Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 18 (30.4.1920)
- Date
- 1920-04-30
- Page
- Seite 202 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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202 Das Jüdische Echo Nr. 18 schlossenen Einheitswillen beseelt, als dessen Träger auf orthodoxer Seite vor allem die Lehrer hervortraten. (Wir hoffen zuversichtlich, daß nicht nur hier, sondern auch in allen anderen jüdischen Fragen die Lehrer dank ihrer innigen Vertrautheit mit dem jüdischen Leben und den Bedürfnissen des Judentums Förderer einer gesunden und lebendigen Entwicklung sein werden.) Dieser Wille zur Einigung besiegte die Widerstände auf extrem-orthodoxer Seite, die zeitweilig fast unüberwindlich schienen. Sämtliche Vertreter, auch die wenigen bei der ersten Abstimmung in der Opposition gewesenen Orthodoxen, stimmten schließlich ausnahmslos für die Bildung des Verbandes, nachdem in § 2 klargestellt war, daß die Zuständigkeit der Gemeinden und Rabbiner inbezug auf die Ordnung von Kultus, Ritus und Unterricht unter keinen Umständen durch die Zugehörigkeit zum Verbände berührt werden und die Bewilligung von Unterstützung an Gemeinden nicht von bestimmten Forderungen inbezug auf Kultus und Ritus abhängig gemacht werden darf, nachdem ferner als § 18a folgende Bestimmung zur Sicherung der religiösen Minderheiten eingefügt war: „Zur Beratung aller Angelegenheiten, die auf Kultus, Ritus und Unterricht Bezug haben, werden mit Rücksicht auf die bestehenden religiösen Richtungen zwei selbständige Hauptausschüsse gebildet. — Diese Ausschüsse müssen in Fragen des Kultus und Ritus je zur Hälfte aus Rabbinern und Laien, in Fragen des Unterrichts je zu Vs aus Rabbinern, Lehrern und anderen Mitgliedern bestehen. Die Wahl der Haupt-Ausschüsse erfolgt durch Tagung und weiteren Rat in gemeinschaftlicher Wahlhandlung. Jeder Abgeordnete und Vertreter wirkt nur bei der Wahl des Ausschusses mit, dessen Richtung er sich anschließt. — Der weitere Rat hat Vorlagen, die sich auf Kultus, Ritus und Unterricht beziehen, vor der Einreichung den Haupt-Ausschüssen oder, soweit es sich um Angelegenheiten einer Richtung handelt, dem Haupt- Ausschuß dieser Ri.chtung zur gutachtlichen Äußerung vsrzulegen und mit diesem Gutachten der Tagung zur Kenntnis zu bringen. Die Vertretung vor der Tagung erfolgt durch ein Mitglied des zuständigen Haupt-Ausschusses oder der beiden Ausschüsse. — Der weitere Rat hat die selbständige Bearbeitung der Kultus, Ritus und Unterricht betr. Angelegenheiten auf Antrag den Haupt- Ausschüssen oder, soweit nur eine Richtung in Betracht kommt, dem Haupt-Ausschuß dieser Richtung zu übertragen.“ Lebhafte Auseinandersetzungen, bei denen ein Gegensatz zwischen Groß- und Kleingemeinden zum Ausdruck kam, riefen die Bestimmungen über die Wahlen zur Verbandstagung und die Verteilung der Sitze im weiteren Rat hervor. Im Wege des Kompromisses wurde festgelegt: Bei den Wahlen zur Tagung ist Wahlkreis der Regierungsbezirk. Auf je 500 abgegebene Stimmen fällt 1 Abgeordneter und 1 Ersatzmann. Die Reststimmen werden einer Landesliste zugeteilt (§ 6). Die 19 Mitglieder des weiteren Rats setzen sich wie folgt zusammen: aus 13 Vertretern der Gemeinden, 3 Rabinern, 2 Gemeindebeamten und 2 von der Tagung zu wählenden Mitgliedern (§ 14). Ein Antrag von orthodoxer Seite, den Frauen das Wahlrecht