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Das jüdische Echo · 1920-04-23 · 17 (23.4.1920) · p. Seite 189

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
7 (1920)
Issue
17 (23.4.1920)
Date
1920-04-23
Page
Seite 189 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 17 Das Jüdische Echo 189 unserer jüdischen Sache Schaden bereitete. Als Lehrer können nur tüchtige Männer an ihr wirken, gleich ob sie auf liberalem, orthodoxem oder zionistischem Standpunkte stehen — in der Schule gibt es für sie nur einen Standpunkt, den „jüdischen“, und das ist der rein menschliche. Die Schule ist kein Kampfplatz für Parteien. Der Lehrer muß wohl Wegweiser und Führer sein, wer aber als Parteimann vor seine Schüler tritt, hat den Beruf als Lehrer verfehlt. „Die Schule als Kampfmittel benutzen, heißt den Frieden aus der Welt verbannen. Wenn nicht bloß die Erwachsenen an dem Kampf der Gegensätze teilnehmen .... sondern auch die Kinder zu Parteisoldaten dressiert werden sollen, dann wird der Krieg der Erwachsenen untereinander in Permanenz erklärt und auch die friedliche Welt der Kindheit wird des natürlichen Vorrechtes beraubt, vom Streit und Hader der Gesellschaft unbehelligt zu bleiben. (Lazarus, Pädagogische Briefe, S. 28.) Dazu brauchen wir öffentliche jüdische Volksschulen, zugänglich den Kindern aller Kreise, getragen von dem Vertrauen der ganzen jüdischen Gemeinde. Von ihnen möge auch das Wort gelten, das wir so oft im jüdischen Lager vergessen, wenn wir an die Schöpfungen herantreten, die der ganzen Gemeinde dienen sollten. Dies Wort, das einst am flammenden Dornbusch ertönte, als Moses das Erziehungswerk an seinem Volke beginnen sollte: „Ziehe deine Schuhe von den Füßen; denn der Ort, auf dem du stehest, ist heiliger Boden!“ Dieses Wort vom Horeb möchte ich auch den kommenden Schulen als Geleitwort geben. Möge ihre Gründung und möge die jüdische Volksschule selbst nicht ein Kampfobjekt der Parteien sein und werden, sondern der heilige Boden, auf dem wir uns alle in der Sorge um unser Heiligstes und Bestes, um unsere Kinder einigen! Die Ausweisungen der „Ausländer“ Den „Ausländern“, die das Gespenst der kommenden Ausweisung schon lange drohend ängstigte, ist nun Gewißheit geworden. Ohne irgend welche erkennbaren Richtlinien erfolgen täglich Ausweisungen von Ausländern jeder Nationalität. Eine offene antisemitische Tendenz konnte bisher noch nicht festgestellt werden, doch wer wollte zweifeln, daß man die „polnischen und galizischen Staatsangehörigen“ mit besonderer Liebe bedenkt. Es ist ja doch mehr als ein offenes Geheimnis und man kann es zu jeder Stunde auf den Plakaten jener Parteien lesen, die dem Ministerium Kahr gewiß nicht fernstehen, daß mit den überflüssigen Ausländern, mit den polnischen und galizischen „Bolschewisten und1 Schiebern“ nur die „Fremdrassigen, die den Volkskörper vergiften“, nur die Juden gemeint sind. Und die „breiten Volkskreise, deren Empfindung diese Maßnahme entspricht“, sind verführt und aufgeputscht genug, unter Ausländerausweisung sich tatsächlich nichts anderes vorzustellen, afe eine ganz simpLe Judenhatz. Inwieweit dadurch Bayern Sympathien im Auslande erwirbt, mögen sich die Väter dieser Verordnung selbst überlegen, besonders aber möchten wir diese Tätigkeit ihren Exekutoren empfehlen. Man kommt nicht gerade in den Ruf von Kultur Wächtern und von dem Geist einer humanen Sittlichkeit erfüllter Menschen — den Ruhm der Klugheit mag ja mancher nicht grundlos verachten — wenn man Witwen ausweist, die von ihrer eigenen Hände Arbeit kärglich leben und noch sieben Kinder obendrein zu ernähren haben oder andere Unglückliche, die von ihrer Entbindung nur noch um Wochen entfernt sind; wenn man Familien auffordert, sich in ihren Heimatsstaat zu begeben, aus dem sie flüchten mußten, weil die „große Zeit“ ihre Häuser, ihren Besitz in Grund und Boden fetzte. Nehmen wir einmal an, irgend ein neutraler Staat wiese jetzt plötzlich während des Krieges dort hingeflüchtete Elsässer aus. Nun, es gehört wenig Phantasie dazu, sich die ah sich gewiß berechtigten Wutausbrüche gerade der Presse vorzustelllen, die jetzt mit sattem Behagen die Ausweisung der armen Juden als Genugtuung empfindet. Völlig rätselhaft erscheinen die Fristen, die man den Opfern stellt. Vierzehn Tage längstens, in einem der jüngsten Fälle sogar nur zwei. Wir wollen zur Ehre der Beamten annehmen, daß sie diese Zahlen hinschreiben, ohne sich über ihre Realität irgend welchen Betrachungen zu überlassen. Also in ca. 14 Tagen soll ein Familienvater sein Geschäft liquidieren, seine bisherigen Beziehungen regeln, sich einen neuen Wohnsitz und dort Erwerbsmöglichkeiten suchen, sonst geht’s ohne Federlesen — so wird verheißen — nach Ingolstadt zur Internierung, und wie es in solchen Internierten-Lagern aussieht, das mag der Abdruck des Hardenschen Artikels lehren. Im Kriege deportierte man die Juden aus Polen zwangsweise nach Deutschland zur Arbeit. Führwahr, die neue Zeit bemüht sich offenbar der alten würdig zu sein. Die in erfreulicher Einmütigkeit von den Juden a'ller Richtungen in München geschaffene „Fürsorgestelle der jüdischen Organisationen“ bemüht sich, in den einzelnen Fällen Aufhebung oder wenigstens Aufschub zu erlangen. Irgend eine Antwort ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, daß der Geist der Klugheit und der Menschlichkeit doch noch über Verantwortliche und Ausführende kommen wird. Wir bringen nachstehend einige der krassesten Fälle, die für sich selbst sprechen. 1. A. N„ beim Schwiegervater. Rohproduktenhändler, keine besondere Wohnung, seit 20. 2.18 in München, vom Felde gekommen zu Mutter und Bruder, weil Heim zerstört. Inhaltlich Entscheidung Bayerisches Gruppen-Kommando vom 19.8.1919: „liegt gegen A. nichts Nachteiliges vor, hat als Österreicher 4Vs Jahre im Feld gestanden. Mit Rücksicht hierauf liegt ein besonderer Fall vor.“ Verheiratet. Frau unmittelbar vor Niederkunft. 2. B. J„ seit 1902 ununterbrochen in Deutschland (1902—17 in Leipzig, seit 17 in München), Pelzwarenhandel, Frau krank, nicht reisefähig, 5 Kinder. Frist Ende April. 3. G. S„ Ingenieur, geb. in Odessa, zuständig nach Wien, Hauptmann der Res.. 4Va Jahre im Felde, hohe Auszeichnungen. Verheiratet mit E., geb. K.. die seit 9 Jahren in München, deren Vater gleichfalls nach Wien zuständig ist. 4. N. L„ Tabakwarengroßhandel, wohnt seit 1903 in München, mit Ausnahme der Zivilinternierung (Aug. 14 bis Sept. 15) in München 3 Jahre Schule besucht. Frau und ein Kind. Frau unmittelbar vor der Niederkunft. 5. S. M„ Schneider, 49 Jahre alt. Frau und 7 Kinder. Seit Oktober 1914 in München, vor den Russen geflüchtet Heim zerstört. Rückkehr unmöglich. 14 Tage Frist, in der für die neunköpfige Familie weder die dringendsten Angelegenheiten zu erledigen sind, noch ein neuer Wohnort zu finden ist.

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