Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 16 (16.4.1920)
- Date
- 1920-04-16
- Page
- Seite 178 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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178 Das Jüdische Echo Nr. 16 Jüdische Volksschulen in Großstädten Von S. Dingfelder. München. (Fortsetzung statt Schluß.) Diese Erziehung verbürgt uns nur die jüdische Volksschule. I. Vom religiösen Gesichtspunkte aus. Ich möchte über die religiöse Bedeutung nicht selbst sprechen, sondern gestatte mir als Zeugen einen Mitverfasser der Richtlinien sprechen zu lassen, den verewigten Geh. Studienrat Dr. Adler aus Frankfurt. 1913 verfaßte im Auftrag des deutschen Lehrerverbandes Adler gemeinsam mit mir eine Broschüre „Für und wider die jüdische Volksschule“, in der Adler die preußischen, ich die süddeutschen Verhältnisse behandelte: „Bedenklich für die Religionsschule ist der Mißstand, daß der Religionsunterricht völlig losgelöst von den übrigen Unterrichtsgegenständen der Schule ist, in eine Reihe mit dem Fachunterricht rückt und so all der erziehlich wertvollen Momente entbehren muß, die die übrigen Unterrichtsgegenstände gemeinsam haben. In der Volksschule ist er in den Rahmen des Gesamtunterrichtes eingefügt, von dem Klassenlehrer erteilt, erhält er in den Augen des Kindes die gleiche Würdigung. die es den anderen Gegenständen entgegenbringt. In der Volksschule kann der Lehrer durch seine Autorität auch das Interesse für das Hebräisch erwecken und lebendig erhalten, die Schüler mit der Sprache der Gebete vertraut machen. Der Lehrer kann die Wahrheiten der sittlich-religiösen Ideen, die die Kinder in der Religionsstunde gewonnen haben, durch anderweitigen Unterricht (Aufsatz. Lesen) finden und betätigen lassen.“ „Hierzü kommt schließlich, daß die Kinder der jüdischen Schule während ihrer Schulzeit an dem Gottesdienst der Gemeinde teilnehmen und die Sabbatruhe genießen können, die mit den Worten Hermann Cohens als das „soziale Symbol des Judentums“ festgehalten werden muß. wenn gleich die wirtschaftlichen Verhältnisse der neueren Zeit der Gesamtheit die Heiligung des Sabbats erschweren. kennzeichnen doch die Richtlinien zu einem Programm für das liberale Judentum Sabbat und Feste als Träger der bedeutendsten religiösen Gedanken und Erinnerungen und bezeichnen die häusliche Feier und den Besuch des Gottesdienstes a*n diesen Tagen als unerläßliche Forderung für das religiöse Leben des Einzelnen! Die Unannehmlichkeit, die dem Schüler einer jüdischen Schule durch den Sonntagsunterricht erwächst, wird reichlich durch den höheren sittlichen Gewinn aufgehoben, den er für sein Leben. wie es sich auch später immer gestaltet, aus der weihevollen Feier dieser Tage schöpft.“ Ich ließ gern den Vertreter des ausgesprochenen Liberalismus zu Worte kommen, umsomehr dürfte seine Meinung in die Wagschale fallen, als Adler durch seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit als Schuldirektor in Berlin und Frankfurt praktisch den Segen der religiösen Erziehung durch die Schule erprobt hat. Wenn schon liberal gerichtete Eltern, die aus Orten mit jüdischen Schulen nach München verzogen, das Fehlen einer solchen Erziehungsanstalt bedauerten, um wieviel schwerer fällt der Mangel jüdischen Eltern orthodoxer oder konservativer Richtung. Ihnen sind der Sabbat und die Festtage nicht nur ideelle Wahrzeichen des Judentums, sondern auch Tage eines