Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 30/31 (30.7.1920)
- Date
- 1920-07-30
- Page
- Seite 338 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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338 Das Jüdische Echo Nr. 30/31 Nachfolger nennt man Sir Ronald Grahan, der in Ägypten eine lange politische Dienstzeit hinter sich hat. Herbert Samuel hat bereits seine Mitarbeiter gewählt. In den engeren Stab seiner Mitarbeiter wurden folgende Herren ernannt: General Deedes, gewesener Chef der politischen Nachrichtenabteilung bei Lord Allenby; N. Bentwich, der letztens oberster Richter bei der Militärverwaltung in Palästina war; Mr. Storrs, Gouverneur von Jerusalem; Capt. Lord Ldw. Hay, der an den Arbeiten der Friedenskonferenz in Paris teilnahm; Mr. Groves, Mitglied der arabischen Büros in Kairo, Jerusalem und Damaskus, und Mr. Nurock, Sekretär der zionistischen Kommission in Jerusalem. Eröffnung des Katasters. Die letzte Verordnung der Militärregierung ist soeben in den palästinischen Blättern und durch Anschlag bekanntgegeben worden. Sie betrifft die Öffnung der Katasterbüros im ganzen Lande. Seit dem Einzug der englischen Truppen in Palästina war jede Operation, die den Kauf oder Verkauf von Boden und ländlichen Immobilien betrifft, untersagt. Motiviert wurde dieser Befehl dadurch, daß es infolge des Fehlens eines richtigen Katasters zu großen Unannehmlichkeiten und Prozessen kommen müßte, wenn man den Bodenkauf freigäbe. Natürlich mußte infolgedessen jede größere Erschließungsarbeit Privater unterbleiben. Zahlreiche amerikanische und englische Juden wollten einzeln oder für Kolonisationsgesellschaften Boden erstehen und ihn mit Maschinen bearbeiten lassen, konnten aber infolge des obenerwähnten Verbotes nichts anfangen. Jetzt veröffentlicht die Militärbehörde eine Kundmachung, derzufolge in einigen Tagen die Vermessung des ganzen Landes einsetzen soll. Die Vermessungsarbeiten beginnen mit den südlichen Bezirken Gaza und Berseba, wo verhältnismäßig sehr viel brachliegender Boden vorhanden ist. Gleichzeitig sind in allen Büros für Beglaubigung der Kaufverträge in den bedeutenderen Städten die Vorarbeiten zur Einrichtung derselben nach modernen Begriffen begonnen worden. N. Z. Z. Aufstand im Reiche Faisuls. Die Agence Havas meldet aus Beirut vom 20. Juli: Die Bevölkerung von Hasbays und Rachaya erhob sich, verjagte die Behörden des Scherifs und hißte die französische Flagge. Faisul gibt nach. Nach einer Meldung der Agence Havas hat Emil Faisul das französische Ultimatum, das das französische Protektorat über Syrien effektiv macht, angenommen. Deutschland. Die kurhessische Judenordnung. Die israelitische Gemeinde in Eschwege hat bei der Regierung in Cassel beantragt, die kurhessische Judenordnung vom Jahre 1823 resp. 1833 wie folgt abzuändern: 1. Die Ältesten der Synagogen-Gemeinden sollen nicht wie seither von den Kreisvorstehern vorgeschlagen und von den Vorsteherämtern ernannt, sondern von den Gemeindemitgliedern auf Grund einer zu schaffenden Wahlgesetzgebung gewählt werden. 2. Die Provinzialvorsteherämter sollen sich aus Mitgliedern zusammensetzen, welche durch Wahl aus sämtlichen Gemeinden der ganzen Provinz entnommen sind. Insbesondere müssen Gemeinden mit über 100 Seelen darin vertreten sein. Für den Fall der Behinderung sollen den Mitgliedern des Vorsteheramtes gewählte Stellvertreter beigegeben werden. 3. Bei Festsetzung des Haushaltungsplanes der Provinzen muß eine Mitwirkung der Gemeindevertretungen gesichert werden. Die Heranziehung zu den Gemeinde- und den Provinziallasten soll auf Grund des Landessteuergesetzes v. 30.3.20, wonach das Einkommen zu Steuerzwecken der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts nur in Form von Zuschlägen zu den Reichseinkommensteuern herangezogen werden darf (§ 15, Absatz 1). auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. 4. Den Organen der Gemeinde soll die Befugnis beigelegt werden, sie nach außenhin rechtlich zu vertreten. 5. Die Beiordnung landesherrlicher Kommissare zu den Provinzial-Vorsteherämtern und ganz speziell zu den Sitzungen des Landesrabbinats möge unterbleiben. Feuilleton Jerusalemer Nachsttück*) Von Eugen Höflich. Nirgends in Europa ist der Mond so wie in Jerusalem, wenn er in seiner ganzen Größe über der Stadt steht. Wenn Rosch chodesch vorbei ist, geht man hinaus nach Moza oder nach Ain *) Aus „Der Weg ins Land“, palästinensische Aufzeichnungen, Verlag R. Löwit, Wien-Berlin. "RauThallmai'er München TheatmertCr.'lö