdische Nationalversammlung, ungefähr drei Millionen Seelen repräsentierend. Zionistische Weltorganisation mit ungefähr einer Million Anhänger, Bene Berith (Zentralsitz Chicago), American Jewish Committee (Sitz New- York). Schriftliche Mandate: Finnland, Griechenland (Saloniki), Weißrußland (Jüdischer Nationalrat, gewählt durch eine Versammlung der jüdischen Gemeinden), Jugoslawien. Jewish Board of Deputies, vertretend das englische Judentum, hat durch die Vermittlung seines Vorsitzenden an den Arbeiten des Komitees der Jüdischen Delegation teilgenommen. Nach der Unterzeichnung der Friedensverträge haben auch die jüdischen Bevölkerungen anderer Länder ihre Interessen dem Komitee der Jüdischen Delegationen an vertraut: Österreich (Jüdischer Nationalrat), Bulgarien, ebenso die Juden Konstantinopels schon während der Friedensverhandlungen. Neben seiner politischen Tätigkeit hat das Ko-, mitee der Jüdischen Delegationen die Initiative zur Koordinierung aller jüdischen Hilfstätigkeit ergriffen. Es hat zu diesem Zweck eine Welthilfskonferenz einberufen, die in Karlsbad vom 5. bis zum 13. August 1920 stattgefunden hat, wobei 60 jüdische Hilfsorganisationen der verschiedenen Länder Europas und Amerikas über 100 Delegierte entsandt haben. Die Konferenz hat ein unabhängiges Zentralorgan eingesetzt, dessen Aufgabe die Koordinierung, die Entwicklung und die Vereinheitlichung der jüdischen Hilfstätigkeit darstellt. II. Das Komitee der Jüdischen Delegationen hatte zur Hauptaufgabe die Erlangung der bürgerlichen und politischen Gleichberechtigung für die Juden wie auch die der Minoritätsrechte für sie in den umgeformten Staaten. Die Vertreter der jüdischen Bevölkerungen, die an der neuen rechtlichen Ordnung interessiert waren, haben ihre Forderungen als nationale Forderungen bezeichnet. Das Komitee der Jüdischen Delegationen hat am 10. Mai 1919 im Namen von 12 Millionen Juden» die es vertrat ein Memorandum der Friedenskonferenz unterbreitet, in dem diese Forderungen in präziser Form auseinandergesetzt sind. Dieses Memorandum hatte schon vorher als Grundlage für die Verhandlungen zwischen dem politischen Vertreter des Komitees und den verschiedenen offiziellen Delegationen der Friedenskonferenz gedient. Außer den Großmächten haben verschiedene andere Staaten teilweise diese Forderungen angenommen. In schwächerer Form wurden sie geltend gemacht in den Klauseln, betreffend die nationalen, sprachlichen und religiösen Minderheiten, die einen integrierenden Bestandteil des polnischen Vertrages bilden. Diese Klauseln garantieren den Juden den freien Gebrauch ihrer Sprache, die Möglichkeit, nach ihrem Wunsche die Frage der Unterrichtssprache zu regeln, das Recht, über einen bestimmten Teil des Budgets für die Mehrheit der von ihnen organisierten Schulen zu verfügen und schließlich einige Garantien für die Möglichkeit der Einhaltung des Sabbats. Nach der Unterzeichnung des Vertrages mit Polen, am 28. Juli 1919, wiederholte das Komitee der Jüdischen Delegationen seine Schritte bei der Friedenskonferenz, um auf die Notwendigkeit hinzuweisen, in die Verträge die Minoritätsklauseln aufzunehmen. Und in der Tat sind diese, wenigstens teilweise, in fast alle Friedensverträge aufgenommen.