Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 26 (25.6.1920)
- Date
- 1920-06-25
- Page
- Seite 296 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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29ö Das Jüdische Echo Nr. 26 H Uhr in einem Haus der Neuhauserstraße im Stiegenhaus von mehreren Leuten verprügelt worden zu sein. Es findet sich im Gesicht die ganze Stirn. Augen- und Wangengegend bis zu den Lippen blaurot verfärbt, blutunterlaufen und dick geschwollen, besonders empfindlich ist die Gegend des Nasenbeins, die Augen selbst sind unverletzt, ebenso der Schädel. Aus Mund und Nase soll Blut geflossen sein. Die Nasenhöhlenöffnungen sind mit geronnenem Blut bedeckt. In der Mundhöhle keine offenen Wunden. Am linken und rechten Oberarm sind ebenfalls blutunterlaufene Stellen, links etwa haudflächengroß und geschwollen, daneben fingerkuppengroße blauunterlaufene Stellen wie von Fingerdrücken. An beiden Handgelenken besonders links gleichfalls starke Schwellung, Rötung und Hautabschürfung rings um das Gelenk. Die Kreuzgegend druckempfindich. Hautverfärbung oder Schwellung daselbst nicht nachzuweisen. Offenbar unabhängig davon besteht ein nußgroßer eingeklemmter und entzündeter Hämorrhoidalknoten. von dem aus eine ziemlich starke Blutung in die Unterkleider sta'ttfand. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der wahrscheinlich schon vorher bestandene Hämorrhoidalknoten durch äußere Gewalt zum Platzen gebracht wurde. Die Verletzungen am Kopf machen den Eindruck, als ob sie mit der Faust oder stumpfen Gegenständen (Knüppel?) beigebracht worden wären, ebenso die Stelle am linken Oberarm. Die Anwendung scharfer Instrumente ist auszuschliießen. Herr Tider ist noch etwas benommen, klagt über Schwindel, bei geschlossenen Augen kein Schwanken. Erbrechen war nicht vorhanden. San.-Rat Dr. F. L a c h e r , München, Kaufingerstr. 512. Das also ist das erste Ergebnis einer Politik, die amtliche Ausweisungsbeschlüsse mit dem Hakenkreuz versieht, die leibliche Kinder von den Eltern weg verhaften läßt und in die Akten das Kennwort „Jude“ einträgt. In der letzten Landtagssitzung habe ich für sicher zu erwartende Mißhandlungen jüdischer Personen den bayerischen Ministerpräsidenten und Minister des Innern wegen der sträflichen Duldung antisemitischer Rohheiten durch die oberen Behörden verantwortlich gemacht. Mit diesem ersten Fall amtlicher Judenmißhandlung steht die Schuld Herrn v. Kahrs fest. Die von ihm zu verantwortende bayerische Ausweisungspolitik ist ein öffentlicher Skandal geworden. Die Folgen werden sich zeigen. München, den 21. Juni 1920. Alwin Saenger, Mitglied des Bayerischen Landtages. Dazu tut die Polizeidirektion mit erfreulicher Promptheit kund: „Der Händler Leib Tider aus Bochnia in Galizien war am 21. d. M. auf Vorladung freiwillig zu einer amtsärztlichen Üntersuchung in der Polizeidirektion erschienen. Vor der Untersuchung hielt er sich im Gange des 2. Stockwerkes vor dem Zimmer des Amtsarztes auf. Dort schrie und schimpfte er unausgesetzt und machte einen derartigen Skandal, daß die Beamten aus den umliegenden Diensträumen zusammenliefen und sich über dieses ungebührliche Verhalten aufhielten. Der mehrmaligen Aufforderung des Amtsarztes, sich ruhig zu verhalten, leistete Tider keine Folge, sondern lärmte erst Techt weiter. Der Amtsarzt erklärte ihm deshalb, ihn