zu entziehen, wurde glatt abgelehnt, was vorauszuseheri war und durchaus zu begrüßen ist Dagegen empfinden wir es sehr schmerzlich, daß den weiteren Bemühungen der Zionisten und Orthodoxen, den Ausländern das passive Wahlrecht zu verschaffen, der Erfolg versagt blieb. Das ist umso bedauerlicher, als die Entrechtung der Ausländer auf dem Willen eines einzelnen beruht, des Vertreters der pfälzischen Gemeinden, der mit seinen beinahe 80 Stimmen die unter den rechtsrheinischen Vertretern vorhandene Mehrheit für das passive Ausländerwahlrecht (auch ein liberaler Rabbiner stimmte dafür!) in eine Minderheit verwandelte. Dieser Trennungsstrich zwischen Reichsangehörigen und Nichtreichsangehörigen in einem Verbände, der nach seinen Zweckparagraphen sich die Pflege jüdisch-religiöser Interessen zum Ziele setzt, ist unbegreiflich. Die geschichtliche Entwicklung hat es mit sich gebracht, daß das Judentum überall außer in Palästina ein Bindestrich-Judentum ist; das Trennungsstrich-Judentum aber ist eine Errungenschaft, die den deutschen Juden Vorbehalten blieb. Von Anhängern des passiven Ausländerwahlrechts wurde folgende Protesterklärung zu Protokoll gegeben: „Die Unterzeichneten bedauern die Ablehnung des entgegenkommenden Antrags Kommerzienrat Fränkel-München in der Ostjudenfrage. Sie fordern, daß die endgültige Verfassung des Verbandes der bayerischen jüdischen Gemeinden alle jüdischen Kräfte zur vollen Mitarbeit heranzieht und daher auch den Nicht-Reichsangehörigen die Wählbarkeit zugesteht. Sie können den ablehnenden Beschluß der Versammlung umso weniger als endgültig anerkennen, als er nur durch die Vereinigung von 79 pfälzischen Stimmen in einer Hand zustande kommen konnte und der Antra'g Fränkel bei den Vertretern der Gemeinden des rechtsrheinischen Bayerns eine überwiegende Mehrheit fand.“ Wir bedauern lebhaft, daß der verdienstvolle Urheber des vorläufigen Verfassungsentwurfs, Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, seine große Konzilianz nicht auch in der Frage des Ausländerwahlrechts bewiesen hat, und hoffen mit Herrn Dr. Elias Straus, den stellvertretenden Vorsitzenden der Versammlung, daß die endgültige Verfassung den Ausländern Gleichberechtigung bringen wird. Dr. N. Widersprüche und Gegensätze 1. Paradoxieen des Judenhasses. Humanität ist ein relativer Begriff. Schopenhauer, der die Juden für den „ruchlosen Optimismus“ dieser schnöden Welt verantwortlich machte, nannte seinen Grund — Mensch. Das Zeitalter der Humanität, das den Juden die Führung bürgerlicher Namen erlaubte, wählte diese mit Vorliebe — aus dem Tierreich. Dieselbe humane Bestialität und bestialische Humanität kennzeichnet den Antisemitismus noch heute. Er besitzt eine leidenschaftliche Begeisterung für Tierschutz — bei der entschiedensten Abneigung gegen Judenschutz. Er verabscheut das Schächten als Grausamkeit gegen das Vieh — und verübt selbst gelegentlich viehische Grausamkeiten gegen Menschen. Er dichtet den Juden eine mystische Blutgier an, während er selbst die ekelhaftesten Proben davon an den Tag legt. Angesichts solcher Ruchlosigkeit gehört tatsächlich nicht nur jüdischer, es gehört übermenschlicher Optimismus dazu, an die eingeborene Güte der Menschennatur zu glauben. 2. Deutsch-völkischer Sprachgebrauch. „Völkisch“ betätigt sich, wer die stammverwandte Mehrheit seiner Volksgenossen beharr-