andersgearteten Pflichtlebens wie die der Woche. Die Sabbatheiligung mit ihren Werkverboten möchte der konservative Jude, der ihr die schwersten materiellen Opfer bringt, auch seinen Kindern als Lebensgut mitgeben. Die christliche Schule durchkreuzt die Erziehung des Elternhauses, Jeder Religionslehrer kann bestätigen, daß nichts an Volks- und Mittelschulen so viel Schwierigkeiten macht, als die Befreiung jüdischer Kinder vom Schreiben am Sabbat und Festtagen, für das der christliche Lehrer kein Verständnis hat, als die Befreiung vom Schulbesuch am 2. Tage der Feste. Dem religiösen Juden ist, — wie das Sabbatlied singt: Schomer w’socher — Tat und Gedanke eine untrennbare Einheit — Dibbur echod. Einig mit seinem Gott, mit der Welt, mit sich selbst in Gedanke, Wort und Tat — zu solcher Einheit kann nur eine jüdische Schule hemmungslos das Kind erziehen. Wenn liberale Eltern auch darauf verzichten, religiösen Eltern, namentlich wenn sie einen geschlossenen, an Zahl starken Teil der Gemeinde bilden, muß die Möglichkeit zu solcher Erziehung geboten werden. Ich verlange hier für die jüdischen Erziehungsberechtigten nichts anderes als der Nürnberger Schulrat Weis am 11. März 1919 in der Nationalversammlung in Weimar als Grundsatz für die Reichsschulgesetzgebung auf stellte: „Die Volksschule hat die Aufgabe, das Kind auch in seinen religiösen Anlagen zu einer harmonischen Persönlichkeit zu erziehen. Ohne religiöse Erkenntnisse "und Erlebnisse dürfen wir unsere Jugend nicht lassen, wenn sie nicht verständnislos unserem Kulturleben gegenüber stehen soll.“ (Weitaus der größte Teil der deutschen Lehrerschaft steht auf dem Standpunkte, daß der Religionsunterricht ein wesentliches Stück der Volksschule bleiben muß). Dieser Gedanke führt uns zu dem zweiten Gesichtspunkt, den wir würdigen müssen; wir fordern jüdische Volksschulen II. Vom pädagogischen Standpunkte aus. Ich habe schon bei der religiösen Würdigung auf ein Recht hingewiesen, das lange dem des Staates und dem der Kirche auf die Gestaltung der Schule nachgeordnet, ja fast mißachtet wurde, heute aber mit Recht sich in den Vordergrund drängt: Das Recht der Eltern auf die Schule. Gehört die Schule den Eltern? Man bedenke, welch’ tiefen Eingriff in die Rechte der Eltern es bedeutet, das Kind einer Anstalt anzuvertrauen, die außer äußerlichen Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen auch tief in das Innenleben eingreift. Haben sie eine Weltanschauung und fühlen sie die ganze Verpflichtung, die eine solche auferlegt, so werden sie Wunsch und Streben haben, ihr Kind ganz nach ihrem Bild und Gleichnis seelisch und sittlich zu formen. Aber die Schule ganz den Eltern auszuliefern, bedeutete für die Schule die Herrschaft einer solchen Vielgestaltigkeit von Wünschen, daß darüber eine allgemeine Erziehung und Belehrung unmöglich wäre. Dem kommt die neue Schulordnung entgegen durch die Abstimmung der Eltern, ob Simultanschule oder Konfessionsschule. Christlichen Eltern kann, wie ich gezeigt habe, die Entscheidung keine Schwierigkeiten machen; sie haben stets christliche Schulen für ihre Kinder bereit. Zahlreiche jüdische Eltern sind voreingenommen gegen die jüdische Schule, weil sie fürchten, daß sie gewisse äußere Eigenarten erhalte, die den Juden vom christlichen Mitbürger unterscheide — mit einem Worte, weil sie in ihr eine „Ghettoschule“ sehen. Dies Vorurteil ist völlig unbegründet. Wieder will ich das