in diesem Zustand nicht untersuchen zu können, und forderte ihn auf, das Polizeigebäude zu verlassen, was Tider ebenfalls nicht befolgte. Dem Versuch, ihn aus dem Polizeigebäude zu schaffen, leistete er hartnäckigen Widerstand, riß sich los, fing noch ärger zu schreien an und verkeilte sich in einer Türnische. Schließlich mußte er, um dem widerlichen Auftritt ein Ende zu bereiten und da er aus dem Polizeigebäude nicht zu entfernen war, in Verwahrung genommen werden, bis er sich beruhigt hatte. Tider leistete hierbei heftigen Widerstand, schlug um sich und wollte wieder zur Türe hinaus. In demselben Augenblicke aber, als ihn der Vollzugsbeamte mit der linken Hand am Arm fassen wollte, schnappte Tider mit dem Munde nach dem Beamten und verbiß sich in seinem linken Daumen so fest, daß es unmöglich war, sich von ihm zu befreien. Zur Abwehr versetzte ihm der Beamte mit der rechten Hand einige Schläge auf den Kopf, ohne Erfolg. Erst als er ihn zu Boden brachte und ihm einige Schläge ins Gesicht versetzen konnte, ließ Tider nach und der Daumen konnte aus dem Munde wieder entfernt werden. Der Beamte erlitt Verletzungen und mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Er handelte also in Notwehr. Zur Sachlage selbst sei noch erwähnt, daß Leib Tider am 8. November 1918 erst nach München kam und mit Verfügung der Polizeidirektion aus München und Bayern ausgewiesen wurde. Er hat es jedoch bisher verstanden, sich dem Vollzug der Wegweisung zu entziehen. Gegen Tider ist zurzeit ein Verfahren wegen Kettenhandels und Preiswucher sowie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anhängig.“ * Also natürlich, der Jude ist extra ins Polizeigebäude gegangen, um dort zu skandalieren. Wahrscheinlich aus Mangel anderweitiger Beschäftigung. Denn die Ursache des Lärms verschweigt der Polizeibericht schamhaft. Es ist also doch peinlich zu erwähnen, daß Tider gelegentlich seiner Vorladung erfuhr, daß Denunziationen des Schutz - und Trutzbundes dem ganzen Vorgehen der Polizeidirektion gegen ihn zu Grunde liegen und dadurch in begreifliche starke Erregung geriet. Daß er dabei laut wurde, war Unrecht aber verständlich. Es ist eben noch ungewohnt, in der Polizei ein Organ des Schutz- und Trutzbundes sehen zu müssen. Ob den Appetit Tiders nach dem Schutzmannsdaumen nebst der ganzen Darstellung des „Befreiungsversuchs“ überhaupt jemand glauben wird? Das liegt ganz auf der Linie der in Deutschland üblich gewordenen „Erschießungen aut der Flucht“. Was die erwähnten Verfahren mit der Mißhandlung zu tun haben, ist nicht ersichtlich. Es wird auch wohlweislich verschwiegen, auf wessen Initiative sie zurückzuführen sind. Die Regel von schwebenden Verfahren, deren Resultat gaT nicht abzusehen ist, gilt gegenüber dem Ostjuden offenbar nicht. Erwähnt sei der Vollständigkeit wegen, daß dies nicht der erste Fall offizieller Judenmißhandlung ist wie Herr Abgeordneter Sänger annimmt. W. Maimann, der verhaftet wurde, weil er die ihm gestellte Ausweisungsfrist überschreiten mußte, da er auf den beim polnischen Generalkonsulat Berlin längst beantragten Paß wartete (der auch1 2 Tage nach seiner Verhaftung eintraf), wurde im Polizeigebäude von Polizei-Organen mit Gummiknüppeln mißhandelt Die völlig unbescholtene Familie bleibt interniert, trotzdem sie sich nach Empfang der Pässe verpflichtete, Bayern freiwillig zu verlassen. —