Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 42/43 (22.10.1920)
- Date
- 1920-10-22
- Page
- Seite 412 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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412 Das Jüdische Echo Nr. 42/43 dischen Kameradenbundes, Geschäftsstelle: München, Goethestraße 43/1, einverstanden und versichert, die deutsche Staatsangehörigkeit schon vor dem 1. August 1914 besessen zu haben./* Dieses Dokument stammt nicht, wie das ominöse Datum, 1. August 1914, vermuten ließe, von der PolLzeidirektion München oder aus der Hakenkreuzwerkstatt des Völkischen Beobachters, sondern von der Leitung der Münchener Jugend- Wander-Gruppe des Deutsch-Jüdischen-Kameradenbundes, vertreten durch die Herren Albert Raff, Weißbarth, Albert Strauß und Josef Holzner, und wird den Eltern der in Betracht kommenden jungen jüdischen Wanderer zur Unterschrift vorgelegt. Wir enthalten uns jedes Kommentars, gestatten uns aber an die Herren Verbandsleiter die Frage zu richten, was der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit der im gleichen Rundschreiben angegebenen Tendenz der Jugend-Wander-Gruppe zu tun hat, nämlich der Erziehung zu selbstbewußten und auch selbstbeherrschten Juden. Fürchten die Herren etwa von einem gemeinsamen Wandern junger Ostjuden mit ihren Kindern eine allzu große Stärkung des jüdischen Selbstbewußtseins ihrer Kim der? Staatsrat Cohn-Dessau. Am 12. Oktober stand vor der Strafkammer in Dessau Termin in einer Beleidigungsklage des Anhaitischen Staatsrats Dr. Cohn gegen zwei Bernburger Redakteure. Gegenstand des Verfahrens war ein zunächst in der Jüdischen Rundschau erschienener Artikel über Herrn Staatsrat Dr. Cohn, in welchem Dr. Gustav Wittkowsky das auffällige Verhalten des Herrn Staatsrat Dr. Cohn, insbesondere in der Angelegenheit der Entziehung des Wahlrechts gegenüber ausländischen Gemeindeangehörigen in Dessau gegeißelt hatte, das um so unerhörter war, als nicht nur Ausländern, sondern selbst den im Auslande geborenen, naturalisierten Staatsbürgern das Wahlrecht entzogen wurde. Dr. Gustav Wittkowsky hatte in diesem Artikel mit besonderem Nachdruck das Verfahren eines Mannes gegeißelt, der im öffentlichen Leben Deutschlands die Grundsätze der Demokratie zu verfechten vorgäbe, in der Praxis des jüdischen Gemeindelebens aber die denkbar schlimmste reaktionäre Politik verfolge. Diesen Artikel von Gustav Wittkowsky hatten zwei Bernburger Redakteure übernommen und abgedruckt. Darauf veranlaßte Cohn gerichtliches Einschreiten, nicht etwa gegen die Jüdische Rundschau, bezw. den Verfasser des Artikels, sondern gegen die beiden Bernburger Redakteure. Die Verteidigung des einen Redakteurs führte Rechtsanwalt Dr. Leiewer - Berlin, als Vertreter für Cohn erschien Rechtsanwalt Wertheiim-Berlin. In der Hauptverhandlung erbot sich die Verteidigung namens des Angeklagten, den Wahrheitsbeweis für alle dem Artikel zugrunde liegenden Behauptungen durch Urkundenmaterial und Zeugen zu erbringen. Es handelte sich im wesentlichem um vier Punkte: einmal darum, daß Gelder der Cohn-Oppenheimschen Stiftung, die ihren Sitz in Dessau hat und in deren Kuratorium Cohn sitzt, parteiisch verteilt seien, weiter darum, daß an dem Zustandekommen des neuen reaktionären Gemeindewahlrechts für Dessau Cohn die Hauptverantwortung trage, dann darum, daß Cohn den Herren Justizrat Ascher und Dr. Moses, Dessau, gegenüber sein Wort gebrochen habe, indem er trotz der Zusicherung, seih Amt als Vorsitzender niederzulegen, wenn ein freiheitliches Wahlrecht nicht durchginge, seine erneute Wahl zum Vorsitzenden angenommen habe, schließlich um eine unzulässige Beeinflussung des Gemeindevorstandes in Ballenstedt bei der Wahl eines Delegierten zum Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde. Aus der Verteidigung des Herrn Cohn sei eine Bemerkung hervorgehoben, die die jüdische Öffentlichkeit interessieren dürfte: Auf die Frage des Verteidigers, warum er nicht die Jüdische Rundschau bezw. den Verfasser des Artikels belangt habe, sondern sich an die Bernburger Lokalblätter halte, erwiderte er, „er lese die Jüdische Rundschau nicht, volksjüdische Zeitungen interessierten ihn ebensowenig, wie serbische oder kroatische“. Das sagt ein Mann, der im Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und dem Verband der Deutschen Juden sitzt und auch sonst im jüdischen Leben eine gewisse Rolle zu spielen sucht. Das jüdische Volk interessiert ihn also ebensowenig, wie ihn die Serben und Kroaten interessieren. Uns scheint, daß ein deutscher Politiker für die südslawische Politik immerhin Interesse haben müßte. Daß aber Herr Dr. Cohn nicht merkt, welch schallendes Gelächter seine Bemerkung über sein Uninteressiertsein am jüdischen Volk auf der ganzen Welt hervorrufen wird, ist mehr als auffällig. Die Sache selbst wurde vertagt. Im nächsten Termin soll umfangreicher Beweis über die einzelnen Punkte erhoben werden. Amerikanischer Zionismus. Das Elend des jüdischen Volkes ist unbeschreiblich .... Wie viele Generationen, wie viele Menschen haben das immer und immer wiederholen müssen und mit echt jüdischer Zuversicht immer wieder gehofft, daß nun bald die Erlösung kommen müsse. Ach, es nimmt das Elend kein Ende, und wir dürfen nicht ablassen, die aufzurufen, die helfen können. Als der Krieg ausbrach, ergab sich, daß es nur ein Teil des jüdischen Volkes war, der helfen konnte, der amerikanische. Und wenn die zionistische Organisation die einzige internationale gewesen ist, die sich während des Krieges zu halten vermochte, wenn nach Einstellung der Feindseligkeiten das, was der Krieg in Palästina übrig gelassen hatte, erhalten werden konnte, so wissen wir wohl, wem das zu danken ist. Ohne die ungeheuere Hilfsbereitschaft unserer amerikanischen Brüder, die im Durchschnitt 80 Prozent zum zionistischen Etat beitrugen, wäre die zionistische Organisation und damit die einzige Hoffnung des Volks auf Rettung zusammengebrochen. So kam es, daß die amerikanischen Zionisten auf der ersten Jahreskonferenz nach dem Kriege sich aufs Intensivste an den Beratungen über die Kolonisation beteiligten. Hierbei trat der natürliche Gegensatz zutage, daß sie nicht allzu viel Verständnis für die geistigen und kulturellen Bewegungen, die im Wesentlichen unter dem Einfluß Achad Haams und B u b e r s in Europa erwachsen waren, zeigten. Es ist ganz selbstverständlich, daß die amerikanischen Juden sich so an die amerikanische Lebenstendenz angeglichen haben, wie ja auch im Grunde selbst die Anhänger Bubers oder Achad Haams nicht